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Ratgeber
11 Min. Lesezeit

Besenrein übergeben – Was bedeutet das wirklich beim Auszug?

Der wichtigste Begriff im Schweizer Mietrecht – und der teuerste Irrtum vieler Mieter

Besenrein Übergabe Mietwohnung Auszug Schweiz – Was wirklich verlangt wird

Der teuerste Begriff im Mietvertrag – und kaum jemand kennt ihn richtig

«Besenrein übergeben» klingt harmlos, locker, fast freundlich. Genau dieser Eindruck kostet jährlich Tausende von Schweizer Mietern bares Geld. Denn was Hauswart und Vermieter beim Abnahmetermin erwarten, hat mit «besenrein» oft erstaunlich wenig zu tun – und der Unterschied wird direkt vom Mietzinsdepot abgezogen.

Faktencheck: 7 von 10 Schweizer Mietverträgen verlangen mehr als nur «besenrein» – auch wenn der Begriff fällt.

Wer in der Schweiz auszieht, stösst spätestens beim Mietvertrag oder beim Abgabetermin auf den Begriff «besenrein». Im Volksmund gilt er als Synonym für «schnell durchwischen und fertig». Juristisch und praktisch ist die Lage komplexer – und genau dort entstehen jedes Jahr Schadensummen in Millionenhöhe, die durch professionelle Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie hätten vermieden werden können. Aus über 30 Jahren Erfahrung im Kanton Zürich wissen wir: Der Begriff besenrein ist der teuerste Irrtum, den Mieter machen können.

Was bedeutet «besenrein» rechtlich genau?

Der Begriff «besenrein» (auch besenrein gefegt) stammt ursprünglich aus dem deutschen Mietrecht und beschreibt einen Mindeststandard der Sauberkeit: Der Mieter muss die Wohnung gefegt, von losem Schmutz befreit und ohne grobe Verunreinigungen übergeben. Möbel sind ausgeräumt, der Boden gewischt, Spinnweben grob entfernt – mehr nicht.

In der Schweiz dagegen ist «besenrein» kein im Obligationenrecht (OR) definierter Begriff. Massgebend ist Art. 267 OR: Der Mieter muss die Sache «in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt». Was das konkret heisst, ergibt sich aus dem Mietvertrag und den «allgemein anerkannten Regeln» – in der Praxis sind das die Reinigungsstandards des Schweizerischen Verbands für allgemeine Reinigungsunternehmen (Allpura).

Diese Standards entsprechen nicht dem deutschen Begriff «besenrein», sondern einer vollständigen Endreinigung. Der entscheidende Punkt: In den meisten Schweizer Mietverträgen steht entweder «gereinigt» oder «vollständig gereinigt». Steht dort nichts Konkretes, gilt automatisch der höhere Massstab der Endreinigung – auch wenn umgangssprachlich von «besenrein» gesprochen wird.

Art. 267

OR – Rückgabepflicht der Mietsache im vertragsgemässen Zustand

≈ 25%

aller Schweizer Wohnungsabgaben werden beim ersten Termin nicht abgenommen (Quelle: Mieterverband)

CHF 1’200

durchschnittlicher Abzug vom Mietzinsdepot wegen mangelhafter Reinigung in Zürich

Besenrein vs. Endreinigung: Der grosse Unterschied

Damit klar wird, welcher Aufwand-Unterschied hinter den beiden Begriffen steckt: In der folgenden Tabelle sehen Sie konkret, was bei einer besenreinen Übergabe gemacht wird – und was bei einer Endreinigung nach Schweizer Standard zusätzlich erwartet wird.

Bereich «Besenrein» Endreinigung (Schweizer Standard)
Böden Gefegt, gewischt Spezialgereinigt nach Belag (Parkett, Plättli, Linoleum), Fugen sauber
Küche Oberflächen abgewischt Backofen, Steamer, Dunstabzug entfettet, Kühlschrank ausgetaut, Schubladen ausgeräumt
Badezimmer Sichtbarer Schmutz weg Kalk entfernt, Fugen, Silikon, Abflüsse, WC unter dem Rand, Lüftungsgitter
Fenster & Storen Nicht enthalten Fenster beidseits, Rahmen, Storen, Storenkästen, Sonnenstoren
Heizkörper & Lüftung Nicht enthalten Heizkörper-Zwischenräume, Lüftungsgitter ausgebaut und gereinigt
Wände & Decken Nicht enthalten Spinnweben entfernt, Fingerabdrücke, Lichtschalter, Steckdosen

Die Hauswarte und Liegenschaftsverwaltungen in Zürich orientieren sich praktisch ausschliesslich an der rechten Spalte – auch dann, wenn Mieter «besenrein» im Kopf haben.

Die 6 teuersten Fehler bei der Übergabe

Aus über 5’000 begleiteten Wohnungsabgaben im Raum Zürich kennen wir die wiederkehrenden Stolpersteine. Hier die häufigsten Fehler – mit den realen Folgen, die wir in den letzten Jahren bei nicht abgenommenen Wohnungen erlebt haben:

1

Mietvertrag-Klausel ignoriert

Risiko: Nachreinigung CHF 800–1’500

Viele Mieter lesen den Mietvertrag oberflächlich und verlassen sich auf «besenrein», obwohl der Vertrag eine «vollständige Endreinigung mit Abnahmegarantie» fordert. Bei der Abgabe gibt es dann böse Überraschungen.

2

Backofen und Steamer vernachlässigt

Risiko: Nachreinigung CHF 150–300

Der Backofen ist der Klassiker bei abgewiesenen Übergaben. Eingebrannte Fettrückstände, verfärbte Bleche, vergessene Pyrolyse – alles Punkte, die jeder Hauswart sofort sieht. Ohne professionelle Backofenreinigung scheitert die Abnahme oft am ersten Punkt der Mängelliste.

3

Storen, Storenkästen, Lamellen vergessen

Risiko: Nachreinigung CHF 200–400

Storenkästen sind Staub- und Fliegenfallen. Wer die Storen nur mit dem Lappen abwischt, ohne sie auseinanderzunehmen oder zu kippen, übersieht jahrelange Ablagerungen. Hauswart und Vermieter prüfen das gezielt – es gehört zur Endreinigung dazu.

4

Silikonfugen und Plättli-Fugen mit Schimmel

Risiko: Erneuerung CHF 80–250 pro Fuge

Verfärbte oder schimmlige Silikonfugen in Dusche, Badewanne oder Küche müssen je nach Mietdauer und Lebensdauertabelle erneuert werden. Das ist mit Hausmitteln kaum zu retten – Profis arbeiten mit speziellen Reinigern und Methoden, die die Substanz schonen.

5

Fenster, aber nicht die Rahmen

Risiko: Nachreinigung CHF 100–250

Fensterscheiben strahlend zu putzen reicht nicht. Rahmen, Falze, Beschläge und besonders die untere Aluschiene sind oft schwarz vor Schmutz. Ohne diese Detailarbeit gilt das Fenster als nicht endgereinigt.

6

Keller, Estrich und Velokeller komplett vergessen

Risiko: Nachreinigung CHF 150–400

Auch zugewiesene Nebenräume gehören zur Mietfläche und müssen besenrein – manchmal endgereinigt – abgegeben werden. Ein vergessener Velokeller mit Spinnweben und Staub kann die ganze Abnahme blockieren.

Worauf es bei der Übergabe wirklich ankommt

Die meisten Mieter unterschätzen, wie spezifisch die Anforderungen an eine Schweizer Wohnungsübergabe sind. Es geht nicht darum, dass es aussieht sauber – es muss bestimmten überprüfbaren Standards genügen, die der Hauswart Punkt für Punkt durchgeht. Drei Aspekte sind entscheidend:

1. Spezialwerkzeug und Profi-Reinigungsmittel

Backofenreiniger aus dem Detailhandel reichen oft nicht für eingebrannte Pyrolyse-Reste. Für Cerankochfelder braucht es spezielle Glasschaber, für Silikonfugen alkalische Schimmelentferner mit definierter Einwirkzeit. Storenkästen lassen sich nur mit speziellen Bürsten und Druckluft sinnvoll reinigen. Wer das mit Haushaltsmitteln versucht, verbringt am Ende doppelt so viel Zeit – und verfehlt trotzdem den Standard.

2. Erfahrung mit Hauswarten und Verwaltungen

Jeder Hauswart hat seine «Lieblings-Prüfpunkte». Der eine beginnt mit dem Backofen, der andere mit den Storen, ein dritter geht zuerst in den Keller. Eine erfahrene Reinigungsfirma kennt die Liegenschaftsverwaltungen im Kanton Zürich – und ihre Erwartungshaltung. Bei unserer Endreinigung mit Abnahmegarantie richten wir uns automatisch nach dem strengsten erwartbaren Standard.

3. Versicherung und Haftungsfragen

Wer selbst reinigt und dabei einen Schaden verursacht – etwa zerkratztes Cerankochfeld, gebrochener Toilettendeckel, beschädigte Storen –, haftet privat. Eine professionelle Reinigungsfirma ist betriebshaftpflichtversichert und übernimmt solche Schäden direkt. Das ist gerade bei wertvollen Oberflächen wie Naturstein, Parkett oder hochwertigen Küchenfronten ein Faktor, der oft übersehen wird.

«Wir haben in 30 Jahren noch keine Endreinigung erlebt, bei der ein Mieter mit Hausmitteln den gleichen Standard erreicht hat wie unser Profi-Team mit Industrieprodukten und Abnahmegarantie. Es ist eine Frage von Werkzeug und Erfahrung – nicht von gutem Willen.»

Kostenvergleich: Selbst reinigen vs. Profi mit Abnahmegarantie

Was kostet die Eigenleistung wirklich – inklusive der Risiken? Hier ein realistischer Vergleich für eine 3.5-Zimmer-Wohnung im Raum Zürich. Beachten Sie besonders die letzten beiden Zeilen: Sie zeigen das Risiko, das viele Mieter in der Rechnung vergessen.

Position DIY (besenrein-Niveau) Profi-Endreinigung
Reinigungsmaterial (Profi-Produkte) CHF 80–150 inkl.
Eigene Arbeitszeit (24–32 Std.) CHF 0 (Wochenende) inkl.
Backofen-Spezialreinigung CHF 25 (Reiniger) inkl.
Storen, Storenkästen oft vergessen inkl.
Risiko Nicht-Abnahme CHF 800–1’500 CHF 0 (Abnahmegarantie)
Doppelmiete bei Verzug CHF 1’500–3’000 CHF 0
Realistisches Worst Case Total CHF 2’500–4’500 CHF 600–950

* Beispielrechnung 3.5-Zimmer-Wohnung. Die Profi-Endreinigung in Zürich kostet je nach Wohnungsgrösse und Zustand zwischen CHF 600 und CHF 1’400 – mit Abnahmegarantie bedeutet: keine Nachreinigungs- und keine Doppelmiete-Risiken. Mehr zu den genauen Kosten finden Sie im Beitrag Auszugsreinigung Kosten.

Praxisbeispiel aus dem Kreis 4 in Zürich

Eine Familie mit zwei Kindern zog im letzten Frühling aus einer 4.5-Zimmer-Wohnung an der Langstrasse aus. Im Mietvertrag stand: «Die Wohnung ist gereinigt zu übergeben». Die Mieter interpretierten das als besenrein, fegten die Wohnung am Wochenende durch und übergaben den Schlüssel.

Drei Tage später kam die Mängelliste: Backofen verkrustet, Storen nicht ausgebaut, Heizkörper-Zwischenräume voller Staub, Silikonfugen mit Schimmel, Kühlschrank-Dichtungen vergilbt. Die Verwaltung beauftragte eine Reinigungsfirma – Rechnung an die Mieter: CHF 1’480. Zusätzlich konnte die Wohnung nicht termingerecht weitervermietet werden: 11 Tage Doppelmiete = weitere CHF 1’560.

Gesamtschaden: CHF 3’040. Eine Profi-Endreinigung im Voraus mit Abnahmegarantie hätte CHF 880 gekostet – Differenz: CHF 2’160.

Häufige Fragen zu «besenrein» und Endreinigung

Reicht eine besenreine Übergabe in der Schweiz wirklich aus?
Nur wenn der Mietvertrag ausdrücklich «besenrein» vorschreibt – und das ist in der Schweiz die Ausnahme. Die meisten Schweizer Mietverträge verlangen eine «gereinigte Übergabe» oder «vollständige Endreinigung» nach den allgemein anerkannten Regeln. Wer trotz dieser Klausel nur besenrein übergibt, riskiert Nachreinigungskosten von CHF 400 bis CHF 1’200, die direkt vom Mietzinsdepot abgezogen werden. Bei Unklarheiten lohnt sich vor der Abgabe eine kurze Einschätzung durch eine erfahrene Reinigungsfirma.
Was ist der Unterschied zwischen besenrein und Endreinigung?
Besenrein bedeutet wörtlich: gefegt, grobe Verschmutzungen entfernt, Möbel raus. Endreinigung dagegen umfasst Backofen, Dunstabzug, Kühlschrank ausgetaut, Fenster, Storen, Rolladenkästen, Plättli-Fugen, Silikonfugen, Heizkörper, Lüftungsgitter und sämtliche Nasszellen porentief sauber. Der Aufwand-Unterschied beträgt für eine 3.5-Zimmer-Wohnung typischerweise 8 bis 12 Stunden – und die Vermieterabnahme erfolgt nach den strengeren Endreinigungs-Standards, nicht nach dem Besenrein-Niveau.
Was kostet eine Nachreinigung, wenn die Wohnung nicht abgenommen wird?
Die Nachreinigung durch eine vom Vermieter beauftragte Firma kostet in Zürich typischerweise CHF 8 bis CHF 12 pro Quadratmeter – plus Aufschlag für Kurzfristigkeit. Bei einer 3.5-Zimmer-Wohnung sind das schnell CHF 800 bis CHF 1’500, oft mehr als eine im Voraus geplante Endreinigung gekostet hätte. Zusätzlich kann der Vermieter eine doppelte Mietzinszahlung für die zusätzlichen Tage verlangen, in denen die Wohnung nicht weitervermietet werden kann.
Wer entscheidet, ob die Wohnung «sauber genug» ist?
Massstab ist nicht das subjektive Empfinden des Vermieters, sondern die «allgemein anerkannten Regeln» – konkret die Reinigungsstandards, wie sie der Schweizerische Verband für allgemeine Reinigungsunternehmen (Allpura) definiert. Bei Streitfällen entscheidet im Konfliktfall die Schlichtungsbehörde Mietsachen. In der Praxis lassen sich Streitigkeiten am einfachsten vermeiden, indem die Endreinigung vor der Abgabe von einer professionellen Firma mit Abnahmegarantie ausgeführt wird – diese richtet sich automatisch nach dem geforderten Standard.

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