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Ratgeber
12 Min. Lesezeit

Holz & Altholz entsorgen in der Schweiz

Warum behandeltes Holz nicht ins Cheminée gehört – und was die fachgerechte Entsorgung kostet

Holz und Altholz fachgerecht entsorgen und nach Kategorien trennen in der Schweiz

Holz ist nicht gleich Holz

Beim Ausräumen von Keller, Estrich oder Gartenhaus kommt fast immer altes Holz zum Vorschein: die durchgesessene Kommode, Reste vom letzten Umbau, ein morsches Hochbeet. Was viele unterschätzen: In der Schweiz gelten für die Holzentsorgung klare gesetzliche Regeln – und ein falscher Griff kann teuer werden.

Behandeltes Holz im Cheminée zu verbrennen ist verboten – und gefährdet Ihre Gesundheit.

Ob nach einem Umbau, beim Entrümpeln oder im Rahmen einer Wohnungsauflösung – Altholz fällt fast bei jedem Haushalt an. Doch wohin damit? Aus unserer 30-jährigen Erfahrung wissen wir: Beim Thema Holzentsorgung kursieren erstaunlich viele Halbwahrheiten. Hier erfahren Sie, welche Holzarten es gibt, was das Gesetz verlangt und worauf es bei der fachgerechten Entsorgung wirklich ankommt.

Altholz-Kategorien: A1 bis A4 verständlich erklärt

Holzabfälle werden in der Schweiz nach ihrem Belastungsgrad eingeteilt. Diese Einstufung entscheidet darüber, wie und wo das Holz verwertet werden darf – und sie bestimmt die Kosten. Naturbelassenes Holz lässt sich recyceln, behandeltes Holz muss in speziellen Anlagen verbrannt werden.

A1

Naturbelassenes Restholz

Beispiele: Bretter, Latten, Massivholz, unbehandelte Paletten, Schnittreste

Wird zerkleinert und zu Spanplatten oder als Energieholz verwertet

A2 / A3

Behandeltes Altholz

Beispiele: Lackierte Möbel, Spanplatten, Laminat, verleimtes & beschichtetes Holz

Verbrennung in zugelassenen Altholzfeuerungen mit Abgasreinigung

A4

Kontaminiertes Holz

Beispiele: Imprägnierte Bahnschwellen, druckimprägnierte Zaun- & Gartenhölzer, Holzschutzmittel

Sonderbehandlung in Anlagen mit weitergehender Rauchgasreinigung

Der grosse Unterschied: Reines Restholz (A1) ist ein wertvoller Rohstoff und wird zu Spanplatten oder Energieholz weiterverarbeitet. Sobald Holz lackiert, verleimt, beschichtet oder imprägniert ist, gehört es in die höheren Kategorien und darf nur in zugelassenen Anlagen mit Rauchgasreinigung verbrannt werden. Genau diese Trennung ist im Alltag die grösste Stolperfalle.

Was das Gesetz in der Schweiz verlangt

Die Holzentsorgung ist in der Schweiz klar geregelt. Zwei Erlasse sind entscheidend: die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Die LRV verbietet das Verbrennen von Abfallholz ausserhalb dafür bewilligter Anlagen. Im heimischen Cheminée, im Cheminéeofen oder in einer Feuerschale darf ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Stückholz verbrannt werden – niemals lackiertes oder behandeltes Holz.

Der Grund ist gesundheitlicher Natur: Behandeltes Holz setzt beim Verbrennen Dioxine, Furane, Schwermetalle und Salzsäure frei. Ein normaler Cheminéeofen verfügt über keinerlei Abgasreinigung – diese Schadstoffe gelangen direkt in die Raumluft und in die Nachbarschaft. Im Kanton Zürich betreibt die öffentliche Hand eigene Altholzaufbereitungs- und Verbrennungsanlagen genau für diesen Zweck.

A1–A4

Belastungskategorien für Altholz

0

Abfallholz erlaubt im Cheminée

CHF 189+

typische Entsorgungskosten

Die häufigsten Fehler – und was sie kosten

Bei tausenden Räumungen und Entsorgungen sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Die meisten entstehen aus Unwissen – und genau sie werden am Ende teuer:

Behandeltes Holz im Cheminée verbrennen

→ Verstoss gegen die LRV – Bussen möglich, gesundheitsschädliche Dioxine im Wohnraum

Der Klassiker: Die alte, lackierte Kommode wandert ins Cheminée. Beim Verbrennen entstehen giftige Dämpfe, die sich im Kamin und in der Wohnung ablagern. Im Freien verbranntes Abfallholz ruft regelmässig die Behörden auf den Plan.

Alle Holzarten in eine Mulde werfen

→ Nachsortierung wird verrechnet – die Entsorgung kostet plötzlich das Doppelte

Wer naturbelassenes und behandeltes Holz mischt, verliert die günstige Einstufung der gesamten Mulde. Entsorgungsbetriebe stufen den ganzen Inhalt dann nach dem «schlechtesten» Material ein.

Überladenes Fahrzeug zur Sammelstelle

→ Bussen, Transportschäden, abgelehnte Annahme an der Sammelstelle

Ein vollgepackter Kombi mit Holz aus dem Keller überschreitet schnell das zulässige Gesamtgewicht. Lose Latten werden zum Geschoss bei einer Vollbremsung.

Mulde ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund

→ Verzeigung durch die Gemeinde, Räumungskosten und Gebühren

Wird eine Mulde auf dem Trottoir oder am Strassenrand platziert, braucht es in vielen Zürcher Gemeinden eine kostenpflichtige Bewilligung. Ohne diese drohen Umtriebe.

Kein Risiko mit der Holzentsorgung eingehen

Wir nehmen jede Holzart fachgerecht mit – von der einzelnen Palette bis zum kompletten Werkstatt-Inventar. Lassen Sie sich unverbindlich eine kostenlose Offerte erstellen.

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Worauf es bei der Holzentsorgung wirklich ankommt

Das Wissen um die Kategorien ist die eine Sache – die saubere Umsetzung die andere. In der Praxis entscheiden vier Faktoren darüber, ob die Entsorgung reibungslos und kostengünstig abläuft:

1

Korrekte Trennung nach Kategorie

Wer naturbelassenes und behandeltes Holz vermischt, verliert die günstige Einstufung. Bei einem alten Schrank ist auf den ersten Blick oft nicht erkennbar, ob es sich um Massivholz oder beschichtete Spanplatte handelt. Diese Einschätzung gehört in geübte Hände.

2

Transport & Ladungssicherung

Sperrige Holzteile, lose Latten und schwere Möbelstücke müssen korrekt verladen und gesichert werden. Ein überladenes Fahrzeug ist nicht nur gefährlich, sondern auch verkehrsrechtlich heikel. Profis bringen den passenden Transporter und die richtige Ausrüstung mit.

3

Mengen & Mulden-Bewilligung

Bei grösseren Mengen führt kein Weg an einer Mulde vorbei. Wird diese auf öffentlichem Grund aufgestellt, braucht es in vielen Zürcher Gemeinden eine kostenpflichtige Bewilligung. Wir organisieren Mulde und Bewilligung – oder nehmen das Holz direkt mit.

4

Entsorgungsnachweis & Versicherung

Eine seriöse Entsorgung ist lückenlos dokumentiert und versichert. Das ist besonders bei Geschäfts- und Werkstattauflösungen wichtig. Als ortsansässiges Unternehmen kennen wir die zugelassenen Anlagen im Kanton Zürich und liefern das Holz korrekt sortiert ab.

Oft fällt Altholz nicht isoliert an, sondern im Zuge einer grösseren Entrümpelung oder Räumung. Dann lohnt es sich, gleich alles aus einer Hand erledigen zu lassen – inklusive Möbel, Sperrgut und Reinigung.

Grössere Menge Holz oder ganze Räumung?

Wir besichtigen die Situation kostenlos, schätzen den Aufwand realistisch ein und kümmern uns um Transport, Trennung und gesetzeskonforme Entsorgung.

Selbst entsorgen vs. Profi: der ehrliche Vergleich

Bei kleinen Mengen naturbelassenem Holz ist der Gang zur Sammelstelle problemlos. Sobald es um Volumen, gemischte Holzarten oder eine ganze Räumung geht, zeigt sich ein anderes Bild:

Position Selbst entsorgen Profi-Service
Mulde mieten & Transport CHF 250–500 inklusive
Sammelstellen-Gebühren CHF 30–120 inklusive
Eigenes Fahrzeug / Miete CHF 80–200 entfällt
Trennung & Sortierung Eigenleistung, fehleranfällig fachgerecht
Zeitaufwand 1–2 Tage 1–3 Stunden
Entsorgungsnachweis Selbst organisieren inklusive

* Richtwerte für die Region Zürich. Die tatsächlichen Kosten hängen von Menge, Holzkategorie und Zugänglichkeit ab.

Häufige Fragen zur Holzentsorgung

Darf ich altes Holz im Cheminée oder im Garten verbrennen?
Nein. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verbietet das Verbrennen von Altholz im Cheminée, im Cheminéeofen, im Garten oder in einer Feuerschale. Erlaubt ist im Wohnbereich ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Stückholz. Behandeltes, lackiertes, verleimtes oder imprägniertes Holz setzt beim Verbrennen Dioxine, Schwermetalle und Salzsäure frei – es darf nur in dafür zugelassenen Anlagen mit Rauchgasreinigung verbrannt werden. Verstösse können mit empfindlichen Bussen geahndet werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Holz behandelt ist, lassen Sie es im Zweifel fachgerecht entsorgen – wir nehmen jede Holzart mit.
Was kostet die Holzentsorgung in der Schweiz?
Für die Entsorgung kleinerer Mengen Altholz rechnen Sie mit rund CHF 189 bis CHF 450, je nach Volumen, Holzkategorie und Transportaufwand. Reines, unbehandeltes Holz ist günstiger als behandeltes oder kontaminiertes Holz, das eine spezielle Verbrennungsanlage erfordert. Wird das Holz im Rahmen einer Keller- oder Wohnungsräumung mitgenommen, ist die Entsorgung oft schon im Pauschalpreis enthalten. Für eine verbindliche Einschätzung erstellen wir Ihnen gerne eine kostenlose Offerte.
Worin unterscheiden sich behandeltes und unbehandeltes Holz?
Unbehandeltes (naturbelassenes) Holz ist weder lackiert, geölt, verleimt noch imprägniert – etwa Bretter, Latten oder unbehandelte Paletten. Behandeltes Holz umfasst lackierte Möbel, beschichtete Spanplatten, Laminat, verleimtes Holz und mit Holzschutzmitteln imprägnierte Aussenhölzer. Diese Unterscheidung bestimmt den Entsorgungsweg und die Kosten. Die richtige Einstufung ist für Laien nicht immer eindeutig – im Zweifel beurteilen unsere Fachleute die Holzart vor Ort.
Kann ich grosse Mengen Holz selbst zur Sammelstelle bringen?
Kleine Mengen naturbelassenes Holz nehmen viele kommunale Sammelstellen gegen Gebühr an – allerdings oft nur in haushaltsüblichen Mengen und nach Holzart getrennt. Für eine ausgeräumte Werkstatt, einen vollen Keller oder ein altes Gartenhaus reicht das selten. Hier braucht es einen passenden Transport, die korrekte Trennung und je nach Standort eine Bewilligung für die Mulde. Bei grösseren Mengen lohnt sich eine kostenlose Einschätzung durch Profis, damit Sie nicht mehrfach fahren und keine Vorschriften verletzen.

Holz fachgerecht und stressfrei entsorgen

Vom einzelnen Möbelstück bis zur ganzen Räumung: Wir holen Ihr Altholz ab und entsorgen es gesetzeskonform. Kostenlos und unverbindlich offeriert.