Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Kosten, Profi-Service
Was Liegenschaftsverwaltungen, Eigentümer und Mieter über die professionelle Reinigung von Treppenhäusern wissen müssen
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte einer Liegenschaft
Ein klebriges Handlauf-Geländer, getrocknete Schmutzspuren auf den Stufen, Spinnweben in den Ecken: Das Treppenhaus ist der erste Raum, den Mietinteressenten, Besucher und Briefträger betreten. Aus unserer 30-jährigen Erfahrung als zertifizierter Reinigungs- und Umzugsdienstleister im Kanton Zürich wissen wir: Kein anderer Bereich einer Liegenschaft entscheidet so stark über den ersten Eindruck – und über Mieterbeschwerden.
Faustregel: Eine saubere Treppenhausanlage steigert die Vermietbarkeit messbar – und reduziert Mieterfluktuation.
Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus klingt nach einer einfachen Aufgabe – tatsächlich steckt dahinter ein komplexes Zusammenspiel aus Mietrecht, Hausordnung, Hygienestandards, Versicherungsfragen und Materialkunde. Wer hier falsch entscheidet, riskiert teure Folgeschäden, Mieterbeschwerden und sogar Mietzinsherabsetzungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt.
Rechtlicher Hintergrund: Wer muss reinigen?
Gemäss Art. 256 OR ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Allgemein zugängliche Bereiche wie Treppenhaus, Waschküche und Veloraum fallen unter diese Pflicht. Der Vermieter darf die Reinigung jedoch vertraglich delegieren – entweder an die Mieter (Putzplan in der Hausordnung) oder an eine externe Firma, deren Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien umgelegt werden.
In der Schweiz nehmen professionelle Reinigungsdienstleister die Treppenhausreinigung besonders in städtischen Liegenschaften ab Baujahr 1990 immer öfter über. Der Grund: Zürichs hoher Pendler- und Mieterwechselanteil führt dazu, dass interne Putzpläne in der Praxis kaum funktionieren. Laut Statistik des Hauseigentümerverbandes setzen rund 62 % der Liegenschaften in der Stadt Zürich auf professionelle Treppenhausreinigung – Tendenz steigend.
Wichtig zu wissen: Eine im Mietvertrag vereinbarte Reinigungspflicht ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich, klar formuliert und im individuellen Mietvertrag festgehalten ist. Eine nachträglich eingeführte Hausordnung reicht für eine durchsetzbare Pflicht in der Regel nicht aus – Mietergerichte werten solche Anpassungen häufig als unzulässige Vertragsänderung.
Was zur Treppenhausreinigung gehört
Eine vollständige Reinigung umfasst weit mehr als das Wischen der Stufen. Hier die wichtigsten Bereiche und der empfohlene Turnus:
| Bereich | Empfohlener Turnus | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Treppen & Podeste | Wöchentlich | Feucht wischen, Ecken und Kanten, Rutschgefahr beachten – speziell bei Marmor und Naturstein |
| Handläufe & Geländer | Wöchentlich | Hygienisch wichtig – Erkältungsviren und Bakterien übertragen sich über Handläufe. Spezialdesinfektion bei Krankheitsfällen. |
| Eingangsbereich & Vorplatz | Wöchentlich | Schmutzfangmatten reinigen, Glastüre, Klingeltableau, Briefkastenanlage abwischen |
| Lampen & Leuchten | 2–4× pro Jahr | Insekten, Staub und Spinnweben entfernen – verbessert auch die Lichtausbeute um bis zu 30 % |
| Fenster & Oblichter | 2× pro Jahr | Innen- und Aussenseite, Rahmen und Sims. Bei hohen Lichtschächten Spezialequipment nötig. |
| Sockelleisten & Heizkörper | 1–2× pro Jahr | Bei der Grundreinigung. Staub setzt sich hartnäckig fest und wirbelt sonst bei jedem Durchgang auf. |
* Empfehlungen für eine durchschnittliche Liegenschaft mit 6–12 Mietparteien. Hohe Frequenz, Kinder oder Haustiere können einen engeren Turnus erforderlich machen.
Die teuersten Fehler bei der Treppenhausreinigung
Bei über 5'000 ausgeführten Reinigungseinsätzen in Zürcher Mehrfamilienhäusern sehen wir immer wieder dieselben Fehler – und ihre teuren Folgen:
Falsche Reinigungsmittel auf empfindlichen Böden
Schaden: CHF 4'000–15'000Säurehaltige Reiniger zerstören Marmor und Naturstein unwiderruflich. Stumpfe, fleckige Stellen entstehen oft schon nach wenigen Wochen. Eine Aufarbeitung kostet pro Etage schnell mehrere Tausend Franken.
Mangelnde Rutschsicherheit nach dem Wischen
Schaden: CHF 5'000–50'000+Stürzt eine ältere Person auf einem nass gewischten Treppenhaus, haftet der Eigentümer wenn keine Warnaufsteller standen. Wir haben bei über 5'000 Reinigungen klare Sicherheitsprotokolle etabliert – inklusive Versicherungsschutz.
Vernachlässigte Hygiene an Handläufen
Schaden: ReputationsschadenKlebrige Geländer und Fingerabdrücke an Glastüren führen zu Mieterbeschwerden – und im schlimmsten Fall zur Mietzinsherabsetzung gemäss Art. 259d OR. Mietzinsherabsetzungen von 5–10 % sind bei nachweislich mangelhafter Reinigung gerichtsfest.
Putzplan-Streit zwischen Mietern
Schaden: Eskalation, MieterwechselAus unserer 30-jährigen Erfahrung wissen wir: Etwa jede dritte Mieterbeschwerde in einer Liegenschaft entsteht rund um den Putzplan. Streitigkeiten führen zu Kündigungen und höherer Fluktuation – die Folgekosten übersteigen die Reinigungskosten deutlich.
Kein Risiko eingehen
Wir übernehmen die Treppenhausreinigung in Ihrer Liegenschaft – versichert, mit klarem Turnus und ohne Mieterstreit. Lassen Sie sich eine kostenlose Offerte erstellen.
Kostenlose Offerte anfordernWorauf es bei der professionellen Reinigung wirklich ankommt
Treppenhausreinigung ist nicht gleich Treppenhausreinigung. Wer schon einmal versucht hat, mit dem Haushaltswischmopp ein 4-stöckiges Marmortreppenhaus zu reinigen, weiss: Es sieht nach 15 Minuten eher schlechter aus als vorher. Folgende Faktoren entscheiden über das Resultat:
Materialkenntnis
Marmor, Naturstein, Eternit, Linoleum, Holzparkett, Schiefer – jedes Material benötigt einen anderen pH-Wert und eine andere Reinigungstechnik. Falsche Mittel führen zu irreversiblen Schäden.
Profi-Equipment
Mikrofasertechnik, pH-neutrale Reiniger, professionelle Ein- und Zweikammer-Wischsysteme, Industriestaubsauger mit HEPA-Filter, Teleskopstangen für hohe Lampen und Lichtschächte.
Versicherungsschutz
Stürzt ein Bewohner auf einem nass gewischten Boden, haftet ohne entsprechende Betriebshaftpflicht der Eigentümer. Eine professionelle Firma ist gegen solche Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio. versichert.
Verlässlicher Turnus
Ein professioneller Dienstleister erscheint zuverlässig wöchentlich – auch in den Sommerferien, an Brückentagen und zwischen Weihnachten und Neujahr. Genau dann, wenn interne Putzpläne erfahrungsgemäss scheitern.
Speziell heikel sind Marmor- und Natursteintreppen, wie sie in vielen Zürcher Altbauten verbaut sind. Säurehaltige Reiniger (Essig, Zitronensäure, viele Sanitärreiniger) ätzen die Oberfläche innerhalb weniger Anwendungen matt – eine Wiederaufbereitung kostet pro Etage CHF 1'500 bis CHF 4'000. Eine zertifizierte Reinigungsfirma erkennt das Material auf einen Blick und wählt das passende Verfahren.
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Wir besichtigen Ihre Liegenschaft kostenlos, dokumentieren Bodenbeläge und Frequenz und erstellen Ihnen eine massgeschneiderte Offerte. Empfohlen vom Mieterverband und vom Hauseigentümerverband.
Kostenvergleich: Putzplan vs. Profi-Reinigung
Beispielrechnung für ein 4-stöckiges Mehrfamilienhaus mit 8 Mietparteien in Zürich:
| Kostenposition | Mieterputzplan | Profi-Reinigung |
|---|---|---|
| Wöchentliche Unterhaltsreinigung (4 Etagen) | CHF 0 (Mieter) + Streit | CHF 180–320 / Monat |
| Material & Geräte | CHF 200–400 / Jahr | Inklusive |
| Versicherungsschutz bei Sturzunfällen | Eigenhaftung | Voll versichert |
| Grundreinigung Frühjahr / Herbst | CHF 0–300 (oft unvollständig) | CHF 400–900 pro Durchgang |
| Fensterreinigung Treppenhaus | Riskant, ohne Equipment | CHF 250–500 / 2× pro Jahr |
| Konfliktkosten / Mieterfluktuation | Hoch (Erfahrungswert) | Minimal |
Mieterputzplan eignet sich für:
- Kleine Liegenschaften (2–4 Parteien)
- Lange Mietverhältnisse
- Robuste Bodenmaterialien
- Eingespielte Hausgemeinschaft
Profi-Reinigung lohnt sich bei:
- Ab 5 Mietparteien
- Empfindliche Böden (Marmor, Naturstein)
- Hohe Mieterfluktuation
- Vermeidung von Konflikten und Beschwerden
Praxisbeispiel aus Zürich-Wiedikon
Eine Liegenschaftsverwaltung in Zürich-Wiedikon wechselte 2023 von einem Mieterputzplan zur professionellen Reinigung. Die Ausgangslage: 12 Parteien, Marmortreppenhaus, drei Beschwerden pro Monat, eine geplante Mietzinsherabsetzung wegen mangelhafter Reinigung.
"Wir hätten den Wechsel schon Jahre früher machen sollen. Die Beschwerden hörten sofort auf, das Treppenhaus sieht jeden Mittwoch frisch geputzt aus – und für 23 Franken pro Wohnung im Monat akzeptieren das alle Mieter." – Liegenschaftsverwaltung in Zürich-Wiedikon
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Wer ist im Mehrfamilienhaus für die Treppenhausreinigung verantwortlich?
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Was kostet die professionelle Treppenhausreinigung in Zürich?
Können Mieter die Treppenhausreinigung verweigern?
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