Gartengeräte entsorgen: worauf es in der Schweiz ankommt
Rasenmäher, Grill, Elektro- und Akku-Geräte richtig loswerden – ohne Bussen und Umweltschäden
Ein Gerät – bis zu vier verschiedene Entsorgungswege
Der alte Rasenmäher blockiert seit Jahren den Geräteschuppen, der rostige Grill steht auf dem Balkon, und im Keller stapeln sich ausgediente Heckenscheren. Was harmlos aussieht, ist in Tat und Wahrheit ein Materialmix aus Metall, Kunststoff, Elektronik und Schadstoffen – und für jeden Anteil gelten in der Schweiz andere Regeln. Wer alles in denselben Sack wirft, riskiert mehr als nur eine abgewiesene Lieferung.
Falsch entsorgt drohen Bussen bis CHF 20'000 – wir übernehmen die korrekte Trennung und Entsorgung für Sie.
Ob Frühjahrsputz, Gartenumgestaltung oder Wohnungsauflösung: Irgendwann müssen ausgediente Gartengeräte entsorgt werden. Aus über 30 Jahren Erfahrung mit Entrümpelungen im Kanton Zürich wissen wir – genau hier passieren die meisten Fehler. Was viele für harmlosen Alteisen-Abfall halten, enthält Benzin, Altöl, Lithium-Akkus und Elektronik und unterliegt der Schweizer Sonderabfall- und Rücknahmegesetzgebung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was wohin gehört, welche Fehler richtig teuer werden – und wann sich die Übergabe an Profis lohnt.
Warum Gartengeräte kein gewöhnlicher Abfall sind
In der Schweiz gilt für Elektrogeräte das Prinzip der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG): Beim Kauf eines Elektro-Rasenmähers oder einer Akku-Heckenschere zahlen Sie die Entsorgung bereits mit. Deshalb muss jede Verkaufsstelle mit vergleichbarem Sortiment das Altgerät kostenlos zurücknehmen – organisiert über die Stiftungen SENS und SLRS. Das ist ein grosser Vorteil, wird aber überraschend selten genutzt. Stattdessen landen Elektrogeräte im Sperrgut oder in der Mulde, wo sie nicht hingehören.
Noch klarer ist die Lage bei Betriebsstoffen. Benzin, Zweitaktgemisch und Motoröl sind Sonderabfall. Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz stellt die unsachgemässe Entsorgung unter Strafe – aus gutem Grund: Bereits ein Liter Altöl kann rund eine Million Liter Trinkwasser verunreinigen. Ein Benzin-Rasenmäher, den man «einfach so» zum Schrott bringt, ist deshalb ein Problemfall, solange Tank und Ölwanne nicht fachgerecht geleert sind. Und schliesslich die Lithium-Akkus moderner Akku-Geräte: Sie sind Brandlast und müssen über die Batterie-Rücknahme (finanziert über die vorgezogene Entsorgungsgebühr, koordiniert durch INOBAT) getrennt abgegeben werden.
Benzinbetriebene Geräte
Rasenmäher, Motorsense, Kettensäge oder Vertikutierer enthalten Benzin und Öl. Beide sind Sonderabfall und müssen vor der Metallverwertung fachgerecht abgelassen werden.
Elektro- & Akku-Geräte
Elektro-Rasenmäher, Heckenschere und Laubbläser sind Elektroschrott mit kostenloser Rücknahme. Fest verbaute Lithium-Akkus machen die Sache heikel – sie gehören separat entsorgt.
Handwerkzeug & Metallgeräte
Spaten, Rechen, Schubkarre oder Gartenschere bestehen meist aus Stahl. Sie gehören ins Altmetall-Recycling und bringen beim Schrotthändler sogar einen kleinen Erlös.
Grill & Feuerstellen
Gasgrill, Holzkohlegrill und Smoker sind ein Materialmix: Metall zum Recycling, Gasflaschen als Sonderabfall zurück an die Verkaufsstelle – niemals in den Kehricht.
Die häufigsten Fehler – und was sie kosten
Die teuersten Pannen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen und dem Wunsch, die Sache schnell hinter sich zu bringen. Diese vier Szenarien sehen wir bei Entrümpelungen in der Region Zürich immer wieder:
Illegale Entsorgung / Littering
CHF 100–20'000Wer Gartengeräte im Wald, an der Sammelstelle oder auf öffentlichem Grund «entsorgt», begeht ein Umweltdelikt. Die Bussen reichen von der Ordnungsbusse bis zu fünfstelligen Beträgen bei Gewässerverschmutzung.
Benzin oder Öl in Ausguss und Kehricht
ab CHF 1'000Ein einziger Liter Altöl kann bis zu einer Million Liter Grundwasser unbrauchbar machen. Neben der Strafe drohen die Kosten für Reinigung und Sanierung der Kanalisation oder des Bodens.
Lithium-Akku im normalen Abfall
Brandgefahr + ErsatzBeschädigte oder gepresste Lithium-Akkus entzünden sich. Brände in Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen sind ein bekanntes und teures Problem – im Schadenfall haften Verursacher mit.
Falsch deklariert an der Sammelstelle
CHF 40–120Wird ein schadstoffhaltiges Gerät als «Metall» oder «Sperrgut» abgegeben, wird es zurückgewiesen oder mit Zusatzgebühren belegt – inklusive einer weiteren Anfahrt für Sie.
Kein Risiko mit Bussen und Sonderabfall
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Kostenlose Offerte anfordernWorauf es bei der Entsorgung wirklich ankommt
Fachgerechte Entsorgung von Gartengeräten heisst vor allem eines: zerlegen und richtig zuordnen. Ein Benzin-Rasenmäher wird nicht als Ganzes «weggeworfen» – Tank und Ölwanne werden geleert, das Benzin-Öl-Gemisch geht als Sonderabfall zur Sammelstelle, allfällige Kunststoffteile und der Fangkorb werden abgetrennt, und erst der Metallkorpus geht ins Altmetall. Bei einem Akku-Gerät muss zuerst der Akku entnommen und separat gesichert werden, bevor das restliche Gerät als Elektroschrott entsorgt wird. Diese Handgriffe kennt, wer täglich damit zu tun hat.
Dazu kommt die Logistik. Gartengeräte sind sperrig, oft verschmutzt und schwer – eine Schubkarre voller Altmetall, ein Aufsitzmäher oder mehrere Geräte auf einmal passen selten ins Privatauto. Für die korrekte Entsorgung sind mehrere Anlaufstellen nötig: Elektro-Rücknahme, Sonderabfall-Sammelstelle, Batterie-Rückgabe und Metallverwertung. Wer das alleine erledigt, ist schnell einen halben Tag unterwegs. Als Entsorgungsbetrieb bündeln wir diese Wege und führen jeden Materialstrom dorthin, wo er hingehört – bei grösseren Mengen inklusive Entsorgungsnachweis. Fällt bei der Gelegenheit gleich der ganze Geräteschuppen oder die Garage an, erledigen wir das in einem Zug mit.
Ein oft übersehener Punkt ist der Wert im Alteisen. Rasenmäher, Grills und Werkzeug bestehen zu grossen Teilen aus Stahl, Aluminium und Guss – Material, das im Recyclingkreislauf gefragt ist. Bei einer professionellen Entrümpelung wird dieser Wertstoffanteil berücksichtigt und kann die Entsorgungskosten spürbar senken. Aus dem vermeintlichen Abfall wird so ein sinnvoller Rohstoff statt einer Umweltbelastung.
Das gehört zu einer fachgerechten Gartengeräte-Entsorgung
- Geräte nach Material & Schadstoff trennen
- Benzin & Altöl ablassen und als Sonderabfall abgeben
- Lithium-Akkus entnehmen & separat sichern
- Elektrogeräte zur kostenlosen SENS-Rücknahme
- Metall dem Recycling zuführen (Wertstofferlös)
- Transport, Abholung & Entsorgungsnachweis
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Wir holen ausgediente Gartengeräte ab und entsorgen sie fachgerecht – auf Wunsch gleich zusammen mit der ganzen Räumung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Beratung & Offerte anfordernSelbst entsorgen oder abholen lassen?
Ein ehrlicher Vergleich für den typischen Fall: mehrere Gartengeräte, darunter ein Benzin-Rasenmäher, ein Grill und Akku-Werkzeug.
| Kriterium | Selbst entsorgen | Profi-Entsorgung |
|---|---|---|
| Transport mehrerer Geräte | Eigenes Auto, oft mehrere Fahrten | Fahrzeug & Anhänger inklusive |
| Sonderabfall (Benzin, Öl) | Selbst ablassen & zur Sammelstelle | Fachgerecht übernommen |
| Lithium-Akkus | Separat sichern & abgeben | Getrennt & sicher entsorgt |
| Metall-Wertstoff | Selbst zum Schrotthändler | Verwertung inklusive |
| Zeitaufwand | Halber bis ganzer Tag | 1–2 Std. vor Ort |
| Entsorgungsnachweis | Meist keiner | Auf Wunsch dokumentiert |
| Kombination mit Räumung | Nicht möglich | Alles aus einer Hand |
Fazit: Ein einzelnes Metallgerät bringen Sie problemlos selbst zur Sammelstelle. Sobald Sonderabfall, Elektronik, Akkus und mehrere Geräte zusammenkommen – oder die Entsorgung Teil einer grösseren Räumung ist – ist die Abholung durch Profis meist günstiger als das Risiko und immer entspannter.
Diese Gartengeräte landen bei uns am häufigsten
Nicht jedes Gerät ist gleich einfach loszuwerden. Ein Aufsitzmäher oder Rasentraktor etwa ist mit mehreren hundert Kilogramm ein Fall für sich: schwerer Batteriestart, Benzintank, Hydrauliköl und ein sperriges Chassis, das kaum durch eine normale Kellertür passt. Ein Mähroboter wiederum ist ein reines Elektrogerät mit fest verbautem Lithium-Akku – klein, aber schadstoffhaltig und deshalb nicht für den Hauskehricht geeignet. Benzin-Motorsensen, Laubbläser und Kettensägen kombinieren Zweitaktgemisch mit Kunststoff und Metall, während ein alter Gasgrill fast immer noch eine halbvolle Gasflasche im Unterschrank hat, die separat zurückgegeben werden muss.
In der Region Zürich gibt es zwar zahlreiche Sammelstellen, Recyclinghöfe und Verkaufsstellen mit Rücknahmepflicht – doch die Öffnungszeiten sind begrenzt, die zulässigen Mengen variieren, und Sonderabfall wird nicht überall angenommen. Wer mehrere Geräte gleichzeitig entsorgen will, steht schnell vor dem Problem, dass jedes Material an einen anderen Ort gehört. Genau das ist der Punkt, an dem sich die Abholung durch einen Fachbetrieb rechnet: Wir kennen die Annahmestellen, transportieren auch schwere Geräte sicher aus dem Keller oder Garten und stellen sicher, dass jeder Materialstrom korrekt deklariert ankommt. Häufig lässt sich die Entsorgung mit einer Entrümpelung oder einem Umzug verbinden – dann fällt der zusätzliche Aufwand für Sie ganz weg.
Häufige Fragen zur Entsorgung von Gartengeräten
Wohin mit einem alten Rasenmäher in der Schweiz?
Was kostet die Entsorgung von Gartengeräten?
Darf ich Benzin und Altöl vom Rasenmäher selbst entsorgen?
Kann ich Gartengeräte einfach ins Sperrgut oder in die Mulde werfen?
Gartengeräte einfach und sauber loswerden
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