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Reinigung
10 Min. Lesezeit

Fensterläden reinigen vor der Wohnungsabgabe

Der unterschätzte Aussenbereich bei der Abnahme – und wie Sie teure Nachforderungen vermeiden

Fensterläden reinigen vor der Wohnungsabgabe – professionelle Reinigung in Zürich

Fensterläden entscheiden öfter über die Abnahme, als man denkt

Beim Auszug wird tagelang die Küche geschrubbt und das Bad entkalkt – an die Fensterläden denkt fast niemand. Genau dort lauern aber Grünbelag, Vogelkot und Staub in jeder Lamelle, die bei der Abnahme sofort auffallen. Aus über 30 Jahren Erfahrung im Kanton Zürich wissen wir: Die Aussenflächen gehören zu den am häufigsten vergessenen Punkten bei der Wohnungsübergabe.

Fensterläden gehören zum Mietobjekt – sie werden bei der Abnahme genauso geprüft wie die Wohnung selbst.

Fensterläden, Klappläden und Jalousieläden gehören untrennbar zum Mietobjekt – und müssen bei der Wohnungsabgabe sauber und funktionstüchtig zurückgegeben werden. Werden sie vergessen oder mit dem falschen Werkzeug bearbeitet, drohen Nachreinigungen, Schadenersatz für beschädigte Läden und im schlimmsten Fall eine nicht bestandene Abnahme. Wir zeigen Ihnen, worauf die Verwaltung wirklich achtet, wer den Anstrich zahlt – und wo es schnell teuer wird.

Rechtlicher Hintergrund: Reinigen ja, erneuern nein

Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 267 OR) muss die Mietsache in dem Zustand zurückgegeben werden, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Fensterläden sind fest mit dem Gebäude verbunden und damit Teil des Mietobjekts. Daraus folgt eine klare Aufteilung: Der Mieter schuldet die Reinigung – also das Entfernen von Grünbelag, Staub, Spinnweben und Vogelkot –, nicht aber die altersbedingte Erneuerung wie einen verwitterten Anstrich.

Für den Anstrich gilt die paritätische Lebensdauertabelle des Mieterverbands: Ist die Lebensdauer des Aussenanstrichs abgelaufen, trägt der Vermieter die Kosten der Neulackierung vollständig. Nur wenn der Mieter die Oberfläche schuldhaft beschädigt – etwa mit einem Hochdruckreiniger oder einem unsauberen Eigenanstrich – kann er anteilig zur Kasse gebeten werden. Diese Unterscheidung ist der häufigste Streitpunkt rund um Fensterläden.

Saubere, vollzählige und funktionierende Läden signalisieren der Verwaltung Sorgfalt – und sorgen erfahrungsgemäss für einen reibungsloseren Ablauf der gesamten Wohnungsübergabe.

Worauf die Verwaltung bei den Fensterläden achtet

1

Aussenseite und Grünbelag

Häufig beanstandet

Die wetterzugewandte Aussenseite ist der kritischste Punkt. Algen, Moos, Grünbelag und Vogelkot setzen sich hartnäckig fest – besonders auf der Wetterseite und in unteren Stockwerken. Die Verwaltung prüft die Läden im geschlossenen Zustand.

Grünbelag sitzt tief in der Oberflächenstruktur. Wer ihn nur abwischt, holt ihn am nächsten Regentag wieder hervor – hier braucht es das richtige Mittel und etwas Geduld.

2

Lamellen und Zwischenräume

Aufwendig

Bei Jalousie- und Lamellenläden sammeln sich Staub, Pollen und Spinnweben in jeder einzelnen Lamelle und in den schmalen Zwischenräumen. Genau dort schaut die Verwaltung bei der Abnahme hin.

Jede Lamelle muss einzeln gereinigt werden. Das ist zeitintensiv und der häufigste Grund, warum die Ladenreinigung unterschätzt wird.

3

Scharniere, Beschläge und Feststeller

Funktion geprüft

Sturmhaken, Aufhalter (Ladenhalter), Scharniere und Griffe gehören zum Laden und werden auf Sauberkeit und Funktion geprüft. Verrostete oder klemmende Beschläge fallen sofort auf.

Ein fehlender oder defekter Ladenhalter wird im Protokoll vermerkt – und kann nachträglich als Schaden in Rechnung gestellt werden.

4

Anstrich und Oberfläche

Lebensdauer-Frage

Abblätternder, vergilbter oder verwitterter Anstrich wird beurteilt – allerdings nach Alter. Hier wird zwischen normaler Abnutzung (Sache des Vermieters) und schuldhafter Beschädigung (Sache des Mieters) unterschieden.

Ob der altersbedingte Anstrich Sie etwas kostet, hängt von der Lebensdauertabelle ab – ein Punkt, der vor der Abgabe geklärt werden sollte.

5

Ladenführung, Schienen und Fensterbank

Oft vergessen

Bei Schiebe- und Rollläden werden die Führungsschienen kontrolliert, bei Klappläden die Anschlagleisten und die äussere Fensterbank. Hier sammeln sich Laub, Erde und Insekten.

Verschmutzte Schienen lassen den Laden klemmen – das wirkt wie ein Defekt, obwohl es nur eine Frage der Reinigung ist.

6

Innenseite und Griffe

Sichtprüfung

Die Innenseite der Läden, die Griffmulden und die Bedienelemente verschmutzen durch Handkontakt und Innenraumstaub. Sie werden bei der Sichtprüfung mitkontrolliert.

Fettige Griffstellen und Staubränder hinterlassen einen vernachlässigten Eindruck – auch wenn die Aussenseite tadellos ist.

7

Schäden und Vollständigkeit

Protokoll

Risse im Holz, fehlende oder gebrochene Lamellen, lose Bretter und Sturmschäden werden erfasst. Auch die Vollzähligkeit aller Läden wird geprüft.

Selbst verursachte Schäden trägt der Mieter. Wetter- und altersbedingte Schäden hingegen nicht – die korrekte Zuordnung ist entscheidend.

Die häufigsten Fehler – und was sie kosten

Bei über 5'000 begleiteten Umzügen und Wohnungsabgaben sehen wir bei den Fensterläden immer wieder dieselben teuren Stolperfallen. Diese vier kosten am meisten Geld und Nerven:

Hochdruckreiniger am Holzladen

Der harte Strahl sprengt Lasur und Anstrich ab und lässt das Holz aufquellen. Ein beschädigter Laden muss ersetzt werden – pro Stück schnell CHF 300–1'500, und der Mieter haftet.

Falsches Mittel auf Aluminium

Scharfe oder scheuernde Reiniger greifen die Pulverbeschichtung von Metallläden an und hinterlassen matte Flecken. Der Ersatz kostet je nach Modell CHF 200–600 pro Laden.

Eigenmächtiger Anstrich

Wer Läden auf eigene Faust streicht, riskiert Nasen, falsche Farbtöne und Beanstandungen. Die fachgerechte Korrektur durch den Maler kostet CHF 80–150 pro Laden – obendrauf.

Nachreinigung durch die Verwaltung

Sind die Läden nicht sauber, wird zu CHF 50–80 pro Stunde nachgereinigt – verrechnet ab Mietkaution, ohne dass Sie das Ergebnis kontrollieren können.

Kein Risiko bei der Abnahme eingehen

Lassen Sie Fensterläden, Fenster und Wohnung von Profis reinigen – mit Abnahmegarantie. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Offerte zum Festpreis.

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Worauf es bei der Ladenreinigung wirklich ankommt

Ein paar staubige Lamellen abzuwischen, schafft jeder. Schwierig wird es genau dort, wo die meisten Übergaben Punkte verlieren – und wo Material, Technik und die richtige rechtliche Einordnung den Unterschied machen:

  • Material richtig erkennen: Holz, Aluminium und Kunststoff verlangen jeweils ein anderes Mittel. Was den Grünbelag vom Holz löst, kann die Beschichtung von Metallläden angreifen – die Materialkunde entscheidet über das Ergebnis.

  • Grünbelag an der Wurzel packen: Algen und Moos sitzen tief in der Oberfläche. Oberflächliches Wischen bringt sie nur kurz weg – nötig ist ein materialgerechtes Verfahren, das die Sporen entfernt statt sie zu verteilen.

  • Anstrich korrekt einordnen: Ist der verwitterte Anstrich altersbedingt oder selbst verschuldet? Diese Abgrenzung nach Lebensdauertabelle entscheidet über die Haftung – und sollte nicht erst beim Abnahmetermin diskutiert werden.

  • Sicher in der Höhe arbeiten: Aussenläden im Obergeschoss lassen sich nur über die Leiter oder aus dem Fenster heraus reinigen. Stürze von der Leiter zählen in der Schweiz zu den häufigsten Unfällen im Haushalt – Profis arbeiten hier gesichert und versichert.

Als zertifizierte Reinigungs- und Umzugsfirma im Kanton Zürich übernehmen wir die Endreinigung inklusive Fensterläden und Storen – mit dem richtigen Equipment, Versicherungsschutz und einer Abnahmegarantie, die Sie absichert.

Unsicher beim Anstrich oder Grünbelag?

Wir beurteilen den Zustand Ihrer Fensterläden und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist – unverbindlich und kostenlos.

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Kostenvergleich: Selbst reinigen vs. Profi

Was die Reinigung der Fensterläden selbst gemacht – inklusive Risiko – im Vergleich zum Profi-Service kostet:

Kostenposition Selbst reinigen Profi-Service
Reinigungsmittel & Material CHF 30–60 inklusive
Arbeitszeit (Läden ganze Wohnung) 4–8 Stunden inklusive
Höhensicherung / Leiter eigenes Risiko inklusive
Anstrich-Beurteilung (Lebensdauer) unsichere Einordnung fachlich korrekt
Risiko Nachreinigung CHF 50–80/Std. durch Verwaltung Abnahmegarantie

* Richtwerte für eine durchschnittliche Wohnung im Raum Zürich. Der tatsächliche Aufwand hängt von Anzahl, Material, Lamellenform und Stockwerk der Läden ab.

Selbst machen oder Profi beauftragen?

Nicht jeder Laden braucht einen Profi – aber bei vielen, hohen oder stark verwitterten Läden lohnt er sich fast immer:

Kriterium Selbst reinigen Profi-Service
Ergebnis Schwankend Abnahmesicher
Grünbelag & Vergilbung Oft erfolglos Fachgerecht gelöst
Materialschäden Risiko Spezialmittel
Arbeiten in der Höhe Gefährlich Gesichert
Abnahmegarantie Keine Inklusive
Empfohlen bei Wenige Läden im EG Vielen Läden, Obergeschoss

Selbst reinigen reicht bei:

  • Wenigen Läden im Erdgeschoss
  • Leicht zugänglicher Aussenseite
  • Geringer, oberflächlicher Verschmutzung
  • Genug Zeit vor der Abgabe

Profi lohnt sich bei:

  • Vielen oder hochgelegenen Läden
  • Hartnäckigem Grünbelag
  • Empfindlichen Holz- oder Alu-Läden
  • Wunsch nach Abnahmegarantie

Häufige Fragen zu Fensterläden bei der Wohnungsabgabe

Müssen Fensterläden bei der Wohnungsabgabe gereinigt werden?
Ja. Fensterläden, Klappläden und Jalousieläden gehören fest zum Mietobjekt und werden bei der Abnahme mitkontrolliert – aussen wie innen. Der Mieter schuldet die Reinigung (Grünbelag, Staub, Spinnweben, Vogelkot), nicht aber die altersbedingte Erneuerung des Anstrichs. Werden die Läden vergessen, kann die Verwaltung die Nachreinigung verrechnen oder die Abnahme verweigern. Wer unsicher ist, welcher Zustand verlangt wird, lässt den Aufwand am besten kurz von Reinigungsprofis einschätzen, die wissen, worauf die Verwaltungen im Kanton Zürich achten.
Wer zahlt das Streichen der Fensterläden – Mieter oder Vermieter?
Das richtet sich nach der paritätischen Lebensdauertabelle des Mieterverbands. Der Aussenanstrich von Holzläden hat eine begrenzte Lebensdauer; ist sie abgelaufen, geht die Erneuerung zulasten des Vermieters. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Anstrich schuldhaft beschädigt hat – etwa durch einen Hochdruckreiniger oder einen unsachgemässen Eigenanstrich. Die Abgrenzung entscheidet schnell über mehrere Hundert Franken, deshalb sollte sie vor der Abgabe sauber dokumentiert werden. Eine fachliche Einschätzung schützt vor ungerechtfertigten Forderungen.
Darf ich Fensterläden mit dem Hochdruckreiniger reinigen?
Davon raten wir ab. Der harte Wasserstrahl treibt Feuchtigkeit unter den Anstrich, sprengt Lasuren ab und kann Holzlamellen aufquellen lassen oder lösen. Bei beschichteten Aluminiumläden hinterlässt zu hoher Druck matte Stellen. Ein beschädigter Laden muss ersetzt werden – und genau dann haftet der Mieter. Fensterläden werden schonend von Hand oder mit dem richtigen, materialgerechten Mittel gereinigt. Bei wertvollen Holzläden oder hartnäckigem Grünbelag lohnt sich die professionelle Reinigung mit der passenden Technik.
Was kostet die professionelle Reinigung der Fensterläden?
Je nach Material, Lamellenform und Verschmutzungsgrad liegt die Reinigung pro Ladenpaar erfahrungsgemäss zwischen CHF 15 und CHF 40. Im Rahmen einer kompletten Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie sind die Fensterläden meist bereits enthalten – inklusive der Fenster, Rahmen und Storen. Da der Aufwand stark von der Anzahl Läden, dem Stockwerk und dem Material abhängt, erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte mit transparentem Festpreis.

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