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Ratgeber
10 Min. Lesezeit

Gemeinschaftsräume im Mehrfamilienhaus entrümpeln

Veloraum, Waschküche, Estrichgang: Was rechtlich gilt, was der Brandschutz verlangt – und wer am Ende zahlt

Aufgeräumter Gemeinschaftsraum im Mehrfamilienhaus nach professioneller Entrümpelung in Zürich

Der Raum, für den sich niemand zuständig fühlt

Veloraum, Waschküche, Trockenraum, Estrichgang: In jedem Mehrfamilienhaus gibt es Flächen, die allen gehören – und damit niemandem. Über Jahre sammelt sich dort an, was Mieter beim Auszug zurücklassen oder «vorübergehend» abstellen. Bis die Feuerpolizei anklopft oder ein Käufer die Liegenschaft besichtigt.

Häufigster Fehler: räumen ohne dokumentierte Ankündigung – und danach für fremdes Eigentum haften

Die Entrümpelung von Gemeinschaftsräumen ist rechtlich deutlich heikler als eine gewöhnliche Kellerentrümpelung in der eigenen Wohnung. Es geht um fremdes Eigentum, Brandschutzvorschriften und die Frage der Kostenumlage – drei Punkte, an denen Hausverwaltungen regelmässig scheitern. Aus über 30 Jahren Erfahrung mit Zürcher Liegenschaften wissen wir: Der teure Teil ist selten die Räumung selbst, sondern das, was davor und danach schiefläuft.

Rechtslage: Wem gehört, was im Gemeinschaftsraum steht?

Ein Gemeinschaftsraum ist im Schweizer Mietrecht kein rechtsfreier Raum. Massgeblich ist die Hausordnung, die als Vertragsbestandteil zum Mietvertrag gilt: Sie regelt, ob und in welchem Umfang Mieter Gemeinschaftsflächen zum Abstellen nutzen dürfen. Fehlt eine solche Regelung, gilt der Grundsatz des vertragsgemässen Gebrauchs – ein Veloraum ist für Velos da, nicht für ausrangierte Schränke.

Der entscheidende Punkt: Auch ein widerrechtlich abgestellter Gegenstand bleibt zunächst Eigentum seines Besitzers. Erst durch die Dereliktion – die nachweisbare Aufgabe des Eigentums – wird eine Sache herrenlos und darf entsorgt werden. Dieser Nachweis entsteht nicht von selbst, sondern durch ein sauberes Verfahren: Ankündigung, angemessene Frist, Dokumentation. Wer diesen Schritt überspringt und direkt die Mulde bestellt, handelt auf eigenes Risiko.

Im Stockwerkeigentum kommt eine zweite Ebene dazu: Gemeinschaftsräume gehören allen Stockwerkeigentümern gemeinsam. Eine Räumung ist eine Verwaltungshandlung, die je nach Umfang einen Beschluss der Eigentümerversammlung oder mindestens die Ermächtigung des Verwalters voraussetzt. Ordentliche Unterhaltsmassnahmen darf der Verwalter selbstständig anordnen – eine grosse Entrümpelung mit entsprechenden Kosten bewegt sich in einer Grauzone, die man besser vorher klärt als nachher.

Was der Brandschutz zwingend verlangt

Die schweizweit geltenden VKF-Brandschutzvorschriften verlangen, dass Fluchtwege, Treppenhäuser und Kellergänge jederzeit frei begehbar sind. Verstellte Gänge sind kein Kavaliersdelikt: Im Brandfall blockieren sie sowohl die Flucht der Bewohner als auch den Zugang der Feuerwehr. Zusätzlich gilt in Kellerräumen eine Mengenbegrenzung für brennbare Flüssigkeiten, und Zugänge zu Elektroverteilern, Hauptabsperrhähnen und Wassermessern müssen frei bleiben.

Die vier teuersten Fehler – und was sie kosten

Bei den Liegenschaften, die wir in der Region Zürich betreuen, sehen wir immer wieder dieselben vier Muster. Alle vier sind vermeidbar – aber nur, wenn man sie kennt, bevor die Mulde vor dem Haus steht.

Blockierter Fluchtweg bei der Feuerpolizei-Kontrolle

CHF 800 – 3'000

Ein mit Velos und Altmöbeln verstellter Kellergang gilt als Fluchtweg-Behinderung. Die Beanstandung kommt mit kurzer Nachbesserungsfrist – bei Wiederholung folgt eine Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümerschaft.

Voreilige Entsorgung fremden Eigentums

CHF 500 – 5'000

Wird ohne dokumentierte Ankündigung geräumt und meldet sich der Eigentümer, haftet die Verwaltung für den Zeitwert. Bei einem hochwertigen E-Bike oder eingelagerten Möbeln summiert sich das schnell.

Falsch deklarierter Sondermüll

CHF 400 – 1'200

Farbreste, Altöl, Lithium-Akkus und alte Leuchtstoffröhren tauchen in fast jedem Gemeinschaftsraum auf. Landen sie im Mulden-Mischabfall, wird die ganze Mulde als Sonderabfall nachverrechnet.

Nicht umlagefähige Nebenkosten

volle Kostenlast

Eine pauschale Rechnung ohne Aufschlüsselung wird von Mietern erfolgreich angefochten. Die Verwaltung bleibt auf den Kosten sitzen, obwohl die Räumung sachlich berechtigt war.

Kein Haftungsrisiko eingehen

Wir begleiten Räumungen von Gemeinschaftsräumen inklusive Fristenmanagement, Dokumentation und Entsorgungsnachweis – zum Festpreis. Lassen Sie sich unverbindlich eine Offerte erstellen.

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Worauf es bei der Durchführung wirklich ankommt

Der Ablauf einer rechtssicheren Entrümpelung folgt einer festen Reihenfolge. Jeder übersprungene Schritt schwächt die Position der Eigentümerschaft im Streitfall.

1

Bestandsaufnahme und Fotodokumentation

Vor jeder Ankündigung wird der Ist-Zustand festgehalten. Diese Dokumentation ist später das entscheidende Beweismittel, falls jemand die Räumung bestreitet.

2

Schriftliche Ankündigung mit Frist

Aushang im Treppenhaus plus Brief an alle Parteien. Wichtig ist eine angemessene, klar datierte Frist und der ausdrückliche Hinweis, dass Nicht-Gekennzeichnetes danach entsorgt wird.

3

Markierungsphase

Mieter kennzeichnen, was ihnen gehört. Was am Stichtag unmarkiert bleibt, gilt als aufgegeben – dieser Zwischenschritt entschärft fast alle späteren Streitigkeiten.

4

Räumung, Sortierung und Entsorgung

Hier trennt sich Wiederverwendbares von Recyclingfraktionen und Sonderabfall. Jede Fraktion braucht den korrekten Annahmeort – ein Punkt, an dem Eigenleistung regelmässig teuer wird.

5

Reinigung und Entsorgungsnachweis

Besenreine Übergabe, Fotodokumentation des Endzustands und ein aufgeschlüsselter Entsorgungsnachweis für die Nebenkostenabrechnung.

In der Praxis unterschätzt wird vor allem die Sortiertiefe. Ein durchschnittlicher Kellergang in einem Zürcher Mehrfamilienhaus enthält fünf bis acht getrennt zu entsorgende Fraktionen: Sperrgut, Altmetall, Elektroschrott, Altholz, Karton, dazu fast immer Sonderabfall wie Farbreste, Spraydosen oder alte Batterien. Jede Fraktion hat eigene Annahmestellen, eigene Öffnungszeiten und eigene Tarife – und Sonderabfall darf schlicht nicht in die Mulde. Wer alles gemischt entsorgt, zahlt den Mischabfall-Tarif auf die gesamte Menge.

Der zweite unterschätzte Punkt ist die Haftung im Treppenhaus. Beim Heraustragen sperriger Möbel durch enge Altbau-Treppenhäuser entstehen Kratzer an Wänden, Handläufen und Geländern – Schäden an Gemeinschaftseigentum, für die bei Eigenleistung die Eigentümerschaft aufkommt. Eine gewerbliche Entrümpelungsfirma bringt hier nicht nur Schutzmaterial mit, sondern auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wie man Gemeinschaftsflächen dabei richtig schützt, haben wir im Ratgeber Treppenhaus schützen ausführlich beschrieben.

Dazu kommt die Logistik: In dicht bebauten Quartieren wie Wiedikon, Aussersihl oder Oerlikon braucht das Aufstellen einer Mulde eine Bewilligung der Stadt, teils kombiniert mit einer temporären Halteverbotszone. Beides muss mit Vorlauf beantragt werden – wer das erst am Räumungstag merkt, verliert einen ganzen Arbeitstag.

Alles aus einer Hand – inklusive Bewilligungen

Mulde, Halteverbot, Sortierung nach Fraktionen, Sonderabfall und Entsorgungsnachweis: Wir organisieren die gesamte Kette und Sie erhalten eine einzige, aufgeschlüsselte Rechnung.

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Eigenleistung oder Fachfirma: der ehrliche Vergleich

Beispiel: Kellergang mit Veloraum und Trockenraum, Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien

Position Hauswart / Eigenleistung Fachfirma (Festpreis)
Arbeitszeit (Hauswart / Eigenleistung) 1–2 Tage, unbezahlt im Festpreis enthalten
Mulde inkl. Stellbewilligung CHF 450 – 750 im Festpreis enthalten
Sonderabfall-Entsorgung CHF 150 – 600 im Festpreis enthalten
Recycling-Gutschriften (Metall, Elektro) meist nicht genutzt wird angerechnet
Entsorgungsnachweis für Verwaltung fehlt in der Regel inklusive
Haftung bei Schäden im Treppenhaus Eigentümerschaft Betriebshaftpflicht
Realistische Gesamtkosten CHF 700 – 1'400 + Risiko CHF 1'200 – 2'200 all-inclusive

* Richtwerte für die Region Zürich. Der tatsächliche Preis hängt von Menge, Zugänglichkeit und Sonderabfallanteil ab.

Auf den ersten Blick wirkt die Eigenleistung günstiger. Rechnet man die Arbeitszeit des Hauswarts, mehrere Fahrten zu unterschiedlichen Annahmestellen und das Haftungsrisiko ein, verschiebt sich das Bild deutlich. Dazu kommt ein Punkt, der sich schlecht beziffern lässt: Eine Räumung durch eine externe Firma ist gegenüber den Mietparteien neutral. Der Hauswart, der Velos wegwirft, wird zur Zielscheibe – eine Fachfirma nicht.

Häufige Fragen zur Entrümpelung von Gemeinschaftsräumen

Darf die Hausverwaltung Gegenstände aus dem Veloraum einfach entsorgen?
Nein, nicht ohne Vorlauf. Solange ein Gegenstand einem Mieter gehört, ist er fremdes Eigentum – eine Entsorgung ohne Ankündigung kann eine Schadenersatzpflicht auslösen. Üblich und gerichtlich akzeptiert ist ein zweistufiges Vorgehen: schriftliche Ankündigung an alle Parteien mit einer angemessenen Frist (in der Praxis vier bis sechs Wochen), danach gilt Nicht-Abgeholtes als derelinquiert, also als aufgegeben. Entscheidend ist, dass Ankündigung, Frist und Zustand am Stichtag lückenlos dokumentiert sind – genau hier scheitern die meisten Fälle. Bei unklaren Eigentumsverhältnissen lohnt sich eine kurze Einschätzung durch Profis, die diesen Ablauf regelmässig begleiten.
Wer trägt die Kosten für die Entrümpelung von Gemeinschaftsräumen?
Lässt sich der Verursacher eindeutig zuordnen, wird ihm die Räumung in Rechnung gestellt. Bleiben die Gegenstände herrenlos, gilt die Entsorgung als Liegenschaftsunterhalt und kann in der Regel über die Nebenkosten auf alle Mietparteien umgelegt werden – vorausgesetzt, die Nebenkostenposition ist im Mietvertrag korrekt vereinbart. Im Stockwerkeigentum trägt die Gemeinschaft die Kosten anteilig nach Wertquote. Damit eine Umlage standhält, braucht es eine saubere, nach Positionen aufgeschlüsselte Rechnung – wir stellen unsere Offerten deshalb standardmässig so aus, dass sie für die Nebenkostenabrechnung verwendbar sind.
Welche Brandschutzvorschriften gelten für Keller- und Estrichgänge?
Fluchtwege, Treppenhäuser und Zugänge zu Kellerabteilen müssen jederzeit frei begehbar sein – das verlangen die VKF-Brandschutzvorschriften schweizweit. Konkret heisst das: keine Möbel, Pneus, Kartonstapel oder Velos im Gang, keine brennbaren Flüssigkeiten ausserhalb zugelassener Behälter und freie Zugänge zu Verteilern und Absperrhähnen. Die Feuerpolizei kontrolliert in Zürcher Liegenschaften stichprobenweise und setzt bei Beanstandungen kurze Fristen. Wenn eine Kontrolle angekündigt ist und die Zeit drängt, organisieren wir die Räumung auch kurzfristig.
Wie lange dauert die Entrümpelung eines Keller- oder Veloraums?
Ein einzelner Veloraum oder Trockenraum ist meist in zwei bis vier Stunden geräumt. Ein kompletter Kellergeschoss-Gang mit Nebenräumen in einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Parteien braucht erfahrungsgemäss einen Arbeitstag – inklusive Sortierung nach Recyclingfraktionen, Abtransport und Besenreinigung. Massgeblich sind weniger die Quadratmeter als die Zugänglichkeit: enge Treppen, fehlender Lift und Halteverbotszonen verlängern jede Räumung spürbar. Für eine belastbare Zeit- und Kostenangabe schauen wir uns die Liegenschaft vorgängig kostenlos an.

Gemeinschaftsräume rechtssicher entrümpeln

Wir beraten Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Liegenschaftsbesitzer in der ganzen Region Zürich – kostenlos und unverbindlich.