Zum Hauptinhalt springen

Jetzt kostenlose Offerte erhalten

100% unverbindlich & kostenlos

Ratgeber
12 Min. Lesezeit

Bohrlöcher beim Auszug richtig verschliessen

Was Mieter über Spachteln, Mietrecht und die Wohnungsübergabe wissen müssen

Bohrlöcher beim Auszug verschliessen – Wandreparatur Wohnungsabgabe Schweiz

Wenn die Wand zur Kostenfalle wird

Sie ziehen aus der alten Wohnung aus und blicken plötzlich auf 50, 70, vielleicht 100 Bohrlöcher. Bilder, Vorhangschienen, Wandregale, der Flachbildschirm im Wohnzimmer, die Garderobe im Flur – jedes Loch erinnert an eine Erinnerung. Aber bei der Wohnungsübergabe zählt nicht die Erinnerung, sondern der erste Eindruck der Verwaltung. Wer hier beim Verschliessen schlampt, riskiert hohe Abzüge vom Mietzinsdepot.

Wir prüfen Ihre Wände bei der Vorbesichtigung – kostenlos und unverbindlich.

In über 30 Jahren Umzugs- und Reinigungserfahrung in Zürich haben wir bei mehreren tausend Wohnungsabgaben mitgewirkt. Eines können wir bestätigen: Falsch verschlossene Bohrlöcher gehören zu den drei häufigsten Streitpunkten zwischen Mieter und Verwaltung – neben Reinigung und Schäden am Bodenbelag. Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich gilt, welche Fehler richtig teuer werden und worauf es bei einer professionellen Wandreparatur wirklich ankommt.

Mietrecht in der Schweiz: Was sagt das Gesetz?

Die rechtliche Grundlage liefert Art. 267 OR (Obligationenrecht): Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Eine übliche Zahl Bohrlöcher gilt als gewöhnliche Abnutzung – und ist mit dem Mietzins bereits abgegolten. Aber: Der Mieter muss die Wand fachgerecht reparieren bevor er auszieht. Diese Pflicht stützt sich auf den Grundsatz des sorgfältigen Gebrauchs nach Art. 257f OR.

Der Schweizerische Mieterverband (SMV) hat in einer Faustregel präzisiert, was als ortsüblich gilt: pro Wandfläche werden 1 bis 2 Bohrlöcher pro Quadratmeter toleriert. In einer 25 m²-Wand bedeutet das 25 bis 50 Bohrlöcher – ohne dass der Mieter mit Sondereinbehalten rechnen muss. Wer mehr Löcher gebohrt hat (typisch in Kinderzimmern mit Wandregalen oder im Wohnzimmer mit grossen Galerien), muss diese ebenso fachgerecht schliessen, läuft aber Gefahr, dass die Verwaltung trotzdem einen Abzug für übermässige Beanspruchung verlangt.

Wichtig: Massgeblich ist das Übergabeprotokoll. Was bei der Übernahme nicht festgehalten wurde, kann der Mieter bei der Rückgabe zu seinen Lasten ausgelegt bekommen. Fotografieren Sie deshalb beim Einzug jede Wand – vor allem in Räumen, die schon damals viele Löcher hatten.

Wandtypen in der Schweiz: Was Sie wissen müssen

Nicht jede Wand ist gleich. Die richtige Reparatur hängt entscheidend vom Untergrund ab – und genau hier scheitern die meisten DIY-Versuche.

Gipskartonwand (Rigips)

Reparatur: CHF 30–60 pro Loch

Hohlwand, häufig in Trennwänden und neueren Bauten

Bei dicken Dübeln entstehen ausgerissene Löcher von 2–5 cm Durchmesser. Einfaches Spachteln genügt nicht – die Hohlräume müssen mit Gewebe oder Reparaturpads hinterfüllt werden.

Backstein- & Kalksandsteinwand

Reparatur: CHF 8–15 pro Loch

Klassische Schweizer Aussen- und Tragwand

Mörtelreste und Fugen erschweren das saubere Verschliessen. Falsche Spachtelmasse führt zu Rissen nach dem Trocknen.

Betonwand

Reparatur: CHF 10–25 pro Loch

Tragende Innenwände, häufig in Bauten ab 1960

Bohrlöcher sind kreisrund und sauber – aber Schraubdübel können Beton ausbrechen lassen. Risse und Abplatzungen sind sichtbar und teuer.

Lehm- & Riegelwand (Altbau)

Reparatur: CHF 20–80 pro Loch

Altbauten vor 1940, Riegelhäuser im Kanton Zürich

Lehm bröckelt nach dem Bohren und reagiert empfindlich auf moderne Spachtelmassen. Falsche Materialwahl führt zu hellen Flecken oder Schimmelgefahr.

Die teuersten Fehler beim Verschliessen von Bohrlöchern

Diese Fehler sehen wir jeden Monat bei Wohnungsabgaben. Sie kosten unnötig Geld – und sind oft vermeidbar.

1

Falsche Spachtelmasse für den Untergrund

CHF 200–600 Nacharbeit

Acryl-Spachtel auf einer Lehmwand reisst nach 48 Stunden. Gips auf Beton hält oft nicht. Wer den Wandtyp nicht kennt, riskiert eine Reparatur, die der Vermieter ablehnt.

2

Falscher Farbton beim Übermalen

CHF 300–900 für Neustreichen

Reines Weiss aus dem Baumarkt unterscheidet sich oft sichtbar von der Originalfarbe der Wohnung. Vermieter haben in der Regel die exakte NCS- oder RAL-Nummer notiert – ohne diesen Code ist das Treffen des Tons fast unmöglich.

3

Dübel nicht entfernt

CHF 250–500 zusätzliche Reparatur

Wer den Dübel im Loch lässt und nur drüberspachtelt, riskiert eine Beule, die der Vermieter sofort entdeckt. Die Spachtelmasse zieht sich zudem ungleich zusammen und reisst aus.

4

Übersprühte Schwerlastdübel

CHF 400–1'200 Abzug

Spreizanker oder Hohlraumdübel für Schwerlastregale hinterlassen Löcher von 8–14 mm. Diese überschreiten die ortsübliche Norm und müssen offen deklariert werden – sonst droht ein Sondereinbehalt vom Mietzinsdepot.

Kein Risiko bei der Wohnungsabgabe eingehen

Eine fachgerechte Wandreparatur kostet weniger als der Sondereinbehalt vom Mietzinsdepot. Wir kombinieren das Verschliessen der Bohrlöcher mit der Umzugsreinigung – ein Termin, ein Ansprechpartner, abgabegarantie inklusive.

Kostenlose Offerte anfordern

Worauf es bei einer fachgerechten Reparatur wirklich ankommt

Eine Wandreparatur, die der Vermieter akzeptiert, hängt von vier Faktoren ab: richtige Materialwahl, sauberer Untergrund, Geduld bei der Trocknung und perfekter Farbabgleich. Das klingt einfach, ist es in der Praxis aber nicht. Profis arbeiten mit unterschiedlichen Spachtelmassen für jeden Wandtyp – Renovierspachtel auf Gipsbasis für Innenwände, Acryl-Reparaturspachtel für glatte Putze, mineralische Spachtel für Lehm und Altbauten.

Hinzu kommt das Werkzeug: Eine Edelstahl-Glättkelle, ein Spachtel in drei Breiten, ein Schleifschwamm in vier Körnungen und ein Farbspektrometer für den Farbabgleich. Wer mit dem Discounter-Spachtel aus dem Baumarkt arbeitet, sieht das Ergebnis nach drei Tagen: Risse, Schwund, helle Flecken. Auch die Trocknungszeit ist entscheidend – moderne Schnellspachtel benötigen 4–24 Stunden, Tiefenspachtel bis zu 48 Stunden vor dem Streichen.

Der grösste Knackpunkt ist aber der Farbabgleich. Wohnungen werden in der Schweiz typischerweise alle 8–12 Jahre gestrichen. In dieser Zeit oxidiert die Farbe, vergilbt durch Sonneneinstrahlung oder verändert ihren Ton durch Heizungsruss. Selbst wenn Sie die Originalfarbe vom Vermieter bekommen, sieht ein frisch gestrichener Fleck oft heller aus als die Umgebung. Profis lösen das Problem, indem sie nicht nur das Loch übermalen, sondern die gesamte Wandfläche bis zur nächsten Kante neu streichen. Nur so entsteht ein sauberer, einheitlicher Eindruck.

Gerade in Zürcher Mietwohnungen mit hochwertigen Altbau-Putzen oder in Liegenschaften mit speziellen Designerfarben (z. B. Le Corbusier-Töne) ist der Farbabgleich Spezialistensache. Und ohne professionelle Versicherung haftet der Mieter im Schadensfall persönlich.

Alles aus einer Hand: Umzug, Reinigung, Wandreparatur

Sparen Sie sich die Suche nach drei verschiedenen Firmen. Wir koordinieren Umzug, Endreinigung und kleinere Renovationsarbeiten in einem Auftrag – inklusive Abnahmegarantie.

Unverbindlich beraten lassen

Kostenvergleich: Selber machen oder Profis beauftragen?

Vermeintlich günstig wird oft am teuersten. Hier ein ehrlicher Vergleich für eine durchschnittliche 3.5-Zimmer-Wohnung mit rund 50 Bohrlöchern:

Kostenposition Selbst gemacht Profis
Material (Spachtel, Schleif, Pinsel) CHF 60–120 inklusive
Originalfarbe / Farbabgleich CHF 40–100 inklusive
Arbeitszeit (40–60 Löcher) 6–10 Std. eigene Zeit 2–3 Std.
Risiko Nachbesserung durch Verwaltung CHF 300–900 CHF 0
Garantie auf saubere Übergabe keine volle Garantie
Total typische 3.5-Zimmer-Wohnung CHF 100–220 + 8 Std. CHF 250–550

* Beispielrechnung. Die Profi-Variante schliesst Material, Arbeitszeit und Garantie auf saubere Wohnungsabgabe ein.

Praxisbeispiel aus Zürich-Wiedikon

Eine Mieterin einer 3.5-Zimmer-Wohnung versuchte, 60 Bohrlöcher selbst zu verschliessen. Das Material kostete CHF 145, die Arbeit dauerte zwei Wochenenden. Bei der Wohnungsübergabe akzeptierte die Verwaltung die Reparatur nicht: Risse in den Spachtelstellen, sichtbarer Farbunterschied. Folge: Die Verwaltung beauftragte einen Maler – die Endabrechnung lag bei CHF 1\'180, abgezogen vom Mietzinsdepot. Eine professionelle Wandreparatur durch uns hätte CHF 380 gekostet. Wir haben in über 30 Jahren tausende solcher Fälle gesehen – und beraten Sie gerne unverbindlich, bevor es teuer wird.

Häufige Fragen zum Verschliessen von Bohrlöchern

Muss ich als Mieter Bohrlöcher beim Auszug selbst verschliessen?
Grundsätzlich ja: Eine übliche Anzahl Bohrlöcher in normaler Grösse muss der Mieter beim Auszug fachgerecht schliessen lassen oder selbst zuspachteln und überstreichen. Massgeblich ist Art. 267 OR sowie die ständige Praxis des Mieterverbandes – als Faustregel gelten 1 bis 2 Bohrlöcher pro Quadratmeter Wandfläche als ortsüblich. Übermässige Bohrungen, grossflächige Dübelanker oder Aussparungen für Schwerlastregale können vom Vermieter direkt vom Mietzinsdepot abgezogen werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt das Verspachteln und Streichen durch eine spezialisierte Reinigungs- und Renovationsfirma erledigen – wir übernehmen das gerne im Rahmen der Umzugsreinigung.
Wie viel kostet das fachgerechte Verschliessen von Bohrlöchern?
Die Preisspanne variiert stark: Beim Selbermachen liegen Sie zwischen CHF 30 und CHF 80 für Spachtelmasse, Schleifpapier, Pinsel und etwas Farbe. Eine professionelle Wandreparatur durch einen Maler kostet in der Region Zürich rund CHF 8 bis CHF 25 pro Loch – inklusive Spachteln, Schleifen, Grundieren und farbgleichem Überstreichen. Bei einer kompletten Wohnungsabgabe mit 30 bis 60 Löchern ergeben sich Kosten von CHF 250 bis CHF 1'500. Wir kalkulieren die Ausbesserungen im Rahmen der Auszugsreinigung mit – fragen Sie uns nach einer kostenlosen Offerte.
Was passiert, wenn ich Bohrlöcher schlecht verschliesse?
Schlecht ausgeführte Reparaturen erkennt der Vermieter oder die Verwaltung sofort: sichtbare Beulen, falscher Farbton, abgeplatzte Spachtelmasse oder durchscheinende Lochkonturen. Folge: Die Verwaltung beauftragt einen Maler nachträglich – auf Ihre Kosten – und zieht den Betrag inklusive Aufwand vom Mietzinsdepot ab. In der Praxis kostet das schnell das Doppelte einer fachgerechten Erstreparatur. Lassen Sie sich im Zweifel beraten – wir schauen uns Ihre Wände bei der Vorbesichtigung an.
Kann ich Bohrlöcher von der Wohnungsabnahme auf den Mieterschutz abwälzen?
Nicht direkt – aber: Eine Schadenpflicht besteht nur bei übermässiger Abnutzung. Normale Bohrlöcher von Bildern, Lampen oder Vorhangschienen gelten als gewöhnlicher Gebrauch und müssen vom Mieter fachgerecht verschlossen werden. Bei Streitfällen lohnt es sich, den Mieterverband (MV) beizuziehen – allerdings ersetzt der MV keine handwerkliche Ausführung. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, was wirklich auf Ihre Kosten geht und was nicht.

Saubere Wohnungsabgabe ohne Stress

Umzug, Reinigung und Wandreparatur in einem Termin – mit über 30 Jahren Erfahrung in Zürich.