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11 Min. Lesezeit

Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Kosten, Profi-Service

Was Liegenschaftsverwaltungen, Eigentümer und Mieter über die professionelle Reinigung von Treppenhäusern wissen müssen

Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus in Zürich – professioneller Unterhaltsservice

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte einer Liegenschaft

Ein klebriges Handlauf-Geländer, getrocknete Schmutzspuren auf den Stufen, Spinnweben in den Ecken: Das Treppenhaus ist der erste Raum, den Mietinteressenten, Besucher und Briefträger betreten. Aus unserer 30-jährigen Erfahrung als zertifizierter Reinigungs- und Umzugsdienstleister im Kanton Zürich wissen wir: Kein anderer Bereich einer Liegenschaft entscheidet so stark über den ersten Eindruck – und über Mieterbeschwerden.

Faustregel: Eine saubere Treppenhausanlage steigert die Vermietbarkeit messbar – und reduziert Mieterfluktuation.

Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus klingt nach einer einfachen Aufgabe – tatsächlich steckt dahinter ein komplexes Zusammenspiel aus Mietrecht, Hausordnung, Hygienestandards, Versicherungsfragen und Materialkunde. Wer hier falsch entscheidet, riskiert teure Folgeschäden, Mieterbeschwerden und sogar Mietzinsherabsetzungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt.

Rechtlicher Hintergrund: Wer muss reinigen?

Gemäss Art. 256 OR ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Allgemein zugängliche Bereiche wie Treppenhaus, Waschküche und Veloraum fallen unter diese Pflicht. Der Vermieter darf die Reinigung jedoch vertraglich delegieren – entweder an die Mieter (Putzplan in der Hausordnung) oder an eine externe Firma, deren Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien umgelegt werden.

In der Schweiz nehmen professionelle Reinigungsdienstleister die Treppenhausreinigung besonders in städtischen Liegenschaften ab Baujahr 1990 immer öfter über. Der Grund: Zürichs hoher Pendler- und Mieterwechselanteil führt dazu, dass interne Putzpläne in der Praxis kaum funktionieren. Laut Statistik des Hauseigentümerverbandes setzen rund 62 % der Liegenschaften in der Stadt Zürich auf professionelle Treppenhausreinigung – Tendenz steigend.

Wichtig zu wissen: Eine im Mietvertrag vereinbarte Reinigungspflicht ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich, klar formuliert und im individuellen Mietvertrag festgehalten ist. Eine nachträglich eingeführte Hausordnung reicht für eine durchsetzbare Pflicht in der Regel nicht aus – Mietergerichte werten solche Anpassungen häufig als unzulässige Vertragsänderung.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Eine vollständige Reinigung umfasst weit mehr als das Wischen der Stufen. Hier die wichtigsten Bereiche und der empfohlene Turnus:

Bereich Empfohlener Turnus Worauf es ankommt
Treppen & Podeste Wöchentlich Feucht wischen, Ecken und Kanten, Rutschgefahr beachten – speziell bei Marmor und Naturstein
Handläufe & Geländer Wöchentlich Hygienisch wichtig – Erkältungsviren und Bakterien übertragen sich über Handläufe. Spezialdesinfektion bei Krankheitsfällen.
Eingangsbereich & Vorplatz Wöchentlich Schmutzfangmatten reinigen, Glastüre, Klingeltableau, Briefkastenanlage abwischen
Lampen & Leuchten 2–4× pro Jahr Insekten, Staub und Spinnweben entfernen – verbessert auch die Lichtausbeute um bis zu 30 %
Fenster & Oblichter 2× pro Jahr Innen- und Aussenseite, Rahmen und Sims. Bei hohen Lichtschächten Spezialequipment nötig.
Sockelleisten & Heizkörper 1–2× pro Jahr Bei der Grundreinigung. Staub setzt sich hartnäckig fest und wirbelt sonst bei jedem Durchgang auf.

* Empfehlungen für eine durchschnittliche Liegenschaft mit 6–12 Mietparteien. Hohe Frequenz, Kinder oder Haustiere können einen engeren Turnus erforderlich machen.

Die teuersten Fehler bei der Treppenhausreinigung

Bei über 5'000 ausgeführten Reinigungseinsätzen in Zürcher Mehrfamilienhäusern sehen wir immer wieder dieselben Fehler – und ihre teuren Folgen:

Falsche Reinigungsmittel auf empfindlichen Böden

Schaden: CHF 4'000–15'000

Säurehaltige Reiniger zerstören Marmor und Naturstein unwiderruflich. Stumpfe, fleckige Stellen entstehen oft schon nach wenigen Wochen. Eine Aufarbeitung kostet pro Etage schnell mehrere Tausend Franken.

Mangelnde Rutschsicherheit nach dem Wischen

Schaden: CHF 5'000–50'000+

Stürzt eine ältere Person auf einem nass gewischten Treppenhaus, haftet der Eigentümer wenn keine Warnaufsteller standen. Wir haben bei über 5'000 Reinigungen klare Sicherheitsprotokolle etabliert – inklusive Versicherungsschutz.

Vernachlässigte Hygiene an Handläufen

Schaden: Reputationsschaden

Klebrige Geländer und Fingerabdrücke an Glastüren führen zu Mieterbeschwerden – und im schlimmsten Fall zur Mietzinsherabsetzung gemäss Art. 259d OR. Mietzinsherabsetzungen von 5–10 % sind bei nachweislich mangelhafter Reinigung gerichtsfest.

Putzplan-Streit zwischen Mietern

Schaden: Eskalation, Mieterwechsel

Aus unserer 30-jährigen Erfahrung wissen wir: Etwa jede dritte Mieterbeschwerde in einer Liegenschaft entsteht rund um den Putzplan. Streitigkeiten führen zu Kündigungen und höherer Fluktuation – die Folgekosten übersteigen die Reinigungskosten deutlich.

Kein Risiko eingehen

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Worauf es bei der professionellen Reinigung wirklich ankommt

Treppenhausreinigung ist nicht gleich Treppenhausreinigung. Wer schon einmal versucht hat, mit dem Haushaltswischmopp ein 4-stöckiges Marmortreppenhaus zu reinigen, weiss: Es sieht nach 15 Minuten eher schlechter aus als vorher. Folgende Faktoren entscheiden über das Resultat:

Materialkenntnis

Marmor, Naturstein, Eternit, Linoleum, Holzparkett, Schiefer – jedes Material benötigt einen anderen pH-Wert und eine andere Reinigungstechnik. Falsche Mittel führen zu irreversiblen Schäden.

Profi-Equipment

Mikrofasertechnik, pH-neutrale Reiniger, professionelle Ein- und Zweikammer-Wischsysteme, Industriestaubsauger mit HEPA-Filter, Teleskopstangen für hohe Lampen und Lichtschächte.

Versicherungsschutz

Stürzt ein Bewohner auf einem nass gewischten Boden, haftet ohne entsprechende Betriebshaftpflicht der Eigentümer. Eine professionelle Firma ist gegen solche Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio. versichert.

Verlässlicher Turnus

Ein professioneller Dienstleister erscheint zuverlässig wöchentlich – auch in den Sommerferien, an Brückentagen und zwischen Weihnachten und Neujahr. Genau dann, wenn interne Putzpläne erfahrungsgemäss scheitern.

Speziell heikel sind Marmor- und Natursteintreppen, wie sie in vielen Zürcher Altbauten verbaut sind. Säurehaltige Reiniger (Essig, Zitronensäure, viele Sanitärreiniger) ätzen die Oberfläche innerhalb weniger Anwendungen matt – eine Wiederaufbereitung kostet pro Etage CHF 1'500 bis CHF 4'000. Eine zertifizierte Reinigungsfirma erkennt das Material auf einen Blick und wählt das passende Verfahren.

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Wir besichtigen Ihre Liegenschaft kostenlos, dokumentieren Bodenbeläge und Frequenz und erstellen Ihnen eine massgeschneiderte Offerte. Empfohlen vom Mieterverband und vom Hauseigentümerverband.

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Kostenvergleich: Putzplan vs. Profi-Reinigung

Beispielrechnung für ein 4-stöckiges Mehrfamilienhaus mit 8 Mietparteien in Zürich:

Kostenposition Mieterputzplan Profi-Reinigung
Wöchentliche Unterhaltsreinigung (4 Etagen) CHF 0 (Mieter) + Streit CHF 180–320 / Monat
Material & Geräte CHF 200–400 / Jahr Inklusive
Versicherungsschutz bei Sturzunfällen Eigenhaftung Voll versichert
Grundreinigung Frühjahr / Herbst CHF 0–300 (oft unvollständig) CHF 400–900 pro Durchgang
Fensterreinigung Treppenhaus Riskant, ohne Equipment CHF 250–500 / 2× pro Jahr
Konfliktkosten / Mieterfluktuation Hoch (Erfahrungswert) Minimal

Mieterputzplan eignet sich für:

  • Kleine Liegenschaften (2–4 Parteien)
  • Lange Mietverhältnisse
  • Robuste Bodenmaterialien
  • Eingespielte Hausgemeinschaft

Profi-Reinigung lohnt sich bei:

  • Ab 5 Mietparteien
  • Empfindliche Böden (Marmor, Naturstein)
  • Hohe Mieterfluktuation
  • Vermeidung von Konflikten und Beschwerden

Praxisbeispiel aus Zürich-Wiedikon

Eine Liegenschaftsverwaltung in Zürich-Wiedikon wechselte 2023 von einem Mieterputzplan zur professionellen Reinigung. Die Ausgangslage: 12 Parteien, Marmortreppenhaus, drei Beschwerden pro Monat, eine geplante Mietzinsherabsetzung wegen mangelhafter Reinigung.

−87 %
weniger Beschwerden
CHF 280
monatliche Kosten
CHF 23
pro Wohnung Nebenkosten

"Wir hätten den Wechsel schon Jahre früher machen sollen. Die Beschwerden hörten sofort auf, das Treppenhaus sieht jeden Mittwoch frisch geputzt aus – und für 23 Franken pro Wohnung im Monat akzeptieren das alle Mieter." – Liegenschaftsverwaltung in Zürich-Wiedikon

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Wer ist im Mehrfamilienhaus für die Treppenhausreinigung verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter beziehungsweise die Liegenschaftsverwaltung verantwortlich, das Treppenhaus in einem sauberen Zustand zu halten – das gehört zur Gebrauchsüberlassung gemäss Art. 256 OR. In vielen Mietverträgen wird die Reinigung jedoch vertraglich an die Mieter delegiert (Putzplan) oder über die Nebenkosten an eine professionelle Reinigungsfirma vergeben. Wir beraten Verwaltungen und Eigentümer gerne unverbindlich, welche Lösung für Ihre Liegenschaft am sinnvollsten ist.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Die unterhaltsreinigung erfolgt typischerweise wöchentlich (Nasswischen, Geländer, Briefkasten-Bereich), in stark frequentierten Liegenschaften zwei Mal pro Woche. Zusätzlich empfehlen wir eine Grundreinigung ein bis zwei Mal pro Jahr – inklusive Fenster, Lampen, Sockelleisten und Tiefenreinigung der Bodenbeläge. Der genaue Turnus hängt von Anzahl Stockwerken, Bewohnern und Bodenmaterial ab. Für eine individuelle Empfehlung kontaktieren Sie uns gerne.
Was kostet die professionelle Treppenhausreinigung in Zürich?
Für die wöchentliche Unterhaltsreinigung eines durchschnittlichen 4-stöckigen Mehrfamilienhauses rechnen Sie mit CHF 180 bis CHF 320 pro Monat. Eine jährliche Grundreinigung mit Fensterreinigung schlägt mit CHF 400 bis CHF 900 zu Buche. Die genauen Kosten hängen von Stockwerkanzahl, Fläche, Bodenbelag und gewünschtem Servicelevel ab. Gerne erstellen wir nach einer Besichtigung eine verbindliche und transparente Offerte.
Können Mieter die Treppenhausreinigung verweigern?
Wenn die Reinigungspflicht im Mietvertrag oder einer schriftlichen Hausordnung festgelegt ist, sind Mieter daran gebunden. Verweigern oder vernachlässigen Mieter ihre Reinigungspflicht, kann der Vermieter sie nach Mahnung abmahnen und im Wiederholungsfall eine professionelle Firma auf Mieterkosten beauftragen. Erfahrungsgemäss führt der Wechsel zu einer Reinigungsfirma längerfristig zu weniger Konflikten und einer konstanten Sauberkeit. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine kostenlose Einschätzung durch unsere Fachleute.

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