Cheminée und Kachelofen reinigen vor der Wohnungsabgabe
Mieterpflichten, Risiken und realistische Kosten in der Schweiz
Russ, Asche und ein nicht bestandener Abgabetermin
Cheminée und Kachelofen gehören für viele Schweizer Mieter zum Wohngefühl im Winter. Doch genau diese Geräte werden bei der Wohnungsabgabe regelmässig zur teuren Stolperfalle. Verkrustete Sichtscheiben, eingebrannter Russ im Brennraum und nicht entsorgte Asche führen jedes Jahr dazu, dass Abnahmen nicht bestanden und Kautionen einbehalten werden.
Mieterpflicht: Innenreinigung von Cheminée und Ofen liegt klar beim Mieter – nicht beim Vermieter.
Aus unserer über 30-jährigen Erfahrung mit Auszugsreinigungen im Kanton Zürich wissen wir: Kein anderes Gerät wird bei der Wohnungsabgabe so unterschätzt wie der Cheminée. Während Backofen und Kühlschrank ganz selbstverständlich gereinigt werden, bleibt der schwarze Brennraum oft bis zum letzten Tag liegen – und genau dort lauern die teuersten Fehler.
Rechtlicher Hintergrund: Wer ist wofür zuständig?
Die Schweizer Mietrechtspraxis unterscheidet klar zwischen dem Innern eines Heizgeräts und dem Kaminzug. Der vom Vermieter beauftragte Kaminfeger reinigt gemäss kantonaler Feuerungskontrolle den Kamin selbst – die Häufigkeit liegt je nach Kanton bei einmal jährlich (z.B. Zürich, Bern) bis alle drei Jahre. Diese Kosten trägt der Vermieter und sie sind Teil der Nebenkosten.
Was der Kaminfeger jedoch nicht reinigt: den Brennraum, die Sichtscheibe, das Aschefach, die Konvektionsöffnungen und die Aussenflächen des Geräts. Diese Bereiche fallen unter den «kleinen Unterhalt» nach Art. 259 OR und sind gemäss konstanter Praxis der Schlichtungsbehörden Sache des Mieters – sofern dieser das Gerät während der Mietdauer benutzt hat.
Bei einem schweizerischen Kachelofen kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Der Ofenputz aus Lehm, Kalk oder Trass ist besonders empfindlich und reagiert auf Wasser und chemische Reiniger. Schäden an der Ofenfläche können laut Lebensdauertabelle des Mieterverbands schnell als Mietermangel eingestuft werden, mit Wiederherstellungskosten von CHF 800 bis CHF 2'500.
Spezialfall Pelletofen und Schwedenofen: Diese fallen rechtlich gleich wie ein Cheminée. Zusätzlich müssen Aschebehälter, Pelletvorratsbehälter und Brennertopf vollständig entleert und gereinigt sein – sonst gilt das Gerät als nicht übergabefertig.
Häufige Fehler und ihre Kosten
In über drei Jahrzehnten Tätigkeit sehen wir bei der Wohnungsräumung immer wieder dieselben fünf Fehler – und sie kommen die ausziehenden Mieter teuer zu stehen:
| Typischer Fehler | Folgeschaden | Kosten |
|---|---|---|
| Reinigung mit aggressivem Backofenspray | Beschädigte Schamottsteine, ausgebleichte Gussteile | CHF 400–900 |
| Glasreiniger statt Spezialprodukt auf Sichtscheibe | Eingebrannte Schlieren, dauerhafte Trübung | CHF 200–500 |
| Asche zu früh entsorgt (Glutreste) | Wohnungsbrand – Versicherung kann Leistung kürzen | CHF 5'000+ |
| Russ mit Staubsauger ohne HEPA-Filter aufgesaugt | Feinstaub in der ganzen Wohnung – Endreinigung neu | CHF 600–1'200 |
| Kaminfeger-Plombe übersehen oder beschädigt | Bussgeld + Nachkontrolle erforderlich | CHF 150–400 |
Besonders der falsche Einsatz von Backofen- oder Glasreiniger ist ein klassischer Anfängerfehler. Diese Produkte enthalten Laugen, die das hochtemperaturbeständige Email auf der Innenseite der Sichtscheibe angreifen. Das Resultat ist eine matte, milchige Trübung, die sich auch durch professionelles Nachpolieren nicht mehr entfernen lässt – Scheibenersatz ist dann unvermeidlich.
Worauf es bei der Reinigung wirklich ankommt
Die Reinigung eines Cheminée ist mehr als nur «schwarze Sachen wegwischen». Sechs Punkte entscheiden darüber, ob das Gerät bei der Abnahme als einwandfrei gilt:
Auskühlphase einhalten
Mindestens 48 Stunden nach dem letzten Feuer warten. Glutnester können auch nach Tagen noch heiss sein und führen jährlich zu Wohnungsbränden in der Schweiz.
Asche fachgerecht entsorgen
Kalte Asche in einen unbrennbaren Metallbehälter mit Deckel, nicht direkt in den Hauskehricht. Grosse Mengen gehören auf die Sammelstelle. Gehört zur fachgerechten Entsorgung beim Umzug.
Brennraum vorsichtig entrussen
Russ ist krebserregend (PAK-haltig). Profis arbeiten mit Atemschutz, Schutzanzug und Industriesauger mit HEPA-Filter – nicht mit Haushaltsgeräten.
Sichtscheibe ohne Mikrokratzer reinigen
Spezielle Russ-Lösungsmittel oder klassisch Asche mit feuchtem Zeitungspapier. Glasreiniger oder Scheuerschwämme ruinieren die Beschichtung dauerhaft.
Türdichtungen und Schamottsteine prüfen
Sprödes Dichtungsband ist Verschleiss und meist Vermietersache. Risse in Schamottsteinen werden dokumentiert und mit der Lebensdauertabelle verglichen.
Übergabeprotokoll und Kaminfegerausweis
Lassen Sie sich die fachgerechte Reinigung schriftlich bestätigen. Das schützt Sie bei späteren Reklamationen der Verwaltung.
Wichtig zu wissen
Russ enthält polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und gilt nach Suva-Empfehlung als krebserregend. Profis arbeiten deshalb mit FFP3-Atemschutz, geschlossenem Schutzanzug und einem zertifizierten H-Klasse-Sauger. Wer ohne Schutz mit dem Haushaltsstaubsauger arbeitet, verteilt den Feinstaub in der ganzen Wohnung – und macht die ohnehin nötige Endreinigung doppelt teuer.
Selber reinigen oder Profis beauftragen?
Ein realistischer Vergleich für einen durchschnittlichen Cheminée:
| Position | Selber machen | Profi-Service |
|---|---|---|
| Spezialreiniger Russ/Glas | CHF 35–80 | inklusive |
| Industriesauger mit HEPA mieten | CHF 60–120 / Tag | inklusive |
| Schutzausrüstung (Maske, Anzug) | CHF 25–50 | inklusive |
| Arbeitszeit (3–5 Stunden) | eigener Aufwand | inklusive |
| Risiko Beschädigung | bis CHF 900 | versichert |
| Garantie auf Abnahme | keine | ja |
| Total realistisch | CHF 120–250 + Risiko | ab CHF 180 Festpreis |
* Werte beziehen sich auf einen Standard-Cheminée in einer Mietwohnung im Kanton Zürich. Bei Kachelöfen und grossen Kamingruppen entsprechend mehr.
Aus der Praxis: Ein typisches Beispiel aus Zürich
Eine Familie zieht nach 14 Jahren aus einer 4.5-Zimmer-Wohnung in Zürich-Wollishofen aus. Der gemauerte Cheminée im Wohnzimmer war regelmässig in Betrieb. Die Mieterin reinigte am Wochenende vor der Abgabe selbst – mit Backofenspray und einem Mikrofasertuch. Das Ergebnis: Die Sichtscheibe ist matt geworden, im Brennraum bleibt ein Schleier zurück.
Bei der Abnahme verweigerte die Verwaltung die Übergabe. Die Konsequenz: Eine neue Sichtscheibe (CHF 380), eine Nachreinigung durch eine beauftragte Firma (CHF 290), 50 % Verwaltungszuschlag (CHF 335) – plus eine zusätzliche Tagesmiete, weil die Wohnung nicht termingerecht übergeben wurde. Gesamtschaden: über CHF 1'200.
Eine professionelle Cheminée-Reinigung im Vorfeld hätte CHF 220 gekostet. Die Ersparnis von rund CHF 1'000 zeigt deutlich, warum sich die Investition in einen erfahrenen Dienstleister lohnt – besonders bei spezialisierten Geräten, mit denen man im Alltag wenig Erfahrung hat. Wer den Cheminée im Rahmen einer kompletten Auszugsreinigung mit erledigen lässt, profitiert oft zusätzlich von Paketrabatten.
Häufige Fragen zur Cheminée-Reinigung vor der Wohnungsabgabe
Muss ich als Mieter den Cheminée vor der Wohnungsabgabe reinigen lassen?
Wie viel kostet die professionelle Reinigung eines Cheminée?
Was passiert, wenn ich den Cheminée bei der Abnahme nicht gereinigt habe?
Kann ich Schamottsteine oder die Sichtscheibe selbst ersetzen?
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