Zum Hauptinhalt springen

Jetzt kostenlose Offerte erhalten

100% unverbindlich & kostenlos

Ratgeber
12 Min. Lesezeit Rapperswil-Jona SG

Umzugsreinigung in Rapperswil-Jona: Was bei der Wohnungsabgabe im Kanton St. Gallen anders läuft

Andere Kündigungstermine, andere Schlichtungsbehörde, andere Entsorgung – und eine Verwaltung, die sich für die Abnahme mehr Zeit nimmt als in Zürich

Umzugsreinigung in Rapperswil-Jona – Reinigungsteam bei der Endreinigung vor der Wohnungsabgabe

Warum die Abgabe hier anders getaktet ist als in Zürich

Wer aus dem Kanton Zürich nach Rapperswil-Jona zieht – oder umgekehrt –, bringt eine Erwartung mit, die hier nicht stimmt: dass die Wohnungsabgabe an einem von drei Stichtagen im Jahr stattfindet. Im Kanton St. Gallen ist das anders, und diese eine Abweichung verändert die Planung Ihrer Umzugsreinigung in Rapperswil-Jona spürbar.

Endreinigung mit schriftlicher Abnahmegarantie – wird etwas gerügt, kommen wir kostenlos zurück.

Die Wohnung ist leer, der Zügelwagen unterwegs nach Jona, und die Vertreterin der Verwaltung zieht in der Küche den Filter aus dem Dampfabzug. Was in den nächsten zwanzig Minuten ins Protokoll geschrieben wird, entscheidet über mehrere hundert bis mehrere tausend Franken Ihrer Kaution. In über 30 Jahren und bei mehr als 5000 durchgeführten Aufträgen haben wir gelernt: Fast jede gescheiterte Abgabe scheitert nicht an fehlender Mühe, sondern an falschen Annahmen – und in Rapperswil-Jona sind gleich mehrere dieser Annahmen andere als im Kanton Zürich.

Wohnungsabgabe in Rapperswil-Jona: was rechtlich gilt – und was kantonal abweicht

Das Mietrecht ist Bundesrecht und damit in Jona genau dasselbe wie in Zürich. Artikel 267 des Obligationenrechts verlangt, dass Sie die Wohnung in jenem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt – übersetzt: gut gereinigt, nicht renoviert. Artikel 267a liefert die zweite Hälfte: Die Vermieterschaft muss den Zustand bei der Rückgabe prüfen und erkennbare Mängel sofort rügen. Versäumt sie das, sind ihre Ansprüche für diese Punkte grundsätzlich verwirkt.

Kantonal unterschiedlich ist alles, was um dieses Bundesrecht herum organisiert ist – und genau das prägt den Alltag einer Abgabe in Rapperswil-Jona:

  • 1 Kündigungstermine: Im Kanton St. Gallen gilt als ortsüblich jedes Monatsende mit Ausnahme des 31. Dezember. Im Kanton Zürich sind es Ende März, Ende Juni und Ende September. Das heisst: In Rapperswil-Jona verteilen sich Abgaben übers ganze Jahr, statt sich auf drei Stichtage zu ballen. Massgebend bleibt aber immer Ihr Mietvertrag – viele Verwaltungen vereinbaren eigene Termine.
  • 2 Schlichtungsbehörde: Bleibt eine Beanstandung strittig, führt der Weg nicht an eine Zürcher Behörde, sondern an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse See-Gaster in Jona. Kommt dort keine Einigung zustande, wird die Klagebewilligung ausgestellt – die Klage beim Kreisgericht See-Gaster ist danach innert 30 Tagen einzureichen.
  • 3 Formularpflicht: Die Pflicht, den Anfangsmietzins auf einem amtlichen Formular mitzuteilen, kennen unter anderem die Kantone Zürich und Zug. St. Gallen gehört nach heutigem Stand nicht dazu. Das betrifft zwar den Einzug und nicht die Abgabe – wer aber innerhalb der Region über die Kantonsgrenze zieht, sollte wissen, dass beide Seiten des Umzugs unterschiedlichen Spielregeln folgen.
  • 4 Mängelprotokoll: Nur was dort steht, existiert später. Das Mängelprotokoll ist deshalb das wichtigste Dokument Ihres Auszugs – wichtiger als jede Quittung, jede E-Mail und jede mündliche Zusage.

Was der verteilte Abgabekalender praktisch bedeutet: In Zürich sind Reinigungsteams und Handwerker rund um die drei Zügeltermine ausgebucht; entsprechend hektisch läuft die Abnahme. In Rapperswil-Jona ist die Verwaltung an einem Abgabetermin oft die einzige an diesem Tag – sie nimmt sich mehr Zeit und schaut dadurch erfahrungsgemäss genauer hin. Wer glaubt, ausserhalb der Zürcher Stichtage werde es kulanter, verrechnet sich.

Die Bausubstanz in Rapperswil-Jona: drei Epochen, drei völlig verschiedene Reinigungen

Rapperswil-Jona zählt rund 27'000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist damit nach der Stadt St. Gallen die zweitgrösste Gemeinde des Kantons – entstanden 2007 aus der Fusion des kleinen, mittelalterlich geprägten Rapperswil mit dem deutlich grösseren, stark gewachsenen Jona. Diese Fusion sieht man dem Wohnungsbestand bis heute an, und sie ist der Grund, weshalb der Satz «eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Rapperswil-Jona» über den Reinigungsaufwand fast nichts aussagt.

Die Altstadt Rapperswil ist historische Bausubstanz mit allem, was dazugehört: enge, gewendelte Treppen, Holzböden, Verbundfenster, unregelmässige Nasszellen aus späteren Einbauten. Hier ist jede Reinigung Materialarbeit – ein falsches Mittel auf einem alten Holzboden ist nicht rückgängig zu machen. Wie anspruchsvoll allein schon die Zufahrt in die Gassen ist, beschreiben wir im Beitrag zum Möbeltransport in der Rapperswiler Altstadt.

Die Wachstumsjahre in Jona – die Mehrfamilienhäuser der 1960er- bis 1980er-Jahre – liefern den Löwenanteil der heutigen Mietwohnungen und damit auch den Löwenanteil der Abnahmeprotokolle. Kunststoff- und Linoleumbeläge, Chromstahlabdeckungen, Backöfen ohne Selbstreinigung, Aluminium-Lamellenstoren: exakt jene Bauteile, die in Protokollen die längsten Einträge produzieren, weil sie sich mit Haushaltsmitteln nicht mehr in den geforderten Zustand bringen lassen.

Die Neubauten der letzten zwei Jahrzehnte in Kempraten, am Seeufer und in den Erweiterungsgebieten von Jona sind das Gegenteil: versiegelte Böden, Glaskeramik, Pyrolyse-Backöfen, kontrollierte Lüftung. Diese Wohnungen sind schnell abgabefertig – dafür wird umso genauer hingeschaut, weil der Neuzustand als Referenz noch präsent ist. Lüftungs- und Filterelemente, die in Altbauten gar nicht existieren, stehen hier regelmässig im Protokoll.

Dazu kommt ein regionaler Faktor, der nichts mit dem Baujahr zu tun hat: das harte Wasser. Kalk auf Armaturen, Duschglas und Chromstahl ist in Rapperswil-Jona keine Ausnahme, sondern der Normalfall – und einer der häufigsten Gründe, weshalb eine sonst saubere Wohnung beanstandet wird. Mehr dazu in unserem Beitrag über Kalkflecken vor der Wohnungsabgabe.

Fünf Fehler, die bei Abgaben in Rapperswil-Jona regelmässig Geld kosten

Die folgenden fünf Punkte sehen wir bei Abgaben in der Region so oft, dass wir sie fast erwarten. Sie haben eines gemeinsam: Sie kosten deutlich mehr als die Reinigung selbst – und alle fünf wären vermeidbar gewesen.

Fehler Was passiert Typische Kosten
Reinigung auf den Abgabetag legen Böden und Fugen sind bei der Abnahme noch feucht, Streifen und Schlieren werden protokolliert. CHF 400–900 Nachreinigung
Keller und Einstellhalle zu spät räumen Sperrgut über 50 kg pro Stück wird nicht mitgenommen, der Transport nach Jona fehlt in der Planung. CHF 300–800 Express-Entsorgung
Chromstahl und Glaskeramik scheuern Aus einem Reinigungspunkt wird ein Schaden – Schlieren und Kratzer sind nicht reversibel. CHF 250–1'200 Ersatz
Verbundfenster eigenhändig öffnen Verzogene Rahmen, gerissene Beschläge oder Glasbruch in Altbauten der Altstadt und am Seeufer. CHF 600–1'800 pro Flügel
Ohne Abnahmegarantie arbeiten lassen Bei einer Beanstandung tragen Sie Nachreinigung, Zweittermin und allfällige Verzugsfolgen selbst. CHF 500–1'500 Gesamtrisiko

Besonders bitter ist der dritte Punkt. Ein Reinigungsmangel ist eine Dienstleistung von ein paar hundert Franken; ein zerkratzter Chromstahl oder eine matt gescheuerte Glaskeramik ist ein Sachschaden, der nach Zeitwert ersetzt werden muss. Aus dem Versuch zu sparen wird so regelmässig die teuerste Position der ganzen Abgabe.

Kein Risiko bei der Abgabe eingehen

Wir schauen uns Ihre Wohnung in Rapperswil-Jona vor Ort an, sagen Ihnen offen, was Reinigung und was Reparatur ist – und halten das Ergebnis in einem verbindlichen Festpreis fest. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Offerte anfordern

Worauf die Verwaltung in Rapperswil-Jona wirklich schaut

Eine Wohnungsabnahme folgt einem festen Ablauf. Wer weiss, in welcher Reihenfolge geprüft wird und woran die einzelnen Punkte scheitern, kann realistisch einschätzen, was er selbst leisten kann – und was nicht:

1

Küche: Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank

Die Küche entscheidet über die Stimmung der ganzen Abnahme. Geprüft werden Filter und Gehäuse des Dampfabzugs, der Backofen inklusive Blechen und Türdichtung, die Dichtungen und Ablaufrinnen des Kühlschranks sowie die Fugen hinter den Geräten.

Verharzte Aluminiumfilter lassen sich mit Haushaltsmitteln nicht mehr retten – sie brauchen ein alkalisches Bad oder Ultraschall. Wer stattdessen zur Scheuermilch greift, zerstört die Oberfläche und produziert aus einem Reinigungsmangel einen Schaden, der ersetzt werden muss.

2

Nasszellen: Kalk, Silikonfugen, Ablauf

Rapperswil-Jona liegt in einer Region mit spürbar hartem Wasser. Kalkränder an Armaturen, Duschglas und Chromstahl sind deshalb der Klassiker im Abnahmeprotokoll – zusammen mit vergrauten Silikonfugen und stockendem Ablauf.

Ein Kalkschleier auf Duschglas ist nach Jahren kein Belag mehr, sondern eine Verätzung der Oberfläche. Ob sich das noch aufpolieren lässt oder das Glas ersetzt werden muss, erkennt man an einem Punkt – und dieser Punkt entscheidet über CHF 60 Reinigung oder CHF 600 Ersatz.

3

Böden: was der Belag verträgt

In den Jonaer Mehrfamilienhäusern aus den 1960er- und 1970er-Jahren liegen Kunststoff-, Linoleum- und Parkettböden nebeneinander – oft in derselben Wohnung. Jeder verlangt ein anderes Mittel, eine andere Maschine und einen anderen pH-Wert.

Der häufigste Fehler: Linoleum mit einem stark alkalischen Reiniger bearbeiten. Der Belag verliert seine Schutzschicht, wird stumpf und fleckig – und die Verwaltung protokolliert eine beschädigte Oberfläche statt eines sauberen Bodens.

4

Fenster, Storen und Rollläden

Zur Endreinigung gehören Glas, Rahmen, Falze, Fensterbänke sowie die Storen und deren Kästen. In der Rapperswiler Altstadt und in den älteren Liegenschaften am Seeufer sind das häufig noch Verbundfenster, die zum Reinigen geöffnet werden müssen.

Verbundfenster falsch geöffnet heisst: verzogener Rahmen, gerissene Verbindung, Glasbruch. Der Ersatz eines einzelnen Verbundflügels bewegt sich schnell im vierstelligen Bereich – deshalb ist das der Punkt, an dem Eigenreinigung am teuersten scheitert.

5

Nebenräume: Keller, Estrich, Einstellhalle, Balkon

Mitvermietete Nebenräume sind Teil der Abnahme, werden aber regelmässig vergessen. Kellerabteil, Estrichanteil, Einstellhallenplatz, Velokeller und Balkon müssen geräumt und besenrein bis gereinigt übergeben werden.

Öl- und Reifenflecken auf dem Einstellhallenplatz sind der teuerste Punkt dieser Kategorie. Sie lassen sich nur mit Heisswasser-Hochdruck und passendem Entfetter lösen – nicht mit dem Haushaltsschrubber am Abend vor der Abgabe.

6

Das Protokoll: was am Schluss zählt

Nur was bei der Rückgabe erkennbar ist und sofort gerügt wird, kann die Vermieterschaft später geltend machen. Das Abgabeprotokoll ist damit das wichtigste Dokument Ihres Auszugs.

Unterschreiben Sie nichts, das Sie inhaltlich nicht teilen – und lassen Sie Ihre Gegendarstellung ins Protokoll aufnehmen. Bei strittigen Punkten führt der Weg in Rapperswil-Jona zur Schlichtungsstelle See-Gaster, nicht an eine Zürcher Behörde.

Der unsichtbare Teil: Versicherung und Haftung

Wer selbst reinigt, haftet selbst – für die Nachreinigung ebenso wie für Schäden, die beim Putzen entstehen. Eine Betriebshaftpflicht deckt genau diesen Bereich ab: das gerissene Duschglas, den beim Storenreinigen verbogenen Lamellenstab, den beschädigten Bodenbelag. Fragen Sie bei jeder Offerte nach Versicherungsdeckung und schriftlicher Abnahmegarantie. Wie eine solche Garantie ausgestaltet sein muss, damit sie im Ernstfall trägt, erklären wir im Beitrag zur Reinigung mit Abnahmegarantie.

Unsicher, was in Ihrer Wohnung realistisch ist?

Ob eine Kalkschicht noch aufpoliert werden kann oder das Glas ersetzt werden muss, entscheidet sich an einem einzigen Punkt – und dieser Punkt ist mehrere hundert Franken wert. Wir beraten Sie unverbindlich, bevor Sie etwas anfassen, das sich nicht mehr korrigieren lässt.

Selbst reinigen oder Profis beauftragen: der ehrliche Vergleich

Beispiel einer 4.5-Zimmer-Wohnung in Jona, Baujahr 1974, mit Keller, Balkon und Einstellhallenplatz:

Position Selbst reinigen Endreinigung vom Profi
Reinigungsmittel, Maschinen, Verbrauchsmaterial CHF 180–320 inklusive
Arbeitszeit 4.5-Zimmer-Wohnung 25–40 Std. selbst 2 Teams, 1 Tag
Fenster, Storen und Storenkästen CHF 0 (eigenes Risiko) inklusive
Nachreinigung nach Beanstandung CHF 400–900 CHF 0 (Abnahmegarantie)
Anwesenheit bei der Abgabe allein auf Wunsch dabei
Haftung bei Schäden privat versichert
Realistisches Total CHF 180–1'220 + 30 Std. CHF 950–1'400 fix

* Richtwerte für Rapperswil-Jona und Umgebung. Der verbindliche Festpreis ergibt sich aus der kostenlosen Besichtigung vor Ort.

Aus der Praxis: eine Abgabe in Jona, die zweimal stattfand

Eine Familie gab nach elf Jahren eine 4.5-Zimmer-Wohnung in einem Block aus den Siebzigerjahren ab. Geputzt wurde selbst, gründlich und über drei Abende. Beanstandet wurden am Abgabetag drei Punkte: die verharzten Dampfabzugsfilter, die vergrauten Silikonfugen im Bad und Kalkränder auf dem Duschglas. Die Verwaltung setzte eine Nachreinigung an – Kosten CHF 680, dazu ein zweiter Abgabetermin zehn Tage später und die Kaution so lange blockiert.

Die drei beanstandeten Punkte haben eines gemeinsam: Keiner davon ist mit Haushaltsmitteln lösbar. Filter brauchen ein alkalisches Bad, Silikonfugen werden ersetzt statt geputzt, und Kalk auf Duschglas ist ab einem gewissen Alter eine Frage der Oberflächenbehandlung. Die Endreinigung mit Abnahmegarantie hätte für dieselbe Wohnung rund CHF 1'150 gekostet – inklusive Anwesenheit bei der Übergabe und Nachbesserung auf Kosten der Firma.

Was rund um die Abgabe in Rapperswil-Jona sonst noch organisiert sein muss

Die Reinigung ist das letzte Glied einer Kette. Davor stehen Räumung, Entsorgung und Transport – und jedes dieser Glieder hat in Rapperswil-Jona seine eigene Adresse:

Stadtverwaltung

Stadt Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, Telefon 055 225 70 00 – hier laufen Einwohneramt, Entsorgung und die Auskünfte zur Abgabe zusammen.

Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse See-Gaster, ebenfalls St. Gallerstrasse 40 in Jona, Telefon 055 225 70 35. Zuständig für Rapperswil-Jona, Uznach, Eschenbach, Schmerikon, Kaltbrunn und weitere Gemeinden des Gerichtskreises.

Entsorgung

Entsorgungspark Engelhölzli, Engelhölzlistrasse 23, 8645 Jona. Sperrgut ist brennbarer Hausrat und darf pro Stück höchstens 50 kg wiegen; für die Abfuhr braucht es Sperrgutmarken.

Parkieren und Zufahrt

Öffentliche Parkfelder sind grösstenteils gebührenpflichtig; Parkbewilligungen und Auskünfte zur Parkierung erhalten Sie beim Polizeidienst an der Bollwiesstrasse 4 in Jona, Telefon 055 225 70 98.

Anfahrt

Von unserem Standort in Wangen-Brüttisellen sind es rund 35 Kilometer über die Oberlandautobahn und Rüti – gut eine halbe Stunde ausserhalb der Stosszeiten.

Der Punkt, an dem die Planung in Rapperswil-Jona am häufigsten kippt, ist die Entsorgung. Sperrgut gilt als brennbarer Hausrat und ist pro Stück auf 50 Kilogramm begrenzt – ein Sofa, eine Werkbank oder ein alter Kleiderschrank aus dem Kellerabteil sprengt diese Grenze und muss transportiert werden. Wer das drei Tage vor der Abgabe feststellt, hat keine Fahrzeugkapazität mehr und bezahlt einen Expresszuschlag. Wie sich Räumung und Entsorgung sauber verzahnen lassen, zeigt unser Beitrag zu Räumung und Reinigung aus einer Hand.

Für den Transport selbst kommen wir aus Wangen-Brüttisellen über die Oberlandautobahn – rund 35 Kilometer. Damit sind wir auch kurzfristig in Rapperswil-Jona, ohne dass eine Anfahrtspauschale den Preis verzerrt. Einen Überblick über unser gesamtes Leistungsangebot in der Region finden Sie auf unserer Seite zum Umzugsservice in Rapperswil.

Häufige Fragen zur Umzugsreinigung in Rapperswil-Jona

Was kostet eine Umzugsreinigung in Rapperswil-Jona?
Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung liegen die Preise für eine Endreinigung mit Abnahmegarantie erfahrungsgemäss zwischen CHF 750 und CHF 1'100, für 4.5 Zimmer zwischen CHF 950 und CHF 1'400, für ein Einfamilienhaus in Jona oder Kempraten deutlich darüber. Die Spanne ist so breit, weil in Rapperswil-Jona sehr unterschiedliche Baujahrgänge nebeneinanderstehen: Eine Neubauwohnung mit versiegelten Böden und Pyrolyse-Backofen ist in einem Bruchteil der Zeit abgabefertig, eine Altbauwohnung in der Rapperswiler Altstadt mit Verbundfenstern und originalen Holzböden verlangt ein Vielfaches an Zeit und Materialkenntnis. Seriös lässt sich das nur vor Ort schätzen – die Besichtigung ist bei uns kostenlos, der Festpreis danach verbindlich.
Gelten bei der Wohnungsabgabe in Rapperswil-Jona andere Regeln als im Kanton Zürich?
Das Mietrecht selbst ist Bundesrecht und damit identisch – Artikel 267 und 267a OR gelten in Jona wie in Zürich. Unterschiedlich ist die Praxis drumherum: Im Kanton St. Gallen kann auf jedes Monatsende ausser den 31. Dezember gekündigt werden, im Kanton Zürich sind Ende März, Ende Juni und Ende September die ortsüblichen Termine. Dadurch verteilen sich Abgaben in Rapperswil-Jona übers ganze Jahr statt sich auf drei Stichtage zu ballen. Auch die Schlichtungsbehörde ist eine andere: zuständig ist die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse See-Gaster. Welche Fristen für Ihren konkreten Vertrag gelten, prüfen wir bei der Besichtigung gerne mit Ihnen zusammen.
Muss ich Keller, Estrich und Einstellhalle vor der Reinigung geräumt haben?
Ja – gereinigt werden kann nur, was leer ist, und die Abnahme umfasst sämtliche mitvermieteten Nebenräume. Genau hier entsteht in Rapperswil-Jona der häufigste Zeitdruck: Sperrgut gilt als brennbarer Hausrat und darf pro Stück höchstens 50 Kilogramm wiegen; grössere Möbel gehören in den Entsorgungspark Engelhölzli an der Engelhölzlistrasse 23 in Jona. Wer das erst in der Abgabewoche merkt, hat ein Transportproblem und keine Zeit mehr. Wir übernehmen Räumung, Entsorgung und Endreinigung auf Wunsch aus einer Hand, sodass die Reihenfolge stimmt.
Was passiert, wenn die Verwaltung die Reinigung bei der Abgabe beanstandet?
Haben Sie selbst geputzt, haften Sie selbst: Die Verwaltung darf eine Nachreinigung in Auftrag geben und die Kosten von der Mietkaution abziehen, üblicherweise CHF 400 bis 900 zuzüglich allfälliger Umtriebe. Mit einer schriftlichen Abnahmegarantie liegt dieses Risiko bei der Reinigungsfirma – wird etwas gerügt, kommt sie kostenlos zurück, bis die Verwaltung unterschreibt. Achten Sie darauf, dass die Garantie in der Offerte steht und die Firma bei der Übergabe anwesend sein kann. Bei Abgaben in Rapperswil-Jona sind wir auf Wunsch dabei und klären Beanstandungen direkt vor Ort, statt einen neuen Termin in der Folgewoche anzusetzen.

Umzugsreinigung in Rapperswil-Jona mit Abnahmegarantie

Wir besichtigen Ihre Wohnung kostenlos, rechnen zum Festpreis ab und sind auf Wunsch bei der Übergabe dabei. Wird etwas gerügt, kommen wir zurück – ohne Zusatzkosten.