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Reinigung
9 Min. Lesezeit

Keller reinigen vor der Wohnungsabgabe

Der vergessene Raum bei der Abnahme – und wie Sie teure Nachforderungen vermeiden

Keller reinigen vor der Wohnungsabgabe – professionelle Reinigung in Zürich

Der Keller entscheidet öfter über die Abnahme, als man denkt

Wer beim Auszug an Wochen mit Putzen denkt, hat meist die Küche und das Bad im Kopf. Der Keller wird erst am letzten Tag entdeckt – und genau dort lauern Feuchtigkeit, modriger Geruch und Stockflecken, die eine Abnahme platzen lassen können. Aus über 30 Jahren Erfahrung im Kanton Zürich wissen wir: Der Keller ist der am häufigsten unterschätzte Raum bei der Wohnungsübergabe.

Der Kellerabteil gehört zum Mietobjekt – er wird bei der Abnahme genauso geprüft wie die Wohnung.

Der Keller gehört untrennbar zum Mietobjekt – und muss bei der Wohnungsabgabe im gleichen sauberen Zustand zurückgegeben werden wie die Wohnung. Wird er vergessen oder nur oberflächlich gewischt, drohen Nachforderungen, Geruchsbeanstandungen und im schlimmsten Fall eine nicht bestandene Abnahme. Wir zeigen Ihnen, worauf die Verwaltung wirklich achtet – und wo es kompliziert wird.

Rechtlicher Hintergrund: Warum der Keller dazugehört

Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 267 OR) muss die Mietsache in dem Zustand zurückgegeben werden, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Der Kellerabteil ist im Mietvertrag mitvermietet und fällt damit unter dieselbe Pflicht wie die Wohnräume: Er muss vollständig geräumt und sauber – mindestens besenrein, in vielen Fällen gründlich gereinigt – übergeben werden. Was genau gefordert ist, steht im Übergabeprotokoll und richtet sich nach dem Zustand bei Einzug.

Der Mieterverband weist regelmässig darauf hin, dass für normale Abnutzung keine Kosten anfallen dürfen – Schmutz, zurückgelassene Gegenstände und vernachlässigte Pflege fallen jedoch nicht unter normale Abnutzung. Genau hier setzt die Verwaltung bei der Abnahme an. Wer den Zustand bei Einzug mit Fotos dokumentiert hat, ist im Vorteil; wer das versäumt hat, sollte den Keller besonders sorgfältig übergeben.

Ein sauberer, geräumter Keller signalisiert der Verwaltung Sorgfalt – und sorgt erfahrungsgemäss für einen reibungsloseren Gesamtablauf bei der gesamten Wohnungsübergabe.

Worauf die Verwaltung im Keller achtet

1

Boden und Ecken

Häufig beanstandet

Beton-, Naturstein- oder beschichtete Böden sammeln über Jahre Staub, Sand und oft Ölflecken von Velos, Rasenmähern oder Farbdosen. Die Verwaltung prüft den Boden bis in die Ecken.

Ölflecken auf saugfähigem Beton lassen sich mit Haushaltsmitteln oft nicht mehr lösen – hier braucht es die richtigen Reinigungsmittel und etwas Erfahrung.

2

Wände und Decke

Sichtprüfung

Spinnweben, Staubfahnen und vereinzelte Stockflecken an Wänden und Decke fallen bei der Abnahme sofort auf und hinterlassen einen vernachlässigten Gesamteindruck.

Stockflecken können ein erstes Anzeichen für ein Feuchtigkeitsproblem sein – wichtig, das vor der Abgabe richtig einzuordnen.

3

Kellerfenster und Lichtschächte

Oft vergessen

Kellerfenster, Gitter und Lichtschächte verschmutzen stark mit Laub, Erde und Insekten. Sie gehören zum Mietobjekt und werden mitkontrolliert.

Verstopfte Lichtschächte können zu Wassereintritt führen – ein Punkt, der bei der Abnahme genau angeschaut wird.

4

Regale und Einbauten

Räumung nötig

Mitgebrachte Holz- oder Metallregale müssen entfernt werden. Fest eingebaute Gestelle der Liegenschaft werden hingegen gereinigt zurückgelassen.

Zurückgelassene Regale gelten als Gegenstände, die der Mieter entsorgen muss – sonst stellt die Verwaltung die Entsorgung in Rechnung.

5

Türen, Rahmen und Beschläge

Detailcheck

Die Kellertür, der Rahmen und das Schloss werden auf Sauberkeit und Funktion geprüft. Auch das Türschild mit dem alten Namen sollte entfernt sein.

Klemmende Türen oder ein defektes Schloss werden im Übergabeprotokoll vermerkt und können nachträglich Kosten verursachen.

6

Feuchtigkeit und Schimmel

Streitpunkt

Schimmelflecken an Wänden, hinter Regalen oder in den Ecken sind der kritischste Punkt. Die Verwaltung unterscheidet genau zwischen Pflege- und Bauverschulden.

Ob Mieter oder Vermieter haftet, hängt von der Ursache ab – eine fachliche Beurteilung vor der Abgabe schützt vor ungerechtfertigten Forderungen.

7

Modriger Geruch

Unterschätzt

Ein muffiger Kellergeruch sitzt tief in Beton und Fugen. Er signalisiert der Verwaltung Feuchtigkeit und mangelnde Pflege – auch wenn optisch alles sauber wirkt.

Geruch lässt sich nicht einfach überwischen – eine gezielte Grundreinigung mit Geruchsneutralisation ist meist nötig.

8

Vollständige Räumung

Voraussetzung

Alle persönlichen Gegenstände, Farbreste, alte Pneus und Sondermüll müssen vor der Reinigung raus. Erst der leere Keller lässt sich korrekt abnehmen.

Farben, Lacke und Pneus gehören in den Sondermüll – eine unsachgemässe Entsorgung kann zusätzliche Gebühren auslösen.

Die häufigsten Fehler – und was sie kosten

Bei über 5'000 begleiteten Umzügen und Wohnungsabgaben sehen wir immer wieder dieselben teuren Stolperfallen. Diese vier kosten am meisten Geld und Nerven:

Schimmel falsch zugeordnet

Wird Schimmel pauschal dem Mieter angelastet, drohen Sanierungskosten von CHF 500–2'000. Oft ist aber ein baulicher Mangel die Ursache – das muss vor der Abgabe geklärt werden.

Zurückgelassene Gegenstände

Alte Regale, Pneus oder Farbreste lässt die Verwaltung kostenpflichtig entsorgen – schnell CHF 150–500, bei Sondermüll deutlich mehr.

Nachreinigung durch die Verwaltung

Ist der Keller nicht sauber, wird zu CHF 50–80 pro Stunde nachgereinigt – verrechnet ab Mietkaution, ohne dass Sie das Ergebnis kontrollieren können.

Geruch ignoriert

Ein modriger Keller wird im Protokoll vermerkt – selbst wenn er optisch sauber ist. Die nachträgliche Geruchsbeseitigung ist aufwendig und teuer.

Kein Risiko bei der Abnahme eingehen

Lassen Sie Keller und Wohnung von Profis reinigen – mit Abnahmegarantie. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Offerte zum Festpreis.

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Worauf es bei der Kellerreinigung wirklich ankommt

Einen trockenen, leeren Keller auszufegen, schafft jeder. Schwierig wird es genau dort, wo die meisten Übergaben scheitern – und wo Erfahrung, das richtige Material und eine korrekte Beurteilung den Unterschied machen:

  • Feuchtigkeit richtig einordnen: Ist der Schimmel Folge mangelnder Lüftung oder eines Baumangels? Diese Abgrenzung entscheidet über die Haftung – und sollte nicht erst bei der Abnahme diskutiert werden.

  • Das richtige Mittel für den Untergrund: Roher Beton, beschichtete Böden und Naturstein reagieren völlig unterschiedlich. Das falsche Reinigungsmittel kann Flecken sogar fixieren statt lösen.

  • Geruch an der Wurzel packen: Modriger Geruch lässt sich nicht überwischen. Er sitzt in Poren und Fugen und erfordert eine gezielte Grundreinigung mit anschliessender Neutralisation.

  • Korrekte Entsorgung: Farben, Lacke, Pneus und Elektrogeräte gehören in den Sondermüll. Eine fachgerechte Entrümpelung verhindert zusätzliche Gebühren.

Als zertifizierte Reinigungs- und Umzugsfirma im Kanton Zürich übernehmen wir die Endreinigung inklusive Keller – mit dem richtigen Equipment, Versicherungsschutz und einer Abnahmegarantie, die Sie absichert.

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Wir beurteilen den Zustand Ihres Kellers und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist – unverbindlich und kostenlos.

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Kostenvergleich: Selbst reinigen vs. Profi

Was die Kellerreinigung selbst gemacht – inklusive Risiko – im Vergleich zum Profi-Service kostet:

Kostenposition Selbst reinigen Profi-Service
Reinigungsmittel & Material CHF 40–80 inklusive
Arbeitszeit (1 Kellerabteil) 3–6 Stunden inklusive
Entrümpelung / Entsorgung CHF 50–200 + Aufwand auf Wunsch inklusive
Schimmel-/Geruchsbehandlung unsicheres Ergebnis fachgerecht
Risiko Nachreinigung CHF 50–80/Std. durch Verwaltung Abnahmegarantie

* Richtwerte für ein durchschnittliches Kellerabteil im Raum Zürich. Der tatsächliche Aufwand hängt von Grösse, Bodenbelag und Verschmutzungsgrad ab.

Selbst machen oder Profi beauftragen?

Nicht jeder Keller braucht einen Profi – aber bei feuchten oder stark verschmutzten Abteilen lohnt er sich fast immer:

Kriterium Selbst reinigen Profi-Service
Ergebnis Schwankend Abnahmesicher
Schimmel & Geruch Oft erfolglos Fachgerecht gelöst
Ölflecken auf Beton Schwierig Spezialmittel
Zeitaufwand Halber bis ganzer Tag Keiner
Abnahmegarantie Keine Inklusive
Empfohlen bei Sauberer, trockener Keller Feuchte/verschmutzte Keller

Selbst reinigen reicht bei:

  • Trockenem, gut belüftetem Keller
  • Wenig genutztem Abteil
  • Keinem Schimmel oder Geruch
  • Genug Zeit vor der Abgabe

Profi lohnt sich bei:

  • Feuchtigkeit, Schimmel oder Geruch
  • Öl- und hartnäckigen Flecken
  • Wunsch nach Abnahmegarantie
  • Wenig Zeit beim Umzug

Häufige Fragen zur Kellerreinigung bei der Wohnungsabgabe

Muss der Keller bei der Wohnungsabgabe gereinigt werden?
Ja. Der Kellerabteil gehört zum Mietobjekt und muss im gleichen sauberen Zustand zurückgegeben werden wie die Wohnung selbst – also vollständig geräumt und besenrein bis gründlich gereinigt. Wird der Keller vergessen, kann die Verwaltung die Nachreinigung in Rechnung stellen oder die Abnahme verweigern. Bei Unsicherheit über den geforderten Zustand lohnt sich eine kurze Einschätzung durch Reinigungsprofis, die wissen, was die Verwaltungen im Kanton Zürich erwarten.
Wer ist bei Schimmel im Keller verantwortlich – Mieter oder Vermieter?
Das hängt von der Ursache ab. Oberflächlicher Schimmel durch falsches Lüften oder feuchte Gegenstände fällt in der Regel in die Verantwortung des Mieters. Schimmel durch bauliche Mängel wie aufsteigende Feuchtigkeit oder eine defekte Abdichtung ist Sache des Vermieters. Die Abgrenzung ist heikel und entscheidet über mehrere Hundert Franken – deshalb sollte die Ursache vor der Abgabe fachlich beurteilt werden, am besten gemeinsam mit einem Reinigungsprofi.
Was kostet die professionelle Kellerreinigung?
Die Reinigung eines durchschnittlichen Kellerabteils kostet je nach Grösse, Verschmutzungsgrad und Bodenbelag zwischen CHF 80 und CHF 250. Kommt eine Entrümpelung zurückgelassener Gegenstände dazu, steigt der Preis entsprechend. Im Rahmen einer kompletten Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie ist der Keller meist bereits enthalten. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte mit transparentem Festpreis.
Wie entferne ich modrigen Geruch aus dem Keller?
Modriger Geruch entsteht durch Feuchtigkeit, schlechte Belüftung und organische Ablagerungen in Ritzen und auf porösen Oberflächen. Oberflächliches Wischen reicht selten aus, da der Geruch tief im Beton oder in Fugen sitzt. Eine gründliche Grundreinigung mit geeigneten Mitteln und anschliessender Geruchsneutralisation bringt dauerhaft Abhilfe. Bei hartnäckigen Fällen beraten wir Sie gerne individuell.

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