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Ratgeber
12 Min. Lesezeit

Asbest in alten Wohnungen: Risiko beim Umzug und Renovation

Wo das unsichtbare Problem in Schweizer Bauten lauert – und worauf es bei Umzug, Renovation und Räumung wirklich ankommt

Asbest in alten Schweizer Mietwohnungen – Vorsicht beim Umzug aus dem Altbau

Über eine Million Schweizer Bauten – betroffen

Asbest ist in der Schweiz seit 1990 verboten – aber längst nicht aus den Häusern verschwunden. Schätzungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der SUVA gehen davon aus, dass weit über eine Million Schweizer Gebäude noch asbesthaltige Materialien enthalten. Beim Umzug, bei Renovationen oder beim Räumen alter Wohnungen kann das zur Gefahr werden.

Jede 4. Schweizer Wohnung mit Baujahr vor 1990 enthält Asbest – meist unsichtbar

Niemand möchte beim Umzug aus einer langjährigen Mietwohnung mit einem Sanierungsfall konfrontiert werden. Doch wer in einer Altbauwohnung wohnt oder eine ältere Liegenschaft räumen muss, sollte wissen, woran man Asbest erkennt – und wie man richtig handelt. Aus unserer Erfahrung mit hunderten Altbau-Räumungen wissen wir: Frühzeitige Klärung erspart Ihnen Tausende Franken und vor allem ein Gesundheitsrisiko, dessen Folgen erst Jahrzehnte später sichtbar werden.

Warum Asbest in der Schweiz noch immer ein Thema ist

Zwischen 1950 und 1990 galt Asbest in der Schweiz als Wundermaterial: hitzebeständig, isolierend, günstig und chemisch stabil. Über drei Jahrzehnte hinweg wurde er in über 3'000 verschiedenen Baustoffen verarbeitet. Erst 1990 verbot der Bundesrat die Verwendung – als die Folgen für Lungengesundheit unübersehbar wurden.

Das Problem: Asbest verschwindet nicht von selbst. In bestehenden Bauten verbleiben die Materialien dort, wo sie verbaut wurden – manchmal versteckt unter mehreren Schichten Linoleum, hinter neuen Wandverkleidungen oder in Brandschutzelementen, die niemand mehr beachtet. Die SUVA registriert jährlich rund 120 neue Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten, viele davon mit jahrzehntelanger Latenzzeit.

Die drei Asbestarten und warum sie so heikel sind

  • Chrysotil (Weissasbest): Bis zu 95 % der in der Schweiz verbauten Asbestmenge. Vorwiegend in Eternit, Bodenbelägen und Fliesenklebern.
  • Amosit (Braunasbest): Häufig in Brandschutzplatten und Spritzasbest. Krebserregender als Chrysotil.
  • Krokydolith (Blauasbest): Am gefährlichsten, vor allem in Spritzbeschichtungen alter Industrie- und Wohngebäude.

Wo Asbest in Schweizer Wohnungen typischerweise steckt

Bei Räumungen und Auszügen begegnen uns immer wieder dieselben sechs Risikobereiche. Wer in einer Wohnung mit Baujahr oder Renovation zwischen 1960 und 1990 lebt, sollte diese kennen – nicht zur Eigendiagnose, sondern zur Sensibilisierung vor Beginn von Arbeiten:

Bodenbeläge

Vinyl-Asbest-Platten (CV-Platten), Cushion-Vinyl, alte Linoleum-Beläge mit Bitumenkleber

Bauzeit 1960er bis 1990
Risiko Mittel – riskant beim Aufbrechen

Fassaden & Balkone

Eternit-Wellplatten, Faserzementplatten, Blumenkistchen aus Eternit

Bauzeit 1950 bis 1990
Risiko Niedrig (intakt) bis hoch (verwittert)

Bad & Küche

Fliesenkleber, Fugenmassen, Spachtelmassen hinter Wandfliesen

Bauzeit 1960er bis 1980er
Risiko Hoch beim Demontieren

Heizung & Lüftung

Brandschutzverkleidungen, Dichtungen alter Heizkörper, Lüftungskanäle

Bauzeit 1950 bis 1985
Risiko Hoch bei Demontage

Estrich & Keller

Bitumenbeläge, Brandschutztüren, alte Elektroinstallationen

Bauzeit 1950 bis 1990
Risiko Mittel bis hoch

Dachstuhl

Eternit-Wellplatten, Schornsteinverkleidungen, Dämmstoffe

Bauzeit 1960 bis 1990
Risiko Hoch bei Sanierung

Die wichtigste Faustregel

Asbest ist nur dann gefährlich, wenn er freigesetzt wird. Solange ein asbesthaltiges Material intakt und gebunden ist, geht keine akute Gefahr aus. Riskant wird es beim Bohren, Sägen, Schleifen, Aufbrechen oder beim Räumen beschädigter Materialien. Wer das weiss, versteht auch, warum die häufigsten Probleme genau bei Umzug, Renovation und Räumung entstehen.

Die fünf häufigsten Fehler – und ihre Folgen

Aus über 30 Jahren Erfahrung mit Räumungen, Auszugsreinigungen und Umzügen aus Altbauten kennen wir die typischen Fallstricke. Sie passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus mangelnder Aufklärung. Doch die rechtlichen und gesundheitlichen Folgen sind dieselben:

1. Eigenständig Bodenbelag entfernen

Lebenslange Gesundheitsgefahr

Wer einen alten Vinyl-Asbest-Boden mit Cutter und Spachtel selbst entfernt, setzt unkontrolliert Fasern frei. Eine einzige eingeatmete Faserdosis kann nach 20 bis 40 Jahren zu Mesotheliom führen.

2. Eternit-Platten zersägen oder zerbrechen

CHF 5'000–15'000 Sanierungspflicht

Solange Eternit intakt ist, gilt das Material als gebunden und ungefährlich. Sobald gesägt, geschliffen oder gebrochen wird, werden Asbestfasern frei. Bruchstücke gehören in spezielle Sanierungssäcke – nicht in den normalen Bauschutt.

3. Räumungsfirma ohne Asbestklärung beauftragen

Strafverfahren + Sanierung CHF 10'000+

Wer eine günstige Räumungsfirma ohne Asbestabklärung engagiert, riskiert bei späterem Befund die volle Haftung – inklusive Strafanzeige. Seriöse Schweizer Anbieter verlangen vorgängige Klärung bei Bauten vor 1990.

4. Brandschutzverkleidung abreissen

Wohnung gesperrt, CHF 8'000+ Sanierung

Alte Brandschutzplatten an Heizungen, Cheminées oder Lüftungsschächten enthalten häufig Asbest. Beim unbedachten Abreissen entsteht hochkontaminierter Staub, der die ganze Wohnung über Wochen unbenutzbar machen kann.

5. Hausratsversicherung greift nicht

Volle Eigenhaftung

Die meisten Schweizer Hausratversicherungen schliessen Schäden durch Schadstoffe wie Asbest explizit aus. Wer fahrlässig Fasern freigesetzt hat, bleibt auf den Sanierungskosten und allfälligen Mietausfällen sitzen.

Vorsicht ist günstiger als Sanierung

Wer in einer Wohnung mit Baujahr vor 1990 wohnt, sollte vor Räumung oder Auszug eine fachliche Einschätzung einholen. Wir beraten Sie kostenlos und vermitteln Sie bei Verdacht an akkreditierte Sanierungsbetriebe.

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Worauf es bei Verdacht wirklich ankommt

Asbest gehört zu jenen Themen, bei denen der erste Schritt entscheidet. Wer in der falschen Reihenfolge vorgeht, multipliziert die Kosten und das Risiko. Aus unserer Erfahrung sind diese fünf Punkte ausschlaggebend:

1 Verdachtsabklärung

Baujahr und letzte Renovation prüfen. Bei Bauten zwischen 1960 und 1990 grundsätzlich Verdacht annehmen.

2 Probennahme

Akkreditiertes Asbestlabor (z.B. SUPSI, BMG Engineering) beauftragen. Probennahme nur durch geschulte Fachperson.

3 Vermieter informieren

Bei positivem Befund schriftlich informieren. Kosten der Sanierung trägt in der Regel der Vermieter.

4 Sanierung

Nur durch SUVA-anerkannte Schadstoffsanierer. Wohnung wird während der Sanierung versiegelt und nach Freigabemessung wieder zugänglich.

5 Räumung & Umzug

Erst nach behördlicher Freigabe. Wir übernehmen Räumung, Reinigung und Umzug – mit dokumentierter Übergabekette.

Wichtig zu wissen: Wer trägt die Kosten?

Nach Schweizer Mietrecht (Art. 256 OR) ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten. Werden bei einer geplanten Renovation oder einem Mieterwechsel asbesthaltige Materialien festgestellt, trägt grundsätzlich der Vermieter die Sanierungskosten. Der Mieterverband Schweiz empfiehlt, bei Verdacht schriftlich die Vermieterschaft zu informieren und keine Eigenarbeiten an verdächtigen Materialien vorzunehmen.

Anders sieht es bei Eigentümern aus: Hier liegt die volle Verantwortung beim Eigentümer. Eine vorgängige Schadstoffabklärung vor Renovationsarbeiten ist gemäss SUVA-Vorgabe Pflicht – fehlt sie, drohen empfindliche Bussen.

Wir koordinieren mit Ihnen den ganzen Prozess

Vom ersten Verdacht über die Probennahme bis zur Räumung und Endreinigung nach Sanierungsfreigabe: Unser Team verfügt über das Netzwerk an akkreditierten Schadstofflabors und SUVA-anerkannten Sanierungsbetrieben. Sie haben einen Ansprechpartner – wir kümmern uns um den Rest.

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Aus der Praxis: Auszug aus einer Wipkinger Wohnung

Eine Mieterin aus Wipkingen, Baujahr der Liegenschaft 1972, beauftragte für ihren Auszug eine günstige Räumungsfirma per Onlineplattform. Die Vorbesitzer hatten den Vinylboden in der Küche durch Laminat überdeckt – ohne den Originalbelag zu entfernen. Beim Aufreissen des Bodens während der Räumung wurde das alte Cushion-Vinyl beschädigt, dass nachweislich Asbestfasern enthielt.

Die Folge: Die Wohnung musste durch eine SUVA-anerkannte Firma vollständig saniert werden. Sanierungskosten CHF 14'200, fünf Wochen Mietausfall für die Vermieterschaft, juristische Auseinandersetzung mit der Räumungsfirma. Die Mieterin haftete subsidiär – der Mieterverband konnte einen Teil abwenden, aber der Stress dauerte über sechs Monate.

Was wäre die richtige Reihenfolge gewesen? Eine Materialprobe im Vorfeld (CHF 180), darauf basierend eine Information an die Vermieterschaft, eine professionelle Sanierung auf Kosten der Eigentümerschaft – und erst danach Räumung und Auszug. Genau diesen Ablauf setzen wir mit unseren Kundinnen und Kunden bei Altbau-Räumungen um. Wir wissen, an welchen Stellen nicht einfach drauflosgearbeitet werden darf.

Häufige Fragen zu Asbest und Umzug

Wie erkenne ich, ob in meiner Wohnung Asbest verbaut ist?
Mit blossem Auge ist Asbest nicht zuverlässig erkennbar. Verdächtig sind alle Schweizer Bauten mit Baujahr oder Renovation zwischen 1960 und 1990: Eternit-Platten an Fassaden und Balkonen, alte Boden-Spannplatten, Fliesenkleber, Brandschutzverkleidungen, alte Heizkörperverkleidungen, Bitumenbeläge im Estrich. Sicherheit bringt nur eine Materialprobe durch ein akkreditiertes Schweizer Asbestlabor. Eine professionelle Einschätzung Ihrer Wohnsituation lohnt sich – wir beraten Sie gerne und vermitteln zertifizierte Probenehmer.
Wer haftet, wenn beim Umzug oder Auszugsreinigung Asbestfasern freigesetzt werden?
Die Haftung liegt in der Schweiz primär beim Auftraggeber der Arbeiten – also dem Mieter oder Eigentümer, der die Arbeiten beauftragt. Eine Hausratversicherung deckt solche Fälle nur eingeschränkt. Wer mit hoher Wahrscheinlichkeit asbesthaltige Materialien aufgebrochen hat, kann strafrechtlich nach Art. 230 StGB belangt werden. Wir arbeiten ausschliesslich nach Vorabklärung mit zertifizierten Sanierungsbetrieben zusammen – das schützt alle Beteiligten. Kontaktieren Sie uns vor Beginn der Räumung oder Auszugsreinigung.
Was kostet eine professionelle Asbestsanierung in der Schweiz?
Die Kosten variieren stark je nach Materialart und Umfang: Eine Probennahme und Laboranalyse kostet zwischen CHF 80 und CHF 250 pro Probe. Eine kleinflächige Sanierung (etwa Bodenbelag in einem Zimmer) liegt bei CHF 3'000 bis CHF 8'000. Eine vollständige Schadstoffsanierung einer 4-Zimmer-Wohnung kann CHF 15'000 bis CHF 50'000 erreichen. Diese Kosten trägt in Mietverhältnissen üblicherweise der Vermieter – nicht der Mieter. Lassen Sie sich vor jeder Renovations- oder Räumungsentscheidung professionell beraten.
Kann meine Umzugsfirma die Wohnung trotzdem räumen, wenn Asbest vermutet wird?
Solange der Verdacht nicht durch eine Sanierung beseitigt ist, dürfen seriöse Schweizer Umzugs- und Räumungsfirmen keine Arbeiten durchführen, die zu einer Faserfreisetzung führen könnten. Bei intaktem, gebundenem Asbest (z.B. Eternit-Platten in gutem Zustand) ist ein vorsichtiger Umzug oft möglich. Bei beschädigten Materialien oder geplanten Abrissarbeiten muss zuerst saniert werden. Wir koordinieren mit Sanierungsbetrieben und übernehmen anschliessend Räumung, Reinigung und Umzug – kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Altbau-Räumung, Umzug oder Reinigung – sicher organisiert

Wir prüfen mit Ihnen die Risiken, koordinieren Spezialisten bei Bedarf und übernehmen Räumung, Umzug und Endreinigung.