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Ratgeber
12 Min. Lesezeit

Räumung in Adliswil: Wohnung räumen nach einer Sanierungskündigung

Warum im Sihltal gerade ganze Siedlungen leergezogen werden – und weshalb der Zeitplan bei einer Räumung mehr kostet als der Container

Räumung in Adliswil: teilweise geräumte Mietwohnung mit Umzugskartons vor dem Auszug nach einer Sanierungskündigung im Sihltal

Ein Brief, ein Stichtag – und plötzlich zwanzig Jahre Hausrat

Sanierungskündigungen kommen selten überraschend, aber immer ungelegen. Zwischen dem eingeschriebenen Brief und dem Tag, an dem die Wohnung leer sein muss, liegt in Adliswil oft ein knappes Jahr – und in dieser Zeit muss nicht nur eine neue Wohnung her, sondern auch eine Antwort auf die unangenehmste Frage: Wohin mit allem, was nicht mitkommt?

Ziel jeder Räumung: leer, besenrein und fristgerecht übergeben – mit Nachweis über die Entsorgung.

In Adliswil werden derzeit ungewöhnlich viele Wohnungen leergezogen. Das hat einen strukturellen Grund: Ein grosser Teil des Mietwohnungsbestands im Sihltal stammt aus der Wachstumsphase der 1950er- bis 1970er-Jahre und ist heute am Ende seines Lebenszyklus. Wer eine Sanierungs- oder Ersatzneubau-Kündigung erhält, steht deshalb nicht allein da – aber jede Räumung in Adliswil hat ihre eigenen Fallstricke: bei den Fristen, bei den Entsorgungswegen und vor allem bei der Zufahrt. Dieser Beitrag zeigt, was dabei tatsächlich auf Sie zukommt und wo die teuren Überraschungen entstehen.

Warum in Adliswil gerade jetzt so viele Wohnungen geräumt werden

Adliswil zählt rund 18'000 bis 19'000 Einwohnerinnen und Einwohner, liegt im Bezirk Horgen und grenzt im Norden direkt an die Stadt Zürich. Die Gemeinde wuchs nach dem Zweiten Weltkrieg rasant: 1962 wurde die Marke von 10'000 Einwohnern überschritten, 1974 vollzog Adliswil den Schritt zur Stadt. Das Ortsbild spiegelt genau diese Geschichte – historische Dorfstrukturen rund um den Kronenplatz, dazwischen Wohnsiedlungen der Nachkriegszeit und markante Hochhäuser aus derselben Epoche.

Genau dieser Bestand ist heute rund sechzig Jahre alt. Bei Gebäuden dieses Jahrgangs fallen mehrere Erneuerungszyklen gleichzeitig an: Heizung, Fenster, Steigzonen, Küchen, Bäder, Elektroinstallationen und die Gebäudehülle. Wenn all das zusammenkommt, rechnet sich eine Sanierung im bewohnten Zustand oft nicht mehr – und die Eigentümerschaft entscheidet sich für eine Totalsanierung oder einen Ersatzneubau. Für die Mieterschaft bedeutet das eine Kündigung mit Stichtag.

Sichtbar wird die Entwicklung an den grossen Arealen: Im Dietlimoos ist auf sieben Baufeldern ein komplett neues Quartier mit rund 330 Wohnungen und rund 8'000 Quadratmetern Gewerbefläche entstanden, unter anderem mit dem Längsbau «Libellenhof» entlang der Zürichstrasse. Rund um den Bahnhof laufen die Entwicklungsgebiete Sood und Lätten – letzteres nahe dem A3-Anschluss an der Grenze zu Kilchberg und Wollishofen. Wer Adliswil kennt, sieht diese Verdichtung an jedem zweiten Bauprofil. Was das für Umzüge in der ganzen Region bedeutet, haben wir auf unserer Seite zum Umzugsservice in Adliswil zusammengefasst.

Für die Räumung selbst ist der Gebäudetyp der wichtigste Kostenfaktor – wichtiger als die Quadratmeterzahl. Die Quartiere Sonnenberg, Hündli-Zopf und Grüt liegen am Hang; hier finden sich schmale Erschliessungsstrassen, Häuser ohne Lift und Kellerabgänge, die für zwei Personen mit einem Schrank schlicht zu eng sind. In Sihlau und entlang der Albisstrasse dominieren Mehrfamilienhäuser der 1960er- und 1970er-Jahre mit gemeinsamer Waschküche und tiefen Kellerabteilen. Im Dietlimoos dagegen stehen Neubauten mit Warenlift, Anlieferzone und geregelten Zeitfenstern. Drei Wohnungen mit identischem Grundriss, drei völlig verschiedene Räumungen.

30 Tage

haben Sie ab Empfang der Kündigung Zeit, diese bei der Schlichtungsbehörde anzufechten

4 Jahre

beträgt die maximal mögliche Erstreckung des Mietverhältnisses für Wohnräume

~25 km

Anfahrt von unserem Standort Wangen-Brüttisellen nach Adliswil – rund 30 bis 45 Minuten je nach Verkehr

Ihre Rechte bei einer Sanierungskündigung im Kanton Zürich

Eine Kündigung wegen Sanierung ist nicht automatisch missbräuchlich. Nach der Rechtsprechung hält sie stand, wenn ein baureifes und realisierbares Projekt vorliegt, das die Weiternutzung der Wohnung verunmöglicht oder unzumutbar macht – oder wenn die Bauarbeiten durch den Verbleib der Mieterschaft erheblich erschwert oder verzögert würden. Umgekehrt sind schon viele Kündigungen gescheitert, weil die Eigentümerschaft zu früh gekündigt hat und noch gar kein konkretes Projekt vorlag.

Zwei Instrumente stehen Ihnen offen, und beide sind fristgebunden. Erstens die Anfechtung: innert 30 Tagen ab Empfang der Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde. Für Adliswil ist das die Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Horgen im Bezirksgebäude an der Burghaldenstrasse 3 in 8810 Horgen, erreichbar unter 044 728 52 22. Zweitens die Erstreckung nach Art. 272 OR: Sie können eine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeutet, die durch die Interessen der Vermieterschaft nicht zu rechtfertigen ist. Für Wohnräume sind maximal vier Jahre möglich, für Geschäftsräume sechs.

In der Praxis läuft es bei Adliswiler Sanierungsprojekten meist auf eine Verhandlungslösung hinaus: ein verschobener Auszugstermin, teilweise mit Umzugsbeitrag oder Angebot einer Wohnung im Neubau. Rechnen Sie aber damit, dass am Ende ein harter Stichtag steht. Die Bauherrschaft hat Rückbautermine und Unternehmerverträge fixiert; Verschiebungen werden dann teuer. Was bei einer Kündigung durch die Vermieterschaft generell gilt, lesen Sie im Beitrag Kündigung vom Vermieter.

Für die Rückgabe selbst gilt im Kanton Zürich die übliche Usanz: Das vollständig geräumte und gereinigte Mietobjekt ist spätestens am Tag nach dem Mietende bis 12 Uhr zurückzugeben; fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Offensichtliche Mängel muss die Vermieterschaft nach Art. 267a OR sofort rügen – in der Praxis innert zwei bis drei Arbeitstagen und schriftlich.

Was bei einer Räumung in Adliswil alles dazugehört

Aus über 5'000 durchgeführten Aufträgen wissen wir: Fast niemand unterschätzt die Wohnung. Unterschätzt werden die Nebenräume. Das sind die Bereiche, die zu einer vollständigen Räumung gehören:

Wohnräume und Küche

Mobiliar, Teppiche, Vorhänge, Lampen, Elektrogeräte und der komplette Küchen-Inhalt. In den Nachkriegsbauten am Sonnenberg und im Grüt stehen häufig Einbauschränke und Wandmöbel, die verschraubt sind – demontiert werden sie zur Sperrgutfraktion, unsachgemäss ausgerissen zu einem Schadensfall an der Wand.

Keller- und Estrichabteil

Der mit Abstand unterschätzteste Teil. Wer zwanzig Jahre in derselben Wohnung gelebt hat, hat im Keller regelmässig mehr Volumen als in zwei Zimmern zusammen: Farbreste, Velos, Skiausrüstung, Weinkisten, alte Storen. In Adliswiler Mehrfamilienhäusern aus den 1960er- und 1970er-Jahren sind diese Abteile eng, niedrig und über schmale Treppen erschlossen.

Balkon, Sitzplatz und Gartenanteil

Blumentröge, Bodenroste, Gartenmöbel, Grill und Gasflaschen. Gasflaschen und Spraydosen gehören zwingend zu den Sonderabfällen und dürfen nicht mit dem Sperrgut mit. Bei Erdgeschosswohnungen an der Hanglage kommt oft ein Gartenanteil mit Grünabfall dazu, der eine eigene Fraktion bildet.

Gemeinschaftsräume

Veloraum, Waschküche, Trockenraum, Bastelraum. In älteren Siedlungen wird hier über Jahre Material geduldet, das offiziell niemandem gehört. Bei einer Sanierungskündigung räumt die Bauherrschaft diese Räume mit – und stellt der Mieterschaft in Rechnung, was sich zuordnen lässt.

Sonderabfälle und Elektronik

Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren, Kühlgeräte mit Kältemittel. Diese Fraktionen dürfen weder in den Hauskehricht noch in eine Mulde. Wer sie falsch entsorgt, riskiert nach dem Umweltschutzgesetz eine Anzeige – unabhängig davon, ob es jemand bemerkt hätte.

Wertsachen und Dokumente

Versicherungspolicen, Mietverträge, Fotoalben, Schmuck, Bargeld in Büchern. Aus über 5'000 durchgeführten Aufträgen wissen wir: In jeder dritten Räumung taucht etwas auf, das nicht hätte entsorgt werden dürfen. Deshalb wird bei uns jeder Raum vor dem Abtransport dokumentiert und Fundgut separiert.

Der Fachbegriff für das Ergebnis lautet besenrein: leer, grob gereinigt, ohne lose Rückstände. Das ist ausdrücklich nicht dasselbe wie eine Endreinigung. Bei einer Sanierungskündigung mit anschliessendem Rückbau verzichtet die Bauherrschaft oft auf die vollständige Endreinigung – wird die Wohnung dagegen nur teilsaniert und weitervermietet, wird sie normal abgenommen. Klären Sie das früh mit der Verwaltung ab; es macht in der Offerte mehrere hundert Franken aus. Wie sich beides kombinieren lässt, zeigen wir unter Räumung und Reinigung aus einer Hand.

Die vier teuersten Fehler bei einer Räumung in Adliswil

Alle vier haben wir im Sihltal schon erlebt – meist bei Leuten, die es selbst in die Hand nehmen wollten und dabei an der falschen Stelle gespart haben.

Volumen massiv unterschätzt

CHF 400–900 Zusatzfahrt

Der häufigste Fehler überhaupt. Eine 3.5-Zimmer-Wohnung mit Keller ergibt in der Regel 25 bis 45 Kubikmeter lose Ware – nicht die 10, die man beim Blick ins Wohnzimmer schätzt. Wer eine zu kleine Mulde bestellt oder zu wenig Helferstunden einplant, steht am Abend mit halb geräumten Räumen da und muss kurzfristig nachbestellen.

Falsch getrennt und zurückgewiesen

CHF 300–1'200 Mehrkosten

Sperrgut, Metall, Holz, Elektro und Sonderabfall werden getrennt angenommen. Wer alles in eine Mulde wirft, zahlt am Ende den Tarif der teuersten enthaltenen Fraktion für die ganze Ladung – oder die Annahme wird verweigert und die Mulde kommt zurück.

Termin verpasst, Miete läuft weiter

CHF 1'900–2'600 pro Monat

Bei einer Sanierungskündigung sind die Anschlusstermine oft hart: Die Bauherrschaft hat Rückbau- und Baubeginntermine fixiert, teils mit Konventionalstrafen gegenüber Unternehmern. Ist die Wohnung am Stichtag nicht leer, werden Ihnen Umtriebe und Verzugsschaden verrechnet – zusätzlich zur weiterlaufenden Miete.

Verletzung beim Treppentransport

Arbeitsausfall + offene Haftung

Ein Sofa über drei Stockwerke ohne Lift, ein Kühlschrank über eine gewendelte Treppe: Rücken- und Handverletzungen sind bei privaten Räumungen der Klassiker. Wer Freunde einspannt, hat zudem ein Haftungsproblem, denn die Privathaftpflicht der Helferinnen und Helfer greift bei solchen Einsätzen nicht immer.

Der gemeinsame Nenner ist immer derselbe: eine Fehleinschätzung des Volumens. Wie man es realistisch bestimmt und warum Kubikmeter die einzig belastbare Grösse sind, erklären wir im Beitrag Entrümpelungs-Volumen berechnen.

Kein Risiko eingehen – Räumung zum Festpreis

Wir schauen uns Ihre Wohnung in Adliswil an, bevor wir einen Preis nennen: Zimmer, Keller, Estrich, Balkon, Zufahrt. Danach erhalten Sie eine Offerte zum Festpreis – inklusive fachgerechter Entsorgung und Nachweis.

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Worauf es bei einer Räumung in Adliswil wirklich ankommt

1. Die Sortierung entscheidet über den Preis, nicht die Menge

Entsorgungskosten in der Schweiz richten sich nach Fraktion, nicht nach Gewicht allein. Sauber getrenntes Altmetall und Altholz sind vergleichsweise günstig, teilweise sogar erlösfähig; gemischtes Sperrgut ist deutlich teurer, und Sonderabfall wird nach eigenen Tarifen abgerechnet. Wer eine Mulde bestellt und alles hineinwirft, zahlt in der Regel den Mischtarif für das gesamte Volumen. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer Räumung, die CHF 2'000 kostet, und derselben Räumung für CHF 3'400. Profis trennen bereits beim Ausräumen in der Wohnung – nicht danach im Hof, wo dafür weder Platz noch Zeit ist.

2. Der Entsorgungspark Adliswil hat enge Zeitfenster

Zentrale Anlaufstelle in der Gemeinde ist der Entsorgungspark an der Tüfistrasse 2 (Telefon 044 711 78 16). Angenommen werden dort unter anderem Sperrgut, Metalle, Elektro- und Elektronikgeräte, Glas, Aluminium und Styropor, ein Teil davon gebührenpflichtig. Die Öffnungszeiten sind allerdings gestaffelt: Montag 13.30 bis 17.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 13.30 bis 19.00 Uhr, Samstag 8.30 bis 14.00 Uhr. Dazu kommen neun Quartiersammelstellen für Aluminium, Weissblech, Glas, Textilien und Schuhe; an der Albisstrasse (Wacht) wird zusätzlich Altöl bis 20 Liter entgegengenommen. Für eine einzelne Fuhre reicht das gut. Eine ganze Wohnung bedeutet zahlreiche Fahrten in genau den Stunden, in denen die meisten Menschen arbeiten – und Sortierarbeit, die vor Ort erwartet wird. Wir führen die Fraktionen direkt den richtigen Verwertungswegen zu und liefern Ihnen den Entsorgungsnachweis mit der Schlussrechnung.

3. Parkplatz und Zufahrt brauchen drei Wochen Vorlauf

Adliswil ist eng gebaut, und an der Albisstrasse, der Zürichstrasse und in den Hangquartieren gibt es vor vielen Liegenschaften schlicht keinen Platz für ein Räumungsfahrzeug. Wer öffentliche weisse oder blaue Parkfelder temporär beanspruchen will, reicht ein Gesuch für ein temporäres Parkverbot bei den Werkdiensten der Stadt Adliswil ein (Postfach, 8134 Adliswil, werkdienste@adliswil.ch). Die Frist beträgt 15 Arbeitstage vor dem geplanten Datum – also gut drei Arbeitswochen. Wer das am Vortag merkt, hat ein Problem, das mit Geld nicht mehr zu lösen ist. In den Neubauarealen im Dietlimoos gelten stattdessen die Regeln der Arealbewirtschaftung mit fixen Anlieferzeiten und reservierbarem Warenlift. Wie ein solches Verfahren generell abläuft, beschreiben wir unter Halteverbot für den Umzug. Wir klären die Situation bei der Besichtigung ab und übernehmen die Anmeldung auf Wunsch.

4. Ohne Lift zählt Technik, nicht Kraft

Ein erheblicher Teil des Adliswiler Altbestands hat keinen Lift, und am Sonnenberg kommen Aussentreppen und Hanglagen dazu. Für die Räumung heisst das: Der Weg nach draussen ist der eigentliche Engpass. Wo eine Treppe zu eng ist, arbeiten wir mit einem Aussenlift über das Fenster oder den Balkon, mit Möbelrollern, Gurtsystemen und Treppensteigern. Das ist kein Komfort, sondern Statik: Ein Kleiderschrank, der über eine gewendelte Treppe getragen wird, gefährdet Treppenhauswände, Geländer und Rücken gleichzeitig. Ebenso wichtig ist der Schutz des Treppenhauses – bei einer Sanierungskündigung wird zwar zurückgebaut, aber die Nachbarwohnungen sind bis zum Baubeginn oft noch bewohnt, und Schäden am Gemeinschaftsbereich werden verrechnet.

5. Wertanrechnung, Versicherung und Nachweis

Nicht alles im Haushalt ist Abfall. Gut erhaltene Möbel, Antiquitäten, Werkzeug, Instrumente oder Sammlungen haben einen Marktwert, der sich mit den Räumungskosten verrechnen lässt – bei Wohnungen langjähriger Mieterschaft kommt das häufiger vor, als man denkt. Voraussetzung ist, dass jemand hinschaut, bevor der Container kommt. Wie eine seriöse Wertanrechnung funktioniert, erklären wir separat. Zweiter Punkt: Versicherungsschutz. Wer beim Ausräumen ein Treppengeländer, einen Lift oder eine Fassade beschädigt, muss dafür haften können. Als Umzugs- und Räumungsunternehmen mit dreissig Jahren Erfahrung sind wir entsprechend versichert, und das steht in der Offerte – nicht nur auf der Website. Alle Leistungen im Überblick finden Sie auf unserer Seite zur professionellen Entrümpelung sowie zur Wohnungsauflösung.

Bei Sanierungsprojekten ziehen viele gleichzeitig aus

Wenn in einer Adliswiler Siedlung dreissig Wohnungen auf denselben Stichtag geräumt werden, sind Termine, Mulden und Aussenlifte in diesem Zeitfenster knapp. Wer früh plant, wählt den Tag – wer spät plant, nimmt, was übrig bleibt.

Selber räumen oder Profi? Der ehrliche Vergleich für Adliswil

Auf den ersten Blick sieht Eigenleistung günstiger aus – bis man Entsorgungsgebühren, Fahrten und Zeit vollständig einrechnet. Beispiel: 3.5-Zimmer-Wohnung mit Keller- und Estrichabteil, rund 30 Kubikmeter, im zweiten Obergeschoss ohne Lift.

Position Selber räumen Räumung Profi
Mulde oder Container CHF 450–900 inklusive
Transporter-Miete inkl. Treibstoff CHF 180–320 inklusive
Entsorgungsgebühren nach Fraktion CHF 400–1'100 inklusive
Helfer und Verpflegung CHF 200–500 inklusive
Zeitaufwand 3.5 Zimmer inkl. Keller 3–5 Tage 1 Tag, 3–4 Personen
Sonderabfall separat eigene Fahrt nötig inklusive
Entsorgungsnachweis meist keiner inklusive
Besenreine Übergabe selbst zu erledigen inklusive
Realistische Endkosten CHF 1'230–2'820 + Zeit CHF 1'800–3'500

* Richtwerte für eine 3.5-Zimmer-Wohnung in Adliswil mit rund 30 m³. Der tatsächliche Preis hängt von Volumen, Fraktionen, Stockwerk und Zufahrt ab.

Die entscheidende Zeile ist nicht der Frankenbetrag, sondern der Zeitaufwand. Drei bis fünf Tage bedeuten in der Praxis zwei Wochenenden plus Ferientage – und zwar in genau der Phase, in der Sie ohnehin eine neue Wohnung suchen, ummelden und einrichten. Rechnet man einen realistischen Stundenwert dazu, kippt der Vergleich fast immer. Detaillierte Richtwerte nach Fläche finden Sie im Beitrag Räumungskosten pro Quadratmeter.

Praxisbeispiel: 4.5-Zimmer-Wohnung im Quartier Sihlau

Ein Ehepaar hatte 27 Jahre in einer 4.5-Zimmer-Wohnung Baujahr 1968 im Quartier Sihlau gewohnt. Nach der Ankündigung einer Totalsanierung erhielt die ganze Liegenschaft die Kündigung; nach einer Erstreckungsverhandlung stand der Auszugstermin acht Monate später fest. Der Plan des Paars: übers Wochenende mit den erwachsenen Kindern räumen, eine Mulde bestellen, fertig.

Bei der Besichtigung haben wir drei Dinge gesehen, die diesen Plan gekippt hätten. Erstens das Volumen: Wohnung, Keller, Estrich und Bastelraum ergaben zusammen gut 38 Kubikmeter – deutlich mehr als eine Standardmulde fasst. Zweitens der Anteil an Sonderabfall: In der Werkstatt im Keller lagerten über zwanzig Kilo Farben, Lacke und Lösungsmittel aus drei Jahrzehnten, dazu zwei Gasflaschen. Drittens der Weg: kein Lift, zweites Obergeschoss, gewendelte Treppe, und vor dem Haus eine blaue Zone ohne Platz für ein Fahrzeug.

Wir haben das Parkverbot rechtzeitig bei den Werkdiensten angemeldet, einen Aussenlift für den Balkon eingeplant und bereits in der Wohnung in sechs Fraktionen getrennt. Der Sonderabfall ging separat und dokumentiert weg. Ein alter Nussbaum-Sekretär und eine Werkbank liessen sich verwerten und wurden an den Räumungspreis angerechnet. Die Räumung dauerte einen Tag mit vier Personen; die Wohnung wurde besenrein übergeben, der Entsorgungsnachweis lag der Schlussrechnung bei.

Der Unterschied lag nicht an der Muskelkraft. Er lag daran, dass jemand vorher hingeschaut, das Volumen richtig geschätzt und die Bewilligung rechtzeitig eingereicht hat.

Häufige Fragen zur Räumung in Adliswil

Was kostet eine Wohnungsräumung in Adliswil für eine 3.5-Zimmer-Wohnung?
Für eine durchschnittlich möblierte 3.5-Zimmer-Wohnung in Adliswil liegen die Preise erfahrungsgemäss zwischen CHF 1'800 und CHF 3'500, inklusive Keller- und Estrichabteil sowie fachgerechter Entsorgung. Die Spanne entsteht durch drei Faktoren: das tatsächliche Volumen in Kubikmetern, den Anteil an gebührenpflichtigen Fraktionen wie Sperrgut, Elektrogeräten und Sonderabfall – und die Zugänglichkeit. Eine Wohnung im dritten Obergeschoss ohne Lift am Sonnenberg ist eine völlig andere Kalkulation als dieselbe Wohnung mit Warenlift und Anlieferzone im Dietlimoos. Seriös lässt sich das nur nach einer Besichtigung beziffern; wir schauen uns die Räume kostenlos an und nennen Ihnen danach einen Festpreis.
Wie viel Zeit habe ich nach einer Sanierungskündigung in Adliswil zum Räumen?
Massgebend ist zuerst der ordentliche Kündigungstermin aus Ihrem Mietvertrag. Sie können die Kündigung innert 30 Tagen ab Empfang bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Horgen anfechten – Adliswil gehört zu diesem Bezirk – oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen; für Wohnräume sind maximal vier Jahre möglich. In der Praxis einigen sich Mieterschaft und Bauherrschaft bei Sanierungsprojekten häufig auf einen Auszugstermin, der einige Monate nach dem ursprünglichen Datum liegt. Wichtig für die Planung: Auch mit Erstreckung bleibt am Ende ein fixer Tag, an dem die Wohnung leer sein muss. Wer die Räumung erst dann organisiert, zahlt Aufpreise für Kurzfristigkeit. Gerne halten wir Ihnen einen Termin unverbindlich frei, sobald Sie ein Datum kennen.
Kann ich den Hausrat selbst im Entsorgungspark Adliswil abgeben?
Grundsätzlich ja: Der Entsorgungspark an der Tüfistrasse 2 nimmt Sperrgut, Metall, Elektro- und Elektronikgeräte, Glas, Styropor, Aluminium und weitere Fraktionen entgegen – vieles davon gegen Gebühr. Geöffnet ist er am Montag von 13.30 bis 17.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 13.30 bis 19.00 Uhr sowie am Samstag von 8.30 bis 14.00 Uhr. Für eine einzelne Kommode reicht das gut. Für eine ganze Wohnung bedeutet es sechs bis fünfzehn Fahrten mit einem Personenwagen, verteilt auf enge Zeitfenster – und eine Sortierung, die vor Ort verlangt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob sich der Aufwand lohnt, rechnen wir Ihnen beide Varianten in der Offerte transparent gegenüber.
Wer ist in Adliswil für ein Halteverbot vor dem Haus zuständig?
Wenn Sie für die Räumung öffentliche weisse oder blaue Parkfelder brauchen, beantragen Sie ein temporäres Parkverbot mit dem entsprechenden Formular bei den Werkdiensten der Stadt Adliswil (Postfach, 8134 Adliswil, werkdienste@adliswil.ch). Das Gesuch muss 15 Arbeitstage vor dem geplanten Datum vorliegen – das sind drei Arbeitswochen, die viele unterschätzen. Auf privatem Areal, etwa in den neueren Überbauungen im Dietlimoos, regelt stattdessen die Arealbewirtschaftung die Anlieferzeiten und die Liftreservation. Beides klären wir im Rahmen der Besichtigung ab und übernehmen die Anmeldung auf Wunsch für Sie.

Räumung in Adliswil – zum Festpreis, mit Entsorgungsnachweis

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