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Reinigung
10 Min. Lesezeit

Endreinigung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

Was das Schweizer Mietrecht wirklich vorschreibt – und wo die teuren Fallen lauern

Professionelles Reinigungsteam für die Endreinigung einer Mietwohnung bei Auszug in Zürich

Die teuerste Frage beim Auszug

Kurz vor der Wohnungsübergabe taucht die Frage fast immer auf: Muss ich die Wohnung wirklich auf Hochglanz bringen – und wer kommt eigentlich für die Reinigung auf? Eine falsche Annahme kann hier schnell mehrere hundert Franken kosten und Ihre Mietkaution wochenlang blockieren.

Wer die Reinigungspflicht kennt, vermeidet Kautionsstreit – und unnötige Kosten.

Bei jeder Wohnungsabgabe in der Schweiz stellt sich dieselbe Frage: Wer zahlt die Endreinigung – der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort ist klarer, als viele denken – doch im Detail stecken teure Fallstricke. Aus über 30 Jahren Erfahrung und tausenden begleiteten Wohnungsabnahmen im Kanton Zürich wissen wir genau, woran Übergaben scheitern. Hier erfahren Sie, was das Gesetz verlangt, welche Kosten drohen und wie Sie Streit mit der Verwaltung von Anfang an vermeiden.

Was das Schweizer Mietrecht zur Reinigungspflicht sagt

Die Grundregel ist einfach: Nach Art. 267 des Obligationenrechts muss der Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. In der Praxis heisst das – die Wohnung ist gereinigt und «besenrein» zu übergeben. Die Reinigung ist damit eindeutig Sache des ausziehenden Mieters, nicht des Vermieters. Normale Abnutzungsspuren wie kleine Kratzer oder verblasste Wände muss der Mieter dagegen nicht beseitigen – diese gehören zur normalen Lebensdauer.

Heikel wird es bei der oft gestellten Frage nach der professionellen Reinigung. Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, die eine Reinigung «durch eine Fachfirma mit Quittung» verlangt. Solche Klauseln sind nach Einschätzung des Mieterverbands häufig unzulässig, weil das Gesetz nur ein sauberes Ergebnis fordert – nicht einen bestimmten Weg dorthin. Entscheidend ist nicht, wer putzt, sondern dass die Wohnung bei der Übergabe tadellos sauber ist. Genau hier liegt der Knackpunkt: Was die Verwaltung als «sauber» akzeptiert, ist deutlich anspruchsvoller, als die meisten erwarten.

Gut zu wissen: Die Reinigungspflicht bleibt auch dann beim Mieter, wenn die Wohnung anschliessend renoviert oder neu vermietet wird – ausser, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

Risiken & häufige Fehler – was es kostet

Die meisten Zusatzkosten entstehen nicht durch die Reinigung selbst, sondern durch eine nicht bestandene Abnahme. Diese vier Szenarien sehen wir immer wieder:

Ersatzvornahme durch die Verwaltung

CHF 600–1'200

Ist die Wohnung nicht sauber genug, beauftragt die Verwaltung selbst eine Firma – meist kurzfristig und zum Premiumtarif. Die Rechnung wird Ihnen weiterverrechnet.

Blockierte Mietkaution

bis CHF 3'000 blockiert

Bis die Reinigung erledigt und abgerechnet ist, bleibt Ihre Kaution gesperrt. Bei Streit zieht sich die Rückzahlung über Wochen oder Monate hin.

Übersehene Problemzonen

Nachreinigung nötig

Backofen, Dunstabzug, Storenlamellen, Silikonfugen und Kalk in der Dusche fallen bei der Abnahme sofort auf – und sind die häufigsten Ablehnungsgründe.

Doppelte Arbeit und Stress

Zeit + Nerven

Wer am Umzugstag erschöpft selbst putzt und durchfällt, muss alles ein zweites Mal organisieren – oft ohne Zugang zur bereits übergebenen Wohnung.

Kein Risiko bei der Wohnungsabgabe eingehen

Mit einer professionellen Endreinigung inklusive Abnahmegarantie ist Ihre Kaution geschützt – wir reinigen kostenlos nach, falls die Verwaltung etwas beanstandet.

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Worauf es bei der Endreinigung wirklich ankommt

Eine Wohnung «sauber» zu machen, ist das eine – sie durch eine kritische Wohnungsabnahme zu bringen, etwas ganz anderes. Verwaltungen und Hauswarte kontrollieren systematisch und mit geschultem Auge. Aus unserer Erfahrung scheitern Übergaben fast nie am Staubsaugen, sondern an den Detailzonen, für die es Spezialwissen, das richtige Equipment und Zeit braucht:

  • Küche: Backofen, Glaskeramik, Dunstabzug und Kühlschrank fett- und kalkfrei
  • Bad: Silikonfugen, Duschkabine, Armaturen und WC ohne Kalk- und Urinstein
  • Fenster: Glas, Rahmen, Falze und Storenlamellen streifenfrei und staubfrei
  • Böden: Parkett, Laminat und Plättli inklusive Ecken, Sockelleisten und Übergänge
  • Nebenräume: Keller, Estrich, Balkon und Waschküche besenrein und geräumt

Eingebrannte Backöfen, verkalkte Silikonfugen oder vergilbte Storenlamellen lassen sich mit Haushaltsmitteln kaum rückstandsfrei lösen. Profis arbeiten mit Dampfgeräten, fachgerechten Entkalkern und einer erprobten Reihenfolge – und kennen jeden Punkt, den die jeweilige Verwaltung erfahrungsgemäss prüft. Genau das ist der Grund, warum eine professionelle Umzugs- und Endreinigung mit Abnahmegarantie in der Praxis günstiger sein kann als ein gescheiterter Eigenversuch. Wird etwas beanstandet, reinigen wir kostenlos nach – das Risiko eines Kautionsabzugs entfällt.

Aus der Praxis: Bei über 5'000 begleiteten Abnahmen zeigt sich immer dasselbe Muster – wer die Reinigung am erschöpfenden Umzugstag selbst übernimmt, übersieht genau die Stellen, die der Verwaltung zuerst auffallen.

Lieber gleich richtig – mit Garantie

Wir übernehmen die komplette Endreinigung inklusive Fenster, Storen und Nebenräume – termingerecht zur Übergabe und mit schriftlicher Abnahmegarantie.

Selber reinigen oder Profi? Der ehrliche Vergleich

Der günstigste Weg ist nicht immer der billigste. Dieser Vergleich für eine typische 3.5-Zimmer-Wohnung zeigt, warum:

Kriterium Selbst reinigen Profi mit Garantie
Materialkosten CHF 50–120 Inklusive
Zeitaufwand 1–3 Tage 0 (wir übernehmen)
Abnahmegarantie Keine Inklusive
Nachreinigung bei Mängeln Selbst & kostenpflichtig Gratis durch uns
Risiko Kautionsabzug Hoch Praktisch ausgeschlossen
Spezialgeräte (Storen, Fugen) Fehlen meist Profi-Equipment
Stress am Umzugstag Sehr hoch Minimal

* Richtwerte für eine durchschnittliche 3.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Zürich. Der genaue Preis hängt von Grösse, Zustand und Umfang ab.

Häufige Fragen: Wer zahlt die Endreinigung?

Muss der Mieter die Wohnung professionell reinigen lassen?
Das Gesetz verlangt nur die Rückgabe in vertragsgemässem Zustand – also «besenrein» plus normale Reinigung. Eine Klausel, die zwingend eine professionelle Reinigung mit Quittung vorschreibt, ist nach Einschätzung des Mieterverbands oft unzulässig. Entscheidend ist das Ergebnis: Die Wohnung muss bei der Abnahme tadellos sauber sein. Ob Sie selbst putzen oder eine Firma beauftragen, bleibt Ihnen überlassen – wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vorab unverbindlich beraten.
Was passiert, wenn die Wohnung bei der Abnahme nicht sauber genug ist?
Dann darf die Verwaltung eine sogenannte Ersatzvornahme anordnen: Sie beauftragt selbst eine Reinigungsfirma und zieht die Kosten von der Mietkaution ab – häufig mit Zeitdruck-Zuschlag. Zusätzlich kann sich die Rückzahlung der Kaution um Wochen verzögern. In der Praxis liegen die nachträglichen Kosten oft deutlich höher als eine geplante Reinigung. Eine professionelle Endreinigung mit Abnahmegarantie schützt vor genau diesem Szenario.
Wer zahlt die Reinigung, wenn der Vermieter ohnehin renoviert?
Auch wenn der Vermieter danach renoviert oder neue Mieter einziehen, bleibt die Reinigungspflicht beim ausziehenden Mieter bestehen. Eine Befreiung gibt es nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde – etwa bei einer geplanten Totalsanierung. Solche Sonderfälle sollten Sie immer vor der Wohnungsabgabe schriftlich klären lassen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Einschätzung durch Fachleute, bevor Sie unnötig putzen oder zu früh aufhören.
Wie viel kostet eine professionelle Endreinigung in Zürich?
Für eine durchschnittliche 3.5-Zimmer-Wohnung bewegen sich die Preise je nach Zustand und Umfang meist im mittleren dreistelligen Bereich, inklusive Fenster, Storen und Abnahmegarantie. Den genauen Preis bestimmen Wohnungsgrösse, Verschmutzungsgrad und Sonderleistungen. Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Offerte mit Festpreis – so wissen Sie vorher genau, woran Sie sind.

Endreinigung mit Abnahmegarantie

Wir übernehmen Ihre Wohnungsreinigung zum Festpreis – inklusive Garantie, dass die Übergabe klappt. Kostenlos und unverbindlich.