Holz & Altholz entsorgen in der Schweiz
Warum behandeltes Holz nicht ins Cheminée gehört – und was die fachgerechte Entsorgung kostet
Holz ist nicht gleich Holz
Beim Ausräumen von Keller, Estrich oder Gartenhaus kommt fast immer altes Holz zum Vorschein: die durchgesessene Kommode, Reste vom letzten Umbau, ein morsches Hochbeet. Was viele unterschätzen: In der Schweiz gelten für die Holzentsorgung klare gesetzliche Regeln – und ein falscher Griff kann teuer werden.
Behandeltes Holz im Cheminée zu verbrennen ist verboten – und gefährdet Ihre Gesundheit.
Ob nach einem Umbau, beim Entrümpeln oder im Rahmen einer Wohnungsauflösung – Altholz fällt fast bei jedem Haushalt an. Doch wohin damit? Aus unserer 30-jährigen Erfahrung wissen wir: Beim Thema Holzentsorgung kursieren erstaunlich viele Halbwahrheiten. Hier erfahren Sie, welche Holzarten es gibt, was das Gesetz verlangt und worauf es bei der fachgerechten Entsorgung wirklich ankommt.
Altholz-Kategorien: A1 bis A4 verständlich erklärt
Holzabfälle werden in der Schweiz nach ihrem Belastungsgrad eingeteilt. Diese Einstufung entscheidet darüber, wie und wo das Holz verwertet werden darf – und sie bestimmt die Kosten. Naturbelassenes Holz lässt sich recyceln, behandeltes Holz muss in speziellen Anlagen verbrannt werden.
Naturbelassenes Restholz
Beispiele: Bretter, Latten, Massivholz, unbehandelte Paletten, Schnittreste
Wird zerkleinert und zu Spanplatten oder als Energieholz verwertet
Behandeltes Altholz
Beispiele: Lackierte Möbel, Spanplatten, Laminat, verleimtes & beschichtetes Holz
Verbrennung in zugelassenen Altholzfeuerungen mit Abgasreinigung
Kontaminiertes Holz
Beispiele: Imprägnierte Bahnschwellen, druckimprägnierte Zaun- & Gartenhölzer, Holzschutzmittel
Sonderbehandlung in Anlagen mit weitergehender Rauchgasreinigung
Der grosse Unterschied: Reines Restholz (A1) ist ein wertvoller Rohstoff und wird zu Spanplatten oder Energieholz weiterverarbeitet. Sobald Holz lackiert, verleimt, beschichtet oder imprägniert ist, gehört es in die höheren Kategorien und darf nur in zugelassenen Anlagen mit Rauchgasreinigung verbrannt werden. Genau diese Trennung ist im Alltag die grösste Stolperfalle.
Was das Gesetz in der Schweiz verlangt
Die Holzentsorgung ist in der Schweiz klar geregelt. Zwei Erlasse sind entscheidend: die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Die LRV verbietet das Verbrennen von Abfallholz ausserhalb dafür bewilligter Anlagen. Im heimischen Cheminée, im Cheminéeofen oder in einer Feuerschale darf ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Stückholz verbrannt werden – niemals lackiertes oder behandeltes Holz.
Der Grund ist gesundheitlicher Natur: Behandeltes Holz setzt beim Verbrennen Dioxine, Furane, Schwermetalle und Salzsäure frei. Ein normaler Cheminéeofen verfügt über keinerlei Abgasreinigung – diese Schadstoffe gelangen direkt in die Raumluft und in die Nachbarschaft. Im Kanton Zürich betreibt die öffentliche Hand eigene Altholzaufbereitungs- und Verbrennungsanlagen genau für diesen Zweck.
Belastungskategorien für Altholz
Abfallholz erlaubt im Cheminée
typische Entsorgungskosten
Die häufigsten Fehler – und was sie kosten
Bei tausenden Räumungen und Entsorgungen sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Die meisten entstehen aus Unwissen – und genau sie werden am Ende teuer:
Behandeltes Holz im Cheminée verbrennen
→ Verstoss gegen die LRV – Bussen möglich, gesundheitsschädliche Dioxine im Wohnraum
Der Klassiker: Die alte, lackierte Kommode wandert ins Cheminée. Beim Verbrennen entstehen giftige Dämpfe, die sich im Kamin und in der Wohnung ablagern. Im Freien verbranntes Abfallholz ruft regelmässig die Behörden auf den Plan.
Alle Holzarten in eine Mulde werfen
→ Nachsortierung wird verrechnet – die Entsorgung kostet plötzlich das Doppelte
Wer naturbelassenes und behandeltes Holz mischt, verliert die günstige Einstufung der gesamten Mulde. Entsorgungsbetriebe stufen den ganzen Inhalt dann nach dem «schlechtesten» Material ein.
Überladenes Fahrzeug zur Sammelstelle
→ Bussen, Transportschäden, abgelehnte Annahme an der Sammelstelle
Ein vollgepackter Kombi mit Holz aus dem Keller überschreitet schnell das zulässige Gesamtgewicht. Lose Latten werden zum Geschoss bei einer Vollbremsung.
Mulde ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund
→ Verzeigung durch die Gemeinde, Räumungskosten und Gebühren
Wird eine Mulde auf dem Trottoir oder am Strassenrand platziert, braucht es in vielen Zürcher Gemeinden eine kostenpflichtige Bewilligung. Ohne diese drohen Umtriebe.
Kein Risiko mit der Holzentsorgung eingehen
Wir nehmen jede Holzart fachgerecht mit – von der einzelnen Palette bis zum kompletten Werkstatt-Inventar. Lassen Sie sich unverbindlich eine kostenlose Offerte erstellen.
Kostenlose Offerte anfordernWorauf es bei der Holzentsorgung wirklich ankommt
Das Wissen um die Kategorien ist die eine Sache – die saubere Umsetzung die andere. In der Praxis entscheiden vier Faktoren darüber, ob die Entsorgung reibungslos und kostengünstig abläuft:
Korrekte Trennung nach Kategorie
Wer naturbelassenes und behandeltes Holz vermischt, verliert die günstige Einstufung. Bei einem alten Schrank ist auf den ersten Blick oft nicht erkennbar, ob es sich um Massivholz oder beschichtete Spanplatte handelt. Diese Einschätzung gehört in geübte Hände.
Transport & Ladungssicherung
Sperrige Holzteile, lose Latten und schwere Möbelstücke müssen korrekt verladen und gesichert werden. Ein überladenes Fahrzeug ist nicht nur gefährlich, sondern auch verkehrsrechtlich heikel. Profis bringen den passenden Transporter und die richtige Ausrüstung mit.
Mengen & Mulden-Bewilligung
Bei grösseren Mengen führt kein Weg an einer Mulde vorbei. Wird diese auf öffentlichem Grund aufgestellt, braucht es in vielen Zürcher Gemeinden eine kostenpflichtige Bewilligung. Wir organisieren Mulde und Bewilligung – oder nehmen das Holz direkt mit.
Entsorgungsnachweis & Versicherung
Eine seriöse Entsorgung ist lückenlos dokumentiert und versichert. Das ist besonders bei Geschäfts- und Werkstattauflösungen wichtig. Als ortsansässiges Unternehmen kennen wir die zugelassenen Anlagen im Kanton Zürich und liefern das Holz korrekt sortiert ab.
Oft fällt Altholz nicht isoliert an, sondern im Zuge einer grösseren Entrümpelung oder Räumung. Dann lohnt es sich, gleich alles aus einer Hand erledigen zu lassen – inklusive Möbel, Sperrgut und Reinigung.
Grössere Menge Holz oder ganze Räumung?
Wir besichtigen die Situation kostenlos, schätzen den Aufwand realistisch ein und kümmern uns um Transport, Trennung und gesetzeskonforme Entsorgung.
Selbst entsorgen vs. Profi: der ehrliche Vergleich
Bei kleinen Mengen naturbelassenem Holz ist der Gang zur Sammelstelle problemlos. Sobald es um Volumen, gemischte Holzarten oder eine ganze Räumung geht, zeigt sich ein anderes Bild:
| Position | Selbst entsorgen | Profi-Service |
|---|---|---|
| Mulde mieten & Transport | CHF 250–500 | inklusive |
| Sammelstellen-Gebühren | CHF 30–120 | inklusive |
| Eigenes Fahrzeug / Miete | CHF 80–200 | entfällt |
| Trennung & Sortierung | Eigenleistung, fehleranfällig | fachgerecht |
| Zeitaufwand | 1–2 Tage | 1–3 Stunden |
| Entsorgungsnachweis | Selbst organisieren | inklusive |
* Richtwerte für die Region Zürich. Die tatsächlichen Kosten hängen von Menge, Holzkategorie und Zugänglichkeit ab.
Häufige Fragen zur Holzentsorgung
Darf ich altes Holz im Cheminée oder im Garten verbrennen?
Was kostet die Holzentsorgung in der Schweiz?
Worin unterscheiden sich behandeltes und unbehandeltes Holz?
Kann ich grosse Mengen Holz selbst zur Sammelstelle bringen?
Holz fachgerecht und stressfrei entsorgen
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