Kleiner Unterhalt: Was Mieter in der Schweiz selbst reparieren müssen
Dichtungen, Silikonfugen, Türgriffe – diese Reparaturen kosten Sie bei der Wohnungsabgabe bares Geld
Kleine Reparaturen, grosse Wirkung bei der Wohnungsabgabe
Die Wohnungsabgabe rückt näher, Sie haben alles gepackt – und dann kommt die Vorabnahme: tropfender Wasserhahn, verfärbte Silikonfugen, klemmende Türgriffe. Was nach Kleinigkeiten aussieht, kann bei der Abgabe schnell zu einer saftigen Rechnung führen. Denn in der Schweiz sind Mieter gesetzlich zum sogenannten «kleinen Unterhalt» verpflichtet.
Achtung: Unterlassener kleiner Unterhalt kann bei der Wohnungsabgabe Nachforderungen von CHF 500 bis CHF 3'000 verursachen.
Bei über 5'000 durchgeführten Umzügen sehen wir immer wieder dasselbe Bild: Mieter investieren Stunden in die perfekte Endreinigung, vergessen aber die kleinen Reparaturen – und zahlen dafür teuer. Dabei ist der «kleine Unterhalt» klar im Schweizer Mietrecht geregelt. Wer seine Pflichten kennt, spart bei der Wohnungsabgabe bares Geld und vermeidet unangenehme Überraschungen.
Was ist «kleiner Unterhalt» im Schweizer Mietrecht?
Der Begriff «kleiner Unterhalt» stammt aus Art. 259 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Dort heisst es sinngemäss: Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, auf eigene Kosten beseitigen. In der Praxis bedeutet das: Alles, was ein durchschnittlicher Mieter ohne Spezialwerkzeug und ohne Fachausbildung selbst erledigen kann.
Die CHF-Grenze: Wie teuer darf «klein» sein?
In der Schweizer Rechtsprechung hat sich eine Kostengrenze von rund CHF 150 bis 200 pro Einzelreparatur etabliert. Liegt der Materialpreis darüber, handelt es sich in der Regel nicht mehr um kleinen Unterhalt – dann muss der Vermieter zahlen. Die genaue Grenze kann je nach Kanton und Verwaltungspraxis variieren.
Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf die Materialkosten, nicht auf den Arbeitswert. Ein neuer Duschkopf für CHF 40 ist klar kleiner Unterhalt – auch wenn ein Handwerker CHF 120 für den Einbau berechnen würde.
Kleiner Unterhalt = Mieterpflicht
- Silikonfugen in Küche und Bad erneuern
- Duschbrause und -schlauch ersetzen
- Dichtungen an Wasserhähnen wechseln
- Backbleche, Grillroste, Ofenlampen ersetzen
- Dübellöcher sauber verschliessen
- Defekte Lichtschalter und Steckdosenrahmen
Vermieterpflicht (KEIN kleiner Unterhalt)
- Reparaturen an der Heizungsanlage
- Defekte Geschirrspüler oder Backöfen
- Fensterscheiben und Fenstermechanik
- Leitungen (Wasser, Strom, Abwasser)
- Boiler und Warmwasseraufbereitung
- Schimmelbefall und Feuchteschäden
Aus unserer über 30-jährigen Erfahrung als Umzugs- und Servicefirma im Kanton Zürich wissen wir: Die Grenze zwischen kleinem Unterhalt und Vermieterpflicht ist in der Praxis oft unscharf. Verwaltungen versuchen regelmässig, Kosten auf Mieter abzuwälzen, die eigentlich nicht in deren Pflicht fallen. Wer seine Rechte kennt, kann sich dagegen wehren – und gleichzeitig die eigenen Pflichten rechtzeitig erfüllen.
Risiken und häufige Fehler beim kleinen Unterhalt
Bei über 800 Wohnungsübergaben, die wir jährlich begleiten, sehen wir immer wieder dieselben kostspieligen Fehler. Hier die häufigsten Stolperfallen – und was sie die Mieter tatsächlich kosten:
Silikonfugen ignorieren – Schimmelgefahr und CHF 400–800 Nachforderung
Verfärbte oder rissige Silikonfugen im Bad sind der häufigste Mängelpunkt bei Wohnungsabgaben in Zürich. Was viele nicht wissen: Hinter beschädigten Fugen sammelt sich Feuchtigkeit, die zu Schimmelbildung führt. Die Verwaltung lässt die Fugen dann durch einen Sanitär-Fachbetrieb erneuern – zu Stundensätzen von CHF 120–180 pro Stunde.
Typische Nachforderung: CHF 400–800 für Bad und Küche zusammen.
Dübellöcher falsch verschliessen – sichtbare Spuren und Nachbesserung
Zahnpasta, Kreide oder die falsche Spachtelmasse – wir sehen bei jeder dritten Abgabe provisorisch gefüllte Dübellöcher, die sofort auffallen. Die Verwaltung bestellt dann einen Maler, der nicht nur die Löcher füllt, sondern gleich ganze Wandflächen nachstreicht.
Typische Nachforderung: CHF 200–500 pro Zimmer für Nachbesserung plus Malerarbeiten.
Elektroarbeiten selbst machen – Sicherheitsrisiko und Versicherungsfall
Einen defekten Lichtschalter zu ersetzen klingt einfach – doch in der Schweiz gilt: Arbeiten an Starkstromanlagen dürfen nur durch konzessionierte Elektriker ausgeführt werden. Wer selbst Hand anlegt und es kommt zu einem Zwischenfall, riskiert nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Versicherungsschutz.
Risiko: Im Schadenfall keine Deckung durch Haftpflichtversicherung. Bussen bis CHF 10'000 möglich.
Zu spät anfangen – Zeitdruck und teure Expresszuschläge
Viele Mieter merken erst bei der Vorabnahme, was alles an kleinem Unterhalt anfällt. Dann bleiben oft nur wenige Tage bis zur definitiven Abgabe. Handwerker berechnen in diesem Fall Express- und Wochenendzuschläge von 30–50%. Und manche Ersatzteile – speziell für ältere Küchengeräte – sind nicht sofort lieferbar.
Tipp: Beginnen Sie mindestens 3–4 Wochen vor dem Auszug mit der Bestandesaufnahme.
Kein Risiko eingehen bei der Wohnungsabgabe
Unsere Profis erledigen den kleinen Unterhalt fachgerecht und zum Festpreis – damit Sie bei der Abgabe keine bösen Überraschungen erleben.
Kostenlose Offerte anfordernCheckliste: Kleiner Unterhalt Raum für Raum
Diese Checkliste basiert auf den häufigsten Mängelpunkten, die wir bei Wohnungsabgaben im Kanton Zürich dokumentieren. Gehen Sie jeden Raum systematisch durch – am besten mit dieser Liste in der Hand.
Küche
- Backblech und Grillrost ersetzen (falls beschädigt)
- Silikonfugen an Spülbecken und Abdeckung prüfen
- Wasserhahn-Dichtungen und Perlator ersetzen
- Abfluss-Siebe reinigen oder ersetzen
- Kühlschrank-Dichtungsgummi prüfen
- Scharniere an Schranktüren nachziehen
Badezimmer
- Duschschlauch und Brausekopf ersetzen
- Silikonfugen in Dusche und Badewanne erneuern
- WC-Sitz prüfen und ggf. austauschen
- Ablauf-Siebe und Abflüsse reinigen
- Handtuchhalter und Seifenspender befestigen
- Spiegelschrank-Scharniere nachstellen
Wohnräume
- Dübellöcher fachgerecht verschliessen
- Türgriffe und Türstopper prüfen
- Lichtschalter und Steckdosenrahmen ersetzen
- Rollläden und Lamellenstoren auf Funktion prüfen
- Gardinenstangen-Halterungen kontrollieren
- Sockelleisten nachkleben oder befestigen
Allgemein
- Fenstergriffe und Fensterdichtungen prüfen
- Briefkastenschloss gängig machen
- Glühbirnen und Leuchtmittel ersetzen
- Rauchmelder-Batterie wechseln
- Türklingel auf Funktion testen
- Schlüssel vollständig zurückgeben
Warum professionelle Hilfe beim kleinen Unterhalt sinnvoll ist
Auf den ersten Blick wirkt der kleine Unterhalt harmlos – Dichtung wechseln, Loch zuspachteln, fertig. Doch aus der Erfahrung von über 5'000 Umzügen und Wohnungsübergaben wissen wir: Die Tücke liegt im Detail.
Richtiges Material für jede Oberfläche
Sanitär-Silikon ist nicht gleich Sanitär-Silikon. Für Chromarmaturen, Keramik, Acrylwannen und Naturstein braucht es jeweils andere Produkte. Das falsche Silikon haftet nicht, verfärbt sich oder schimmelt innerhalb weniger Wochen. Als erfahrene Umzugsfirma haben wir alle gängigen Materialien an Bord und wissen, was wohin gehört.
Passende Ersatzteile finden
Ein Backblech für einen V-Zug-Backofen Baujahr 2015 hat andere Masse als das Modell von 2020. Duschbrausen haben unterschiedliche Gewindegrössen. Wer das falsche Teil kauft, steht am Abgabetag mit leeren Händen da. Unsere Handwerker kennen die gängigsten Gerätetypen in Schweizer Mietwohnungen und haben die richtigen Teile vorrätig.
Fachgerechte Ausführung = keine Nachbesserung
Nichts ist ärgerlicher als eine Nachforderung für Arbeiten, die man eigentlich schon erledigt hat. Eine professionell gezogene Silikonfuge hält der Prüfung bei der Abgabe stand. Ein sauber verspachteltes Dübelloch ist nach dem Überstreichen unsichtbar. Und korrekt montierte Armaturen tropfen nicht nach einer Woche wieder.
Versicherungsschutz und Haftung
Als zertifizierte Umzugs- und Servicefirma sind wir umfassend versichert. Wenn bei der Arbeit etwas schiefgeht – ein Kratzer in der Keramik, ein Fleck auf dem Parkett – deckt unsere Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden. Bei Eigenreparaturen haften Sie persönlich.
Alle Reparaturen aus einer Hand
Kombinieren Sie den kleinen Unterhalt mit Ihrem Umzug und der Endreinigung – alles zum Festpreis und aus einer Hand.
Unverbindlich beraten lassenKostenvergleich: Selber machen vs. Profi beauftragen
Die Materialkosten für den kleinen Unterhalt sind überschaubar. Doch der Teufel steckt in der Ausführung – und im Risiko. Hier ein realistischer Vergleich für eine typische 3.5-Zimmer-Wohnung in Zürich:
| Reparatur | DIY-Kosten | Profi-Service | Risiko bei DIY |
|---|---|---|---|
| Silikonfugen Bad & Küche | CHF 30–60 | CHF 80–150 | Schimmelbildung bei falscher Ausführung |
| Dübellöcher verschliessen (15–20 Stück) | CHF 15–30 | CHF 50–100 | Sichtbare Flickstellen, Nachbesserung nötig |
| Duschschlauch & Brause ersetzen | CHF 40–80 | CHF 60–120 | Undichte Anschlüsse, Wasserschaden |
| Lichtschalter ersetzen (3 Stück) | CHF 20–45 | CHF 60–120 | Stromschlag, Versicherungsfall |
| Backblech & Grillrost | CHF 50–100 | Im Paket | Falsches Modell bestellt |
| Diverse Kleinreparaturen | CHF 50–100 | Im Paket | Zeitaufwand wird unterschätzt |
| Total (geschätzt) | CHF 205–415 | CHF 350–650 | inkl. Garantie |
Nicht eingerechnet bei DIY:
- Ihre Arbeitszeit (4–8 Stunden)
- Werkzeug kaufen oder mieten
- Fehlkäufe (falsches Material/Masse)
- Nachbesserung bei Beanstandung
Im Profi-Paket enthalten:
- Alle Materialien und Ersatzteile
- Fachgerechte Ausführung
- Abnahme-Garantie
- Betriebshaftpflicht-Versicherung
* Beispielrechnung für eine 3.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Zürich. Tatsächliche Kosten variieren je nach Zustand und Umfang.
Profi-Tipps: So vermeiden Sie teure Nachforderungen
Vorabnahme nutzen
Verlangen Sie eine Vorabnahme 2–3 Wochen vor dem Auszugstermin. So sehen Sie schwarz auf weiss, was die Verwaltung beanstandet – und haben noch genügend Zeit, die Mängel zu beheben. In Zürich ist die Vorabnahme bei den meisten Verwaltungen Standard, wird aber nicht immer aktiv angeboten. Fragen Sie proaktiv danach.
Fotos als Beweissicherung
Fotografieren Sie jeden reparierten Mängelpunkt vor und nach der Reparatur – mit Datum und Zeitstempel. Das schützt Sie bei späteren Beanstandungen. Besonders wichtig: Auch den Zustand beim Einzug dokumentieren (Einzugsprotokoll aufbewahren!).
Lebensdauertabelle kennen
Die paritätische Lebensdauertabelle des Schweizerischen Mieterverbands und des Hauseigentümerverbands regelt, wann ein Gegenstand als «amortisiert» gilt. Beispiel: Silikonfugen haben eine Lebensdauer von 8–10 Jahren, Duschschläuche von 10 Jahren, Backbleche von 15 Jahren. Ist die Lebensdauer überschritten, müssen Sie als Mieter nichts ersetzen – auch nicht im Rahmen des kleinen Unterhalts. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Renovierungspflicht.
Alles aus einer Hand erledigen lassen
Der effizienteste Weg: Verbinden Sie den kleinen Unterhalt mit der Endreinigung und dem Umzug. Ein eingespieltes Team erledigt alles an einem Tag – und Sie haben einen einzigen Ansprechpartner für die gesamte Wohnungsrückgabe. Das spart nicht nur Geld, sondern vor allem Nerven.
Häufige Fragen zum kleinen Unterhalt
Was zählt als kleiner Unterhalt in der Schweiz?
Welche Reparaturen muss der Vermieter übernehmen?
Was kostet es, den kleinen Unterhalt professionell erledigen zu lassen?
Muss ich den kleinen Unterhalt vor der Wohnungsabgabe erledigen?
Kleiner Unterhalt? Erledigen wir für Sie.
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