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Ratgeber
13 Min. Lesezeit

Ferienwohnung & Ferienhaus entrümpeln in der Schweiz

Räumung, Auflösung und Wertanrechnung bei Schweizer Ferienliegenschaften

Ferienwohnung in den Schweizer Bergen entrümpeln und auflösen – professionelle Räumung

Wenn aus dem Traumhaus eine Belastung wird

Ein Ferienhaus in den Alpen, eine Eigentumswohnung im Tessin, ein Maisonnette am Bodensee – Schweizer Familien lieben ihre zweiten Wohnsitze. Doch wenn der Erblasser stirbt, die Kinder ihre eigenen Wege gehen oder der Unterhalt zu teuer wird, steht eine emotional und logistisch heikle Aufgabe an: die Räumung der Liegenschaft. Oft Hunderte Kilometer entfernt, mit Möbeln aus drei Generationen und einem Erbenkreis, der sich uneinig ist.

Über 30 Jahre Erfahrung mit Räumungen in der ganzen Schweiz – auch in Berggemeinden und im Tessin.

Die Entrümpelung einer Ferienwohnung ist kein normaler Räumungs­auftrag. Anfahrtswege, lokale Gemeindevorschriften, eine oft sentimentale Geschichte und ein vielköpfiger Erbenkreis machen aus dem Projekt eine Herausforderung. Wer das unterschätzt, zahlt nicht nur drauf – sondern verliert mitunter echte Wertgegenstände in der Mulde. Was Sie vorher wissen sollten, lesen Sie hier.

Ferienliegenschaften in der Schweiz – ein paar Zahlen

In der Schweiz gibt es nach Angaben des Bundesamts für Statistik rund 700'000 Zweitwohnungen. Allein im Kanton Wallis, in Graubünden und im Tessin liegen über die Hälfte davon. Mit der Zweitwohnungsinitiative von 2012 und der demografischen Entwicklung steigt die Zahl der Räumungsfälle: Erblasser sterben, die Erbengeneration lebt im Mittelland oder im Ausland und nutzt die Ferienwohnung nicht mehr. Branchen­schätzungen gehen davon aus, dass jährlich rund 18'000 Schweizer Ferienliegenschaften komplett geräumt und entweder verkauft oder verschenkt werden.

Aus unserer über 30-jährigen Erfahrung wissen wir: Eine durchschnittliche Schweizer Ferienwohnung enthält Inventar im Wert von CHF 8'000 bis CHF 25'000 – meist über drei bis vier Jahrzehnte gewachsen. Dazu zählen nicht nur Möbel, sondern auch Skiausrüstung, Sommer-Outdoor-Gear, Wein, Bücher, Bilder und oft echte Antiquitäten. Wer nicht weiss, wonach zu suchen ist, entsorgt Wertgegenstände im fünfstelligen Bereich.

Rechtlich ist die Lage klar: Solange das Erbe nicht ausgeschlagen ist, haftet jede einzelne Erbin und jeder einzelne Erbe solidarisch für Mietverpflichtungen, Stockwerkeigentumsbeiträge und allfällige Schäden. Eine schnelle, professionelle Räumung ist deshalb nicht nur emotional entlastend – sie senkt auch die laufenden Kosten erheblich.

Die häufigsten und teuersten Fehler

Aus über 5'000 durchgeführten Räumungen kennen wir die typischen Stolperfallen. Diese sechs sind die teuersten:

Wertgegenstände in der Mulde

Risiko: Verlust CHF 500–4'000

Eine alte Arvenholz-Truhe oder ein Bauernschrank aus den 60er-Jahren kann auf dem Antikmarkt CHF 1'500–4'000 wert sein. Wer übereilt entsorgt, wirft buchstäblich Geld weg.

Schäden am Treppenhaus

Risiko: CHF 800–3'500

Bei Stockwerkeigentum haftet der Eigentümer für Schäden an gemeinschaftlichen Teilen. Kratzer an Steinböden oder Holzgeländern werden über die Verwaltung in Rechnung gestellt.

Falsche Entsorgung von Sondermüll

Risiko: Busse bis CHF 5'000

Alte Farbdosen, Petroleum für Petromax-Lampen, abgelaufene Skiwachse und Pflanzenschutzmittel sind Sonderabfall. Wer sie im Hausmüll entsorgt, riskiert Bussen.

Ungesicherter Schlüssel

Risiko: Versicherungsfall

Während einer mehrtägigen Räumung steht die Wohnung oft offen. Schmuck, Schweizer Uhren oder Sammlerstücke verschwinden – im Erbfall ohne klare Beweislage.

Asbest und alte Baustoffe

Risiko: Sanierung CHF 8'000+

Ferienhäuser aus den 60er- und 70er-Jahren enthalten oft Asbest in Bodenbelägen, Eternit-Platten oder alten Heizungen. Unsachgemässer Abbruch ist gesundheitsgefährdend.

Verspätete Schlüsselübergabe

Risiko: CHF 200–500 pro Tag

Bei Verkauf nach Räumung läuft eine vertragliche Frist. Wird der Termin nicht eingehalten, drohen Konventionalstrafen aus dem Kaufvertrag.

Kein Risiko eingehen – wir kennen die Stolperfallen

Eine kostenlose Vor-Ort-Einschätzung oder Foto-Offerte zeigt Ihnen, was bleibt, was geht und was angerechnet wird. Unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

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Worauf es bei der Räumung wirklich ankommt

Eine Räumung in der Stadt Zürich und eine Räumung auf 1'600 Metern Höhe in Davos haben fast nichts gemeinsam. Sechs Punkte machen den Unterschied zwischen einer reibungslosen und einer chaotischen Räumung – und entscheiden über mehrere tausend Franken Kostendifferenz.

1 Höhenlage und Anfahrt

Ferienhäuser in den Schweizer Bergen liegen oft an schmalen Strassen, mit Wendekreis-Problemen für 7.5-Tönner. Manche Gemeinden haben Sommer-/Winter-Sperren oder verlangen Sondergenehmigungen für schwere Fahrzeuge.

2 Stockwerkeigentum-Reglement

Bei Ferienwohnungen gelten Hausordnungen mit Ruhezeiten, Lift-Reservation und Schmutzschutz-Pflicht. Verstösse werden über die Verwaltung mit dem Eigentümer abgerechnet.

3 Eingeschränkte Saison

In Bergregionen ist die Räumungs-Hochsaison kurz: April–Juni und September–November. Wer im Hochsommer oder zur Skisaison räumen will, zahlt oft Aufschlag oder findet schwer Termine.

4 Versicherungsfragen

Die Hausratversicherung der Ferienwohnung deckt oft nicht alle Schäden während einer Räumung. Eine seriöse Räumungsfirma bringt eine Betriebshaftpflicht über mindestens CHF 5 Mio. mit – fragen Sie aktiv nach.

5 Lokale Entsorgungstaxen

Jede Gemeinde hat eigene Mulden-Tarife, Sperrgut-Termine und Sonderabfall-Annahmestellen. Wer das nicht kennt, fährt mehrfach umsonst – oder zahlt überteuerte Spotpreise.

6 Verkehrswert und Inventar

Bei Verkauf wird das Inventar oft mitverhandelt. Was bleibt, was geht? Eine sorgfältige Inventarliste mit Fotos schützt vor späteren Streitigkeiten mit Käufer oder Verwaltung.

Profi-Tipp: Wer eine Ferienwohnung im Stockwerkeigentum räumt, sollte als Allererstes die Verwaltung kontaktieren. Manche Liegenschaften erlauben Mulden nur an bestimmten Tagen, andere verlangen eine Schmutzkaution. Wir koordinieren das auf Wunsch direkt mit der Verwaltung. Mehr zur professionellen Räumung lesen Sie auch unter Wohnungsauflösung – Kosten und Ablauf.

Räumung aus der Ferne – ohne Anreise möglich

Schicken Sie uns Fotos oder ein kurzes Handyvideo. Wir machen die Vor-Offerte, koordinieren mit Verwaltung und Hauswart und übergeben die leere Wohnung – auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sind.

Beratung anfragen

Kostenvergleich: Selbst räumen oder Profi beauftragen?

Beispielrechnung für die Räumung einer 3.5-Zimmer-Ferienwohnung auf 1'200 m Höhe, Volumen ca. 25 m³, vollständig möbliert seit 1985:

Kostenposition Selbst organisiert Komplettservice
Anreise (4 Erben × 2 Wochenenden) CHF 1'200 (Sprit, Verpflegung) CHF 0 (Fern-Auftrag möglich)
Transporter-Miete (3 Tage) CHF 750 Inklusive
Mulden-Container 8 m³ CHF 850 Inklusive (oft günstiger durch Rahmenverträge)
Sperrgut- und Sondermüll-Gebühren CHF 380 Inklusive
Werkzeug, Verpackung, Tape CHF 220 Inklusive
Schlosswechsel/Schlüsseldienst CHF 350 (oft vergessen) Auf Wunsch organisiert
Endreinigung (Verkauf/Übergabe) CHF 800–1'200 Optional inklusive
Wertanrechnung gut erhaltene Möbel Minus CHF 400–1'500
Realistischer Endpreis CHF 4'550 – 5'200 CHF 3'400 – 4'500

* Berücksichtigt sind realistische Anreise-, Material- und Entsorgungskosten. Ohne den oft unterschätzten Zeitaufwand von 40–60 Personenstunden im Eigen­regie-Szenario.

Praxisbeispiel: Erbschaft in Lenzerheide

Eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern (Zürich, Bern, Lausanne) sollte eine geerbte 2.5-Zimmer-Wohnung in Lenzerheide räumen. Eigenregie hätte für jeden 2 Wochenenden Anreise bedeutet – über CHF 1'500 Reisekosten plus Übernachtungen. Wir haben die Räumung in 1.5 Tagen abgewickelt, eine alte Anker-Truhe und einen Engadiner Schrank zur Wertanrechnung gebracht (Gutschrift CHF 1'200) und der Verwaltung die Schlüssel besenrein übergeben. Endpreis: CHF 3'850 statt der kalkulierten CHF 5'500 in Eigenregie – und null Anreise.

Checkliste: Ferienwohnung räumen in 10 Schritten

  1. 1 Erbenkreis klären und Vollmacht regeln (Notar oder schriftliche Vereinbarung)
  2. 2 Inventarprotokoll mit Fotos erstellen – vor jeder Räumung
  3. 3 Wertgegenstände, Schmuck und persönliche Papiere separat sichern
  4. 4 Verwaltung und Hauswart informieren (Stockwerkeigentum)
  5. 5 Stromzähler, Wasserzähler ablesen und Versorger benachrichtigen
  6. 6 Briefkasten leeren, Post umleiten, Abos kündigen
  7. 7 Versicherungen (Gebäude, Hausrat) anpassen oder kündigen
  8. 8 Schlüsselbestand vollständig erfassen (inkl. Tiefgarage, Bastelraum, Garten)
  9. 9 Mit Räumungsfirma Termin, Anfahrt und Mulde-Standplatz klären
  10. 10 Bei Verkauf: Übergabetermin und Inventarliste mit Käufer abstimmen

Detaillierte Hilfe bei Erbschaftsfragen finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Nachlassräumung.

Häufige Fragen zur Ferienwohnungs-Räumung

Was kostet die Entrümpelung einer Ferienwohnung in der Schweiz?
Die Räumung einer typischen 2.5- bis 3.5-Zimmer-Ferienwohnung in den Bergen kostet je nach Volumen und Lage zwischen CHF 2'500 und CHF 6'500 – inklusive Transport, Entsorgung und besenreiner Übergabe. Höhenlagen, schmale Bergstrassen und fehlender Lift wirken sich auf den Preis aus. Wertanrechnung für gut erhaltene Möbel, Schmuck oder Antiquitäten reduziert die Kosten oft spürbar. Eine seriöse Einschätzung ist nur nach einer kostenlosen Besichtigung oder anhand aussagekräftiger Fotos möglich.
Wir haben eine Ferienwohnung geerbt – wer muss aufräumen?
Nach Schweizer Erbrecht gehen Liegenschaft und Inventar gemeinsam in die Erbengemeinschaft über. Solange das Erbe nicht ausgeschlagen ist, sind alle Erben gemeinsam für die Räumung verantwortlich – auch wenn sie weit entfernt wohnen. Wichtig: Vor dem Wegwerfen sollte ein Inventar mit Fotos erstellt werden, damit Wertgegenstände dokumentiert sind und unter den Erben gerecht verteilt werden können. Bei komplexen Erbschaften organisieren wir die gesamte Räumung inklusive Inventarprotokoll – damit Sie nicht von Zürich, Genf oder dem Ausland anreisen müssen.
Wie läuft die Räumung ab, wenn die Ferienwohnung weit entfernt liegt?
Wir sind im ganzen Kantons- und Kantonsgrenzen-übergreifend tätig und übernehmen Räumungen auch in entlegenen Berggemeinden, im Tessin oder in der Romandie. Sie schicken uns Fotos oder Videos, wir erstellen eine Vor-Offerte. Bei Auftragserteilung übernehmen wir Schlüsselübergabe mit der Verwaltung oder einer Vertrauensperson, führen die Räumung durch, entsorgen fachgerecht und übergeben die leere Wohnung besenrein. Bei Wunsch erstellen wir ein Übergabeprotokoll mit Fotos. Sie müssen nicht zwingend selbst vor Ort sein – gerne klären wir die Möglichkeiten in einem unverbindlichen Gespräch.
Was passiert mit wertvollen Möbeln und Antiquitäten?
Gerade ältere Ferienhäuser enthalten oft echte Schätze: Arvenholzmöbel, alte Truhen, Kupferpfannen, Bauernmalerei, Trachtenstoffe oder Volkskunst aus den 50er- und 60er-Jahren. Vor jeder Entsorgung sollten diese Stücke fachmännisch begutachtet werden. Wir prüfen das Inventar systematisch auf Wertanrechnung, arbeiten mit Brockenhäusern und Antiquariaten zusammen und ziehen den ermittelten Wert von der Räumungsrechnung ab. So entstehen aus scheinbarem Altzeug oft mehrere hundert Franken Gutschrift. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kostenlose Vor-Ort-Einschätzung durch unsere erfahrenen Spezialisten.

Ferienwohnung professionell räumen lassen

Wir übernehmen die komplette Entrümpelung – auch wenn die Liegenschaft hunderte Kilometer entfernt liegt. Kostenlose Foto-Offerte oder Vor-Ort-Termin.